Hartz IV Für Empfänger gilt Elterngeld weiter als Einkommen

Für die Empfänger von Hartz IV gilt das Elterngeld weiterhin als Einkommen. Von dieser Regelung sind ebenso die Geringverdiener betroffen. Dies urteilte das Bundessozialgericht und wies damit zwei Klagen ab.

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Es ändert sich nichts: Das Elterngeld ist weiter ein Einkommen von Hartz-IV-Empfängern. Quelle: dpa

Kassel Elterngeld zählt für Hartz-IV-Empfänger weiter als Einkommen. Ein Vater ist vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit dem Versuch gescheitert, dies zu ändern. Seine Klage wurde als unzulässig verworfen, so dass sich der vierte Senat inhaltlich nicht mit dem Thema auseinandersetzen musste (B 4 AS 25/15 R). Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in Kassel.

Auch bei Geringverdienern wird das Elterngeld für die Berechnung des Kinderzuschlags als Einkommen angerechnet (Az: B 4 KG 2/14 R). Wie das BSG entschied, verstößt die Regelung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Eine Familie aus dem Emsland hatte bis Ende 2010 den Kinderzuschlag erhalten, nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes Anfang 2011 aber nicht mehr.

Das Sozialgericht Osnabrück und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatten entschieden, die Familie habe keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe. Das BSG wies die Revision der Familie gegen diese Urteile zurück.

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