Hasskommentare im Netz Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz gegen Hasskommentare und Fake News verabschiedet. Bei Missachtung können den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro drohen.

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Facebook muss härter gegen Hasskommentare vorgehen. Quelle: dpa

Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Nach monatelanger Debatte verabschiedete der Bundestag dazu am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, mit dem Gesetz werde das "verbale Faustrecht" im Netz beendet und die Meinungsfreiheit aller geschützt. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“

In dieser Woche will der Bundestag das Facebook-Gesetz beschließen – zum Gefallen der Verleger. Deren Credo: Mehr Regulierung ist notwendig. Wie die aussehen kann, erklärte Gruner und Jahr-Chefin Julia Jäkel in Berlin.
von Marc Etzold

Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung auch an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die unabhängig sein müssen. Diese müssen ebenfalls binnen sieben Tagen über die Strafbarkeit des gemeldeten Inhalts entscheiden.

Die Netzwerk-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Nutzerbeschwerden müssen sie unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Wird ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet, droht eine Geldbuße. Diese kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen.

Der Streit um das Facebook-Gesetz geht weiter: Abgeordnete von Union, Grünen und Linkspartei kritisieren den US-Konzern scharf. Facebooks Reaktion auf das Gesetz sei „seltsam“ und „dilettantisch“.
von Marc Etzold, Cordula Tutt

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warnte davor, dass mit dem Gesetz „ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter“ gestellt würden. Andere Länder - auch nicht-demokratische - schauten auf Deutschland. Es gehe darum, die richtige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu finden. „Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz zu löschen größer ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten“, betonte Künast. Zudem sei die rechtliche Bewertung vieler Fälle oft schwierig. So sei ein Kommentar, in dem ein Nutzer ihr schrieb, er würde gern ein Enthauptungsvideo von ihr sehen, auch von der Staatsanwaltschaft als nicht strafbar eingestuft worden.

Der Digitalverband Bitkom sieht in dem Gesetz weiterhin Probleme mit Verfassung und europäischem Recht: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wird“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Mit seinem Gesetz geht Justizminister Heiko Maas Facebook hart an. Und der US-Techkonzern? Nimmt die deutsche Politik nicht ernst. Künftig dürfte sich Facebook in Berlin wie in Brüssel und Washington aufstellen.
von Marc Etzold, Gregor Peter Schmitz, Cordula Tutt, Silke Wettach

Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ nun auch einen „Zustellungsbevollmächtigten“ in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll. Die Internet-Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren nach der massiven Kritik aus der Politik das Vorgehen gegen Hassposts und Terror-Propaganda zwar verschärft. Unter anderem der Bundesregierung und der britischen Premierministerin Theresa May gehen die Fortschritte aber nicht weit genug.

Fast zwei Jahre lang rangen Justizminister Heiko Maas und Facebook miteinander. Es gab viele Treffen und Gespräche. Facebook hatte zuvor Widerstand gegen den Gesetzesvorschlag geleistet und das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als „umfassend rechtswidrig“ und „ungeeignet“ abgetan. „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen“, sagte das Unternehmen gegenüber der Wirtschaftswoche. Der Erfolg liegt nun auf Seiten von Justizminister Heiko Maas, der seit Monaten für seinen Gesetzesvorschlag gekämpft hat.

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