Hartz IV Warum sich Arbeit für viele nicht mehr lohnt

Die Hartz-IV-Sätze sind in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig, so die Verfassungsrichter. Ein brisantes Urteil: Jede Erhöhung überfordert den Sozialstaat. Schon heute lohnt sich ein Vollzeitjob für Kleinverdiener nicht mehr.

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Als die Richter in ihren roten Roben das Urteil verlasen, stand Ursula von der Leyen in der ersten Reihe. Den Rücken durchgedrückt und tapfer lächelnd, wie es ihre Art ist. Und doch darf man annehmen, dass es angenehmere Termine im Leben der Bundesarbeitsministerin gibt.

Hartz IV vor Gericht. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sprach eines der folgenschwersten Urteile für das deutsche Sozialsystem: Die bisherige Praxis der Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Es geht darum, wie viel Geld der Staat seinen schwächsten Mitgliedern zur Verfügung stellen muss. Es geht darum, ob es ausreicht, jedem erwachsenen Hartz-IV-Empfänger monatlich 359 Euro zu überweisen und jedem Kind nur einen Bruchteil davon. Wenn man aber der Bundesarbeitsministerin glaubt, dann geht es auch um die Frage, wie viel der Staat überhaupt an die ganz Schwachen verteilen darf, ohne die Stärkeren zu zermürben.

Richter hängen Latte sehr hoch

Noch vor genau einem Jahr, als das Bundessozialgericht zum ersten Mal die Regelsätze für Kinder verwarf, hatte Ursula von der Leyen gemahnt, berufstätige Eltern müssten am Ende immer noch mehr im Portemonnaie haben als die Empfänger von Hartz IV. Die Armut von Kindern werde sonst erst recht zementiert. Allein weil den Erwachsenen der Anreiz fehle, Arbeit aufzunehmen. Inzwischen gehen aber selbst die Beamten im Arbeitsministerium davon aus, dass die Verfassungsrichter sie verdonnern werden, das Sozialgeld für die Kinder neu zu berechnen und die Stütze für die Eltern gleich dazu. Vermutlich wird die Koalition daraus den Schluss ziehen, die Hartz-IV-Regelsätze anzuheben. Für alle. Auch wenn das Arbeitsministerium versichert, dass es zunächst an einer „kostenneutralen Lösung“ bastele.

Doch die Richter hatten die Latte hoch gehängt. Schon am ersten Verhandlungstag im Oktober hatte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Verfassungsgerichtes, gesagt, es gehe um nichts weniger als die Menschenwürde. An diesem Grundrecht müssten die Hartz-Sätze sich messen lassen.

Die Menschenwürde steht auf dem Spiel

Menschenwürde ist ein großes Wort, und seit der Wirtschaftskrise scheinen die Fronten klar: Die da oben sind die Bösen, denen man nehmen muss, und die da unten die Guten, denen man gibt. Laut einer Forsa-Umfrage halten 61 Prozent der Deutschen die Hartz-IV-Sätze für zu niedrig. Nur vier Prozent trauen sich zu sagen, dass sie die Stütze zu hoch finden.

Im Januar 2010 erhielten 6,75 Millionen Menschen Hartz IV, darunter fast 1,7 Millionen Kinder. Rund 45 Milliarden Euro fließen jährlich in das „Leistungssystem SGB II“, wie es in schönstem Amtsdeutsch heißt. Beugt sich die Bundesregierung dem Druck und schraubt die Regelsätze herauf – beispielsweise auf 420 Euro, wie es Sozialverbände fordern –, müsste der Staat jährlich rund zehn Milliarden Euro mehr in Hartz IV stecken. Und doch alles schlimmer machen. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prophezeit: Die Zahl der Leistungsempfänger würde um zwei Millionen steigen, weil auch mehr Geringverdiener dann Anspruch auf Hilfe vom Staat hätten.

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