Heiko Maas Justizminister will Stalking-Opfer besser schützen

Telefonterror, Auflauern, unerwünschte Besuche: Stalking kann die Opfer psychisch fertig machen. Viele fühlen sich schutzlos. Künftig sollen Täter solcher Belästigungen leichter verurteilt werden können.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Heiko Maas: Justizminister will Stalking-Opfer besser schützen Quelle: dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Das Kabinett soll dazu an diesem Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. „Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann“, sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Stalking soll künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert.“

Bislang müsse nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking schwerwiegend beeinträchtigt sei, erklärte er. „Das ist schwierig in der Beweisführung.“ Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum Stalking im Extremfall erst dann als Straftat gelte, wenn es eine erzwungene Veränderung der Lebensumstände gebe - also das Opfer als Konsequenz etwa den Wohnort oder Job wechsele. „Nicht die Opfer sollten gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern der Stalker soll zur Rechenschaft gezogen und von seinem Tun abgehalten werden - auch mit den Mitteln des Strafrechts“, betonte Maas. „Deswegen werden wir das verändern.“

Es gibt zwar jedes Jahr Tausende Tatverdächtige in Stalking-Fällen, aber nur einige Hundert Verurteilungen. Der Gesetzentwurf von Maas sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen. Taten müssen lediglich „objektiv geeignet“ sein, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt - also etwa ständig vor der Wohnung steht, anruft, mailt oder auf andere Weise Kontakt herzustellen versucht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%