Google vs. Zeitungsverlage Koalition entkernt Leistungsschutzrecht

Ganz schnell wollen Union und FDP das umstrittene Gesetz, das die Interessen zwischen Google und den Zeitungsverlagen regeln soll, durch den Bundestag schieben. Allerdings in einer ganz anderen Fassung, als erwartet.

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Mit Anzeigen im Netz und in Zeitungen kämpft Google für seine Interessen. Quelle: Reuters

Die Haltung der schwarz-gelben Regierungskoalition in Sachen Leistungsschutzrecht wird immer undurchsichtiger. Zwar soll das umstrittene Gesetz nun schon am Freitag im Bundestag verabschiedet werden - doch offenbar in einer weichgespülten Fassung, die Google nicht mehr wehtut und den Presseverlagen den erhofften Schutz nimmt.

„Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am Dienstag. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und Union verständigt.

Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und sogenannten News-Aggregatoren wie "Google News" zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.

„Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird“, sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll an diesem Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und am Freitag dann im Parlament verabschiedet werden.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der Regierungskoalition: „Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben“, schrieb von Notz im Kurzmitteilungsdienst Twitter.

Höferlin betonte, das Leistungsschutzrecht solle sich an den Regeln zur Bildersuche im Internet orientieren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2011 entschieden, dass die Suchmaschine Google Vorschaubilder („Thumbnails“) in ihren Suchergebnissen anzeigen darf.

Bei Texten sollten die Auszüge („Snippets“) durchaus mehr als die Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagte Höferlin. Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren. Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln.

Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von Internetfirmen wie Google und Branchenverbänden entschieden abgelehnt worden. Auch etliche Rechtsexperten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit.

Die Verleger fordern dagegen ein Leistungsschutzrecht, weil Google und andere Internet-Konzerne und News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geld verdienten, ohne sie angemessen an den damit verbundenen Erlösen zu beteiligen. Google und die Verlegerverbände wollten sich am Dienstag zunächst nicht zu dem veränderten Gesetzentwurf äußern.

In Frankreich und Belgien hatte sich Google bereits mit den Zeitungsverlagen gütlich geeinigt, allerdings in unterschiedlicher Form.

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