Gewerkschaften gegen Tarifeinheitsgesetz Ein Torpedo der Ärztevertreter

Die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund schließen einen Pakt, um das gültige Tarifeinheitsgesetz auszuhebeln. Und sie sind nicht die Einzigen, die Widerstand gegen das ungeliebte Gesetz leisten.

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Wer ist bei welcher Gewerkschaft organisiert? Das müssen die Arbeitgeber eigentlich für die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes wissen. Quelle: dpa

Berlin Die beiden Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund hatten gegen das Tarifeinheitsgesetz, wonach in einem Unternehmen nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist, in Karlsruhe geklagt – erfolglos. Im Juli erklärte das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Regelung im Grundsatz für rechtens. Deshalb schließen Verdi und der Marburger Bund nun einen Burgfrieden, um das Gesetz zu torpedieren. In künftigen Tarifverhandlungen in Krankenhäusern wollen sie sich von den Arbeitgebern zusichern lassen, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht angewendet wird. Beide Gewerkschaften sollen so nicht gegeneinander ausgespielt werden können.

Die Große Koalition hatte das Gesetz Mitte 2015 auf Druck der Arbeitgeber und der meisten im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Kraft gesetzt. Es sieht vor, dass in einem Betrieb, in dem mehrere Gewerkschaften um die gleichen Beschäftigtengruppen konkurrieren, nur der Tarifvertrag der jeweils mitgliederstärksten Organisation angewendet wird. Der Marburger Bund organisiert angestellte und beamtete Ärzte. Auch Verdi erhebt aber den Anspruch, Mediziner zu vertreten. So enthalten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst auch Regelungen für Ärzte.

Im Konfliktfall müsste ein Krankenhausbetreiber jetzt also ermitteln, wie viele Mitglieder die beiden Gewerkschaften unter den Angestellten haben. Angewendet würde dann nur der Tarifvertrag der stärkeren Gewerkschaft. Die andere hätte nur noch das Recht, den Abschluss nachzuzeichnen. Verdi und der Marburger Bund sichern sich nun vertraglich zu, dass keine der beiden Gewerkschaften gerichtlich feststellen lassen wird, welche die stärkere in einer Klinik ist. Arbeitgeber sollen sich vertraglich zu einem Antragsverzicht verpflichten. Der Burgfrieden muss noch von den Gremien der Gewerkschaften besiegelt werden.

Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, aber auch die Lokführergewerkschaft GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit fürchten, durch das Tarifeinheitsgesetz an die Wand gedrückt zu werden. Sie sehen in ihm einen Angriff auf die vom Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Außerdem fürchten sie eine Einschränkung des Streikrechts. Denn eine Arbeitsniederlegung für einen Tarifvertrag, der aufgrund der Mehrheitsverhältnisse kaum Chance auf Anerkennung hätte, könnte von den Arbeitsgerichten wohl leicht gestoppt werden.

Dieser Sicht hatten sich die Karlsruher Richter nicht angeschlossen. Das Tarifeinheitsgesetz sei im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar, urteilten sie. Zugleich gaben sie dem Gesetzgeber aber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen der Minderheitsgewerkschaft angemessen berücksichtigt werden. Hier muss die künftige Bundesregierung bis Ende 2018 nachbessern.

Der Widerstand gegen das Tarifeinheitsgesetz ist mit dem Karlsruher Richterspruch aber längst nicht beendet. So hat der Beamtenbund eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt. Ein ähnlicher Pakt, wie ihn nun Verdi und der Marburger Bund schmieden wollen, existiert zudem bei der Deutschen Bahn. Dort hat die Lokführergewerkschaft GDL in der letzten Tarifrunde durchgesetzt, dass das Tarifeinheitsgesetz bis 2020 nicht angewendet wird. Die GDL hatte sich in der Vergangenheit einen harten Wettbewerb mit der konkurrierenden, viel größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) geliefert.

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