Handelsabkommen Merkel verteidigt Investorenschutz

Bundeskanzlerin Merkel will deutschen Unternehmen bei einem internationalen Handelsabkommen weite Rechtssicherheit ermöglichen. Sie will Investorenschutz und Schiedsgerichte beibehalten, auch wenn es daran Kritik gibt.

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Bundeskanzlerin Merkel (Archivbild) spricht sich bei einem internationalen Handelsabkommen für eine breite Rechtssicherheit mit Investorenschutz und Schiedsgerichten aus. Quelle: ap

Templin Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Kritik an Schiedsgerichtverfahren und Investorenschutzabkommen in internationalen Handelsabkommen ausdrücklich zurückgewiesen. Diese brächten auch deutschen Firmen mehr Rechtssicherheit, sagte Merkel bei einer Veranstaltung im brandenburgischen Templin am Freitagabend. So könnten sich deutsche Firmen heute dank eines alten bilateralen Investitionsschutzabkommens mit Spanien gegen die nachträgliche Kappung früher zugesagter Solarförderung wehren.

Mit Blick auf die geplanten Abkommen mit den USA und Kanada äußerte die Kanzlerin zudem Verständnis dafür, dass Partner von der EU eine Investitionsschutzklausel forderten. "Kanada hat auf den Investorenschutz nicht bestanden wegen Deutschland", sagte die CDU-Chefin mit Bezug auf das ausgehandelte EU-Kanada-Abkommen (Ceta). Es gebe aber in Kanada Zweifel, ob die Rechtsstandards etwa in den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien gleich gut seien und man keine Enteignungen befürchten müsse. Merkel selbst verwies zudem auf umstrittene Gerichtsentscheidungen in Ungarn. Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) hat sich dagegen gegen Investitionsschutzklausel in den Abkommen mit den USA (TTIP) und Kanada ausgesprochen.

Merkel betont zudem, dass auch die kritisierten internationalen Schiedsgerichte sehr wichtig seien. Das zeige sich derzeit etwa am Beispiel Ukraine. So habe die Ukraine im Gasstreit mit Russland bewusst das Internationale Schiedsgerichtshof in Stockholm angerufen, weil die Regierung keine Chance sehe, vor einem russischen Gericht Recht zu bekommen. Gabriel hatte dagegen vor zehn Tagen betont, die Schadenersatz-Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall vor einem Schiedsgericht wegen des deutschen Atomausstieges verstärke seine Bedenken gegen eine Investorenschutz-Klausel im TTIP-Abkommen.

Zum TTIP-Abkommen mit den USA sagte die Kanzlerin: "Für mich überwiegen die Vorteile die Nachteile." Es sei gut, dass Bürger darauf drängten, dass die EU-Verbraucherschutz- und Umweltstandards nicht gesenkt werden dürften. Dies werde aber auch nicht geschehen. "Wir werden keine einzelne Richtlinie abschwächen, weil wir ein Handelsabkommen mit Amerika abschließen", kündigte Merkel an.

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