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Hartz-IV-Sätze: Was die Stütze nicht leisten kann

von Cordula Tutt

Die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagenen neuen Beträge für Hartz-IV-Empfänger zeigen, wie die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Gebern und Nehmern in Deutschland derzeit einschätzt.

Bundesarbeitsministerin Ursula Quelle: dapd
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): Die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger sorgen für Kritik Quelle: dapd

Eins vorweg: Mit fünf Euro mehr Hartz-IV-Geld im Monat für allein stehende Erwachsene und unveränderten Sätzen für Kinder von Hilfeempfängern wird Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) so nicht durchkommen. Sie braucht den Bundesrat – dort haben Union und FDP keine Mehrheit – und sie muss die Änderungen einigermaßen schnell durchbekommen. Schließlich verlangten die Bundesverfassungsrichter von der Regierung, dass sie das Existenzminimum schleunigst und zwar bis 1. Januar 2011 neu festlegt.

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Dennoch hat von der Leyen einen plausiblen, wenn nicht gar mutigen Vorschlag gemacht, wie künftig die Leistungen für 6,7 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Kinder, berechnet werden sollen.

Unbeliebte Diskussion

Ab 2011 soll es 364 statt 359 Euro im Monat für einen Alleinstehenden geben – außerdem werden Wohnungsmiete und Heizkosten erstattet. Kinder bekommen Beträge wie bisher – je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent des Betrages für Erwachsene. Der Satz soll aber über Jahre leicht sinken. Hat das Statistische Bundesamt doch errechnet, dass die Grundbedürfnisse Heranwachsender mit ein bis zwölf Euro weniger im Monat zu befriedigen seien. Dazu will von der Leyen ein „Bildungspaket“ anbieten. Kinder und Jugendliche dürfen dann unter  Bedingungen Nachhilfe nehmen, kostenlos in der Schule zu Mittag essen oder Mitglied im Sportverein werden. Im Bundesetat sind dafür etwa 240 Euro pro Kind und Jahr eingestellt.  

Doch es geht nicht vorrangig um mehr Geld bei dieser Entscheidung, zu der die obersten Richter die Bundesregierung erst zwangen. Ursula von der Leyen muss eine  Wertentscheidung mit möglichst guten Argumenten (sprich: Berechnungen) verteidigen. Zu entscheiden ist, was der Mensch am nötigstem braucht, wenn er auf Hilfe angewiesen ist. Entscheidend ist aber auch, wie das Verhältnis zwischen Gebern und Nehmern in dieser Gesellschaft ausbalanciert ist.

Über beide Punkte diskutiert kein Politiker so gern, weil er (oder sie) von der starken Soziallobby nicht als herzlos gebrandmarkt werden oder als lärmender Lautsprecher à la Guido Westerwelle durchgehen will.

Hartz-IV-Geld soll die grundlegendsten Dinge finanzieren und eine Teilhabe sichern, wenn jemand sich und seine Familie nicht aus eigener Kraft über Wasser halten kann. Deshalb ist stimmig, einen Zugang zum Internet und die Praxisgebühr beim Arzt einzubeziehen, nicht unbedingt aber den Spielraum für Zigaretten oder Bier zu schaffen. Die Verfassungsrichter hatten nicht verlangt, die Stütze solle  ausgebaut werden. Sie hatten moniert, bisher sei kaum nachvollziehbar, was die Regierung zum Existenzminimum zähle und wie es sich zu einem Betrag addiere.

17 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 06.10.2010, 14:04 UhrAnonymer Benutzer: Sabine Bauer

    Für fünf Euro mehr, bekommt man doch eh nix. Nicht mal eine Karusselfahrt beim Oktoberfest: http://bit.ly/dmPTid

  • 06.10.2010, 00:13 UhrAnonymer Benutzer: R

    @Ramos:
    bitte lesen Sie den Artikel bevor sie kommentieren. Dank! Hätten Sie den Artikel gelesen, wüssten sie, dass unter den 6,7 Mio Empfängern 1,7 Mio. Kinder sind. (Das macht die Statistik mit 3 Mio. Arbeitslosen nicht besser, aber die Lücke nicht ganz sogewaltig).

  • 05.10.2010, 22:22 UhrAnonymer Benutzer: Ramos

    7 Millionen H. iV - Empfänger und nur 3 Millionen Arbeitslose. Hier gibt es erheblichen Erklärungsbedarf.

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