Grundsteuer Bundesländer wollen Grundstücke neu bewerten

Der Bundesrat will damit Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung abbauen und einem Urteil des Bundeverfassungsgerichts zuvorkommen. Die Berechnungsgrundlagen für die Steuer sind teilweise noch aus den 1930ern.

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Die Bundesländer wollen die Grundsteuer reformieren. Quelle: dpa

Nach jahrelangem Streit wagen sich die Bundesländer mit einer Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland an die Reform der antiquierten Grundsteuer. Der Bundesrat will am Freitag zwei von Hessen und Niedersachsen erarbeitete Gesetzentwürfe verabschieden, mit denen die Steuer mit einem Aufkommen von 13 Milliarden Euro im Jahr auf eine neue rechtsichere Basis gestellt werden soll. Dies ist dringend notwendig, denn die für die Steuerberechnung entscheidenden Daten für die Wertermittlung stammen in Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten sogar von 1935.

"Der Staat verlangt von seinen Bürgerinnen und Bürgern Steuern und berechnet diese anhand von Daten, die mindestens ein halbes Jahrhundert alt sind", sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Dienstag: "Das ist nicht nur antiquiert und heute kaum noch zu vermitteln - es ist auch ungerecht." Die Bundesratsinitiative wird von den meisten Ländern mitgetragen, eine Mehrheit gilt daher als sicher.

Mit dem Reformvorstoß wollen die Länder einem drohenden Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen. Denn der für Steuersachen zuständige Bundesfinanzhof hält die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig und hat deshalb bereits das oberste Gericht eingeschaltet. "Die Reform ist dringend geboten, bevor das Verfassungsgericht das Gesetz kassiert", sagte Schneider.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in einem ersten Schritt, der sich allerdings jahrelang hinziehen wird, alle rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Dabei wird stärker als bisher auf Pauschalwerte gesetzt. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte, trotzdem seien die wirklich wichtigen Wertfaktoren berücksichtigt worden. So werde bei unbebauten Grundstücken auf die Bodenrichtwerte abgestellt, bei bebauten werde zudem noch der Wert des Gebäudes erfasst, wobei die Art des Gebäudes und das Baujahr berücksichtigt werden sollten.

Auf Basis der aktualisierten Werte wird dann die Steuer festgesetzt, wobei die Länder und Gemeinden Ermessensspielräume bekommen. Schneider sagte, insgesamt solle die Grundsteuer aufkommensneutral reformiert werden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, warnte jedoch vor der falschen Erwartung, die Reform werde für jeden Bürger belastungsneutral sein. Schließlich gehe es ja darum, die derzeit ungerechte Besteuerung zu reformieren.

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