GEZ nicht gezahlt? Auto platt Ventilwächter gegen Rundfunkbeitragsmuffel

Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühr, erfreut sich leidenschaftlichen Hasses - viele Menschen weigern sich, die pauschale Abgabe zu entrichten. Das kann böse Folgen haben: in Form eines platten Autoreifens.

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Am Ventil eines Pkw-Reifens ist ein sogenannter

Beitragsmuffel aufgepasst: Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kann eine böse Überraschung erleben. Denn die Städte und Gemeinden können zu einer drastischen Maßnahme greifen, wenn die Zahlungen ausbleiben. Mit einem sogenannten Ventilwächter am Autoreifen wird einfach der Wagen lahmgelegt. Wer trotzdem losfährt, kommt nicht weit: Laut Hersteller ist nach rund 600 Metern im wahrsten Sinne des Wortes die Luft raus. Der Reifen verliert durch das Gerät, das auf das Reifenventil montiert und abgeschlossen wird, nach und nach Druck - bis der Wagen immer schwerer lenkbar wird und irgendwann Schluss ist.

Aktuell berichtet die "Westdeutsche Zeitung" (WZ) von einem Fall aus Willich am Niederrhein. Ein Autofahrer entdeckte die kleine gelbe Vorrichtung an seinem Reifen, an der Autoscheibe seines Wagens klemmte ein Pfändungsbescheid. Der Mann hatte sich laut "WZ" geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen - woraufhin sich der Beitragsservice an die Stadtkasse wandte. Die wiederum montierte den "Plattmacher" am Reifen. Der Wagen ist erst wieder einsatzbereit, wenn die offenen Beiträge beglichen und der Ventilwächter entfernt wird.

Weil die Rundfunkanstalten dem öffentlichen Recht unterliegen, können sie ihre Ansprüche nicht einklagen, sondern den Beitrag per Bescheid einziehen. Ein Anwalt erklärte gegenüber der WZ, dass der Beitragsservice nicht erst ein Urteil erstreiten muss, sondern Amtshilfe - etwa der kommunalen Vollstreckungsbehörden - in Anspruch nehmen kann. Dann kann es eben wie im aktuellen Fall geschehen auch zu einer Pfändung des Autos kommen.

Hund soll Rundfunkgebühr zahlen
Eine kuriose Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag ist Anfang 2015 in Koblenz an einen Janosch Städtler gegangen. Doch dabei handelt es sich um einen Hund - genauer gesagt, um einen sechsjährigen Ungarischen Jagdhund, wie sein Herrchen Christian Städtler berichtet. Dabei schaue Janosch gar nicht gern Fernsehen, meinte Städtler scherzend - anders als sein früherer Hund, der Tierfilme mitgeguckt habe. „Janosch will abends seine Ruhe haben.“ Bleibt die Frage, wie es zu dem Missgeschick kommen konnte. „Das hört sich sehr nach einem Scherz an“, zitierte die „Rhein-Zeitung“ einen Sprecher des Beitragsservices. Angemeldet worden sei das Tier im Internet auf der Seite rundfunkbeitrag.de - vermutlich von einem Witzbold. Quelle: dpa
Auch Tote stehen auf der GEZ-Fahndungsliste: Schon im Jahr 2009 bekam der Rechenmeister Adam Ries, besser bekannt als Adam Riese, Post von der GEZ. Das Adam-Ries-Museum in dessen ehemaligem Wohnhaus im sächsischen Annaberg-Buchholz erhielt ein Schreiben, das den Mathematiker aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Allerdings war Ries bereits am 30. März 1559 gestorben, also vor gut 450 Jahren. Die Berichte zu der Posse haben das Museum damals sogar im Ausland bekannt gemacht - das fand der Chef des Adam-Ries-Bundes, Rainer Gebhardt, noch ziemlich gut. Erst ein klärender Anruf der Museumsdirektion konnte die Gebührenfahnder davon überzeugen, dass bei Adam Ries nichts mehr zu holen war. Diese wertvolle Information hat die Umwandlung der GEZ in den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice offensichtlich nicht überdauert: Denn Anfang Februar ist beim Adam-Ries-Museum wieder Post eingegangen. In dem Schreiben wurde "Herr Adam Ries" aufgefordert, für das erste Quartal dieses Jahres 53,94 Euro an Rundfunkgebühren zu entrichten. Der Verein, der das Museum betreibt, habe höflich geantwortet, dass maximal 17,97 Euro fällig sein dürften - wegen der Gemeinnützigkeit von Verein und Museum, teilte Gebhardt mit. Diesmal findet er den Vorfall weniger lustig. "Wir wollen als seriöses Museum wahrgenommen werden", sagte er. Quelle: Gemeinfrei
Bei ihrer Jagd auf Schwarzseher macht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Kompromisse. So forderte sie 2003 von einer „Frau Walburga ST“ im Münsterland unter Androhung von 1000 Euro Bußgeld ultimativ die Entrichtung von Rundfunkgebühren. Jedoch handelte es sich bei der vermuteten Schwarzseherin um die Heilige Walburga, Schutzpatronin einer katholischen Kirchengemeinde. Der Pfarrer der Kirche schrieb zunächst noch belustigt einen Antwortbrief im Namen der Schutzpatronin: „Ich - um 710 geboren, da es noch keine Radio- und Fernsehgeräte gab - kann ja verstehen, dass man in Zeiten knapper Kassen jedem Hinweis nachgehen muss, wo noch was zu holen ist. Aber dass Sie dabei nicht einmal vor der Kirche und den Heiligen Halt machen, stimmt mich doch ein bisschen traurig.“ Ein Jahr war Ruhe, dann forderte die GEZ von Frau Walburga ST 1242,82 Euro für den Betrieb eines alten Videogeräts im örtlichen Pfarrheim. Quelle: dpa
In München forderte die GEZ einen toten Dackel auf, für seinen Fernseher zu zahlen. 2010 flatterte der ehemaligen Besitzerin des bereits vor fünf Jahren verstorbenen Hundes ein Bescheid ins Haus. Die GEZ entschuldigte sich für die Panne und begründete sie damit, dass der Name des Hundes, "Bini", nicht als Haustiername erkannt worden sei. Zudem würden Besitzer oft den Namen ihres Haustiers etwa bei Gewinnspielen angeben - über Adresshändler landeten die Daten dann bei der GEZ. Quelle: dpa
frau spielt mit baby Quelle: dpa
Auch Dichter Friedrich Schiller war nicht vor einem GEZ-Schreiben gefeiht. Die "Dresdner Morgenpost" berichtete 2008, dass die GEZ Mahnbriefe an die sächsische "Friedrich Schiller"-Grundschule schickte. Die Briefe waren an "Herrn Friedrich Schiller" addressiert; in der Schule hielt man es zunächst für einen schlechten Scherz und antwortete der Zentrale, dass Schiller seit 200 Jahren tot und nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden. Daraufhin erhielt die Schule jedoch nur ein weiteres Mahnschreiben. Quelle: dpa/dpaweb
2010 berichtete die Zeitung „tz“ von einem Brief der GEZ, der an einen Orlando Henne adressiert war. Allerdings handelte es sich bei Orlando um das Haustier eines Münchners. Der Golden Retriever war auf mysteriöse Weise in den Datenbestand der GEZ gelangt. Quelle: dpa

Dass der Beitragsservice die Stadtkassen um Amtshilfe und Vollstreckung ersucht, ist keine Seltenheit. Laut einem Sprecher des Beitragsservices stellten die Rundfunkanstalten im Jahr 2014 deutschlandweit 890.912 Vollstreckungsersuchen bei den Behörden. Dies sei allerdings erst die letzte Stufe des Mahnverfahrens: Damit es soweit kommt, müssen die Beitragsmuffel also bereits mehrere Mahnungen ignoriert haben.

Von den Pfändungen mithilfe eines Ventilwächters war in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Städten immer mal wieder zu hören. Nicht nur bei ausbleibenden Rundfunkbeiträgen, auch etwa bei Steuersündern oder Bußgeldverweigerern können die Kommunen zu diesem Mittel greifen. Die Ventilwächter sind kleiner und handlicher als eine auffällige Parkkralle - allerdings muss der Fahrzeughalter auch deutlich auf den Einsatz hingewiesen werden, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Der ADAC etwa kritisiert die Maßnahme und mahnt, damit würden die Schuldner in Gefahr gebracht. Den Warnzettel, der auch im Fall in Willich angebracht wurde, hält der Autoclub für nicht ausreichend. Er könne beispielsweise von Dritten entfernt werden - mit gefährlichen Folgen, wenn der Autofahrer nichtsahnend losfahre.

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