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Hilfen für Spanien: Schäubles Geheimniskrämerei hat ein Nachspiel

von Dietmar Neuerer Quelle: Handelsblatt Online

Dass die Bundesregierung dem Bundestag offenbar brisante Details der Hilfen für Spaniens Banken vorenthielt, hat ein Nachspiel. Bundestagspräsident Lammert hat sich eingeschaltet. Er verlangt eine Prüfung des Vorgangs.

Wolfgang Schäuble. Quelle: Reuters
Wolfgang Schäuble. Quelle: Reuters

BerlinDie Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Spanien-Abstimmung möglicherweise gegen die ihr vom Bundesverfassungsgericht Informationspflichten gegenüber dem Bundestag verstoßen. Das geht aus einem Handelsblatt Online vorliegenden Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) hervor. Lammert geht in den Schreiben zwar davon aus, dass für die Bundestagsabstimmung über die Milliarden-Hilfen für spanische Banken die „notwendigen Unterlagen“ vorgelegen hätten.

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Doch hätte Schäuble möglicherweise nicht nur über Verhandlungsergebnisse zu Spanien, sondern auch über die einzelnen Verhandlungsschritte informieren müssen. Eine andere Frage sei jedoch, schreibt Lammert dazu, ob „tatsächlich umfassend und frühestmöglich über die Zwischen- und Teilergebnisse, die in den Verhandlungen mit Spanien erzielt worden sind, unterrichtet worden ist“.

Konkret geht es um die „Entwürfe“  der von Schäubles Ministeriums mitverhandelten Bedingungen für die gewährte Finanzhilfe („Financial Facility Agreement“, kurz FFA). Lammert nennt die FFA ein „maßgebendes Dokument“, weil darin die Rechts- und Kreditbeziehungen zwischen dem Rettungsfonds EFSF und dem Empfängerland Spanien verbindlich geregelt seien. Den Bundestag habe das Papier in der endgültigen Version allerdings erst am Abend des 16. Juli erreicht, die deutsche Übersetzung lag erst am Mittag des 17. Juli vor. Zwei Tage später wurde darüber im Bundestag abgestimmt.

Lammert deutet in seinem Brief an, dass dieses Prozedere möglicherweise nicht in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht. Er begründet diese damit, dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 19. Juni „keinen Zweifel an den umfassenden Informations- und Unterrichtungspflichten“ der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag gelassen hätten. Dies betreffe auch, wie er schreibt, „Verhandlungsgegenstände und Zwischenergebnisse im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro“.

Um die Zweifel auszuschließen, verlangt er eine Prüfung. „Deshalb halte ich es für angebracht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der entstandenen konkreten Frage, ob die Unterrichtung der Bundesregierung im Vorfeld der beabsichtigten Beschlussfassung (über das Spanien-Paket am 19.7.) tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen hat, (…) einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen (…)“. Die Ergebnisse könnten dann in die für Herbst beabsichtigte Änderung des sogenannten „Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union“ einfließen.


FDP-Politiker Auslöser für Lammert-Initiative

Ausgelöst wurde die Lammert-Initiative vom FDP-Abgeordneten Frank Schäffler. Dieser hatte sich an den Bundestagspräsidenten mit dem Hinweis gewandt, dass die Bundesregierung den Bundestag offenbar über brisante Details der Nothilfen für spanische Banken nicht informiert habe. „Uns werden Informationen vorenthalten, um die Zustimmung des Bundestags zur Spanienhilfe nicht zu gefährden. Bei einer sauberen Unterrichtung wäre der Bundestag genauso informiert wie die Bundesregierung und es gäbe keine Informationsasymmetrien“, hatte Schäffler in einem Brief an Lammert geschrieben. Lammert  solle daher die Bundesregierung auffordern, „der unzulänglichen Unterrichtung des Bundestags abzuhelfen und den Bundestag nunmehr sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die direkte Bankenrekapitalisierung, zu informieren“.

Schäffler bezog sich in seinem Brief auf ein als vertraulich bezeichnetes Dokument des Euro-Rettungsfonds EFSF, das Details zum spanischen Antrag auf Finanzhilfen enthält.  Dieses Dokument sei dem Bundestag von der Regierung nicht vorgelegt worden, „obwohl es inhaltlich über die Angaben in den uns verfügbar gemachten Dokumenten hinausgeht“, kritisiert Schäffler. Das Dokument enthalte „die neue Information, dass – nach jetzigem Stand – der nicht mit der ersten Tranche ausgezahlte Teil der beantragten Mittel für eine direkte Rekapitalisierung der Banken genutzt werden soll“. 

Schäffler sieht hier einen Widerspruch zu den bisherigen Angaben von Finanzminister Schäuble, der gegenüber dem Bundestag stets erklärt habe, dass ein Kredit über den EFSF oder den ESM an die spanische Regierung fließen und die Auszahlungen der Finanzhilfen an den spanischen Bankenrettungsfonds Frob als Bevollmächtigten der spanischen Regierung erfolgen solle. Schäffler schreibt dazu in seinem Brief an Lammert: „In den offiziellen und dem Bundestag vorgelegten Dokumenten ist nirgends die Rede davon, dass Banken aus dem ESM direkt rekapitalisiert werden sollen, obwohl das bereits geplant wird.“

In seinem Schreiben an Schäuble trägt Lammert die Hinweise Schäfflers vor. Und er berichtet vom Versuch der Bundestagsverwaltung das von Schäffler zitierte Papier vom Bundesfinanzministerium zu erhalten. Das Ergebnis sei gewesen, dass er als Auskunft erhalten habe, dass das Dokument bereits durch andere Dokumente, insbesondere die Finanzhilfevereinbarung, „überholt“ sei. Lammert hofft daher, heißt es in seinem Schreiben an Schäuble, dass durch die jetzt von ihm eingeforderte Prüfung des Vorgangs künftig „Auseinandersetzungen der oben geschilderten Art“ vermieden werden könnten.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 21.07.2012, 13:40 UhrCarla

    Es hat weiterhin den Anschein, daß sich unsere Regierung erpressen läßt - das Volk - und teilw. sogar die Koalitions- und Oppositionskollegen nicht aufklärt , also wichtige Dinge zur richtigen Entscheidungsfindung zurückhält.
    Es wird getäuscht - bis hin zum - Betrug ?
    Wie lange noch ??

  • 21.07.2012, 12:55 Uhrallesverloren

    Herr Schäuble sagt in jedem Interview, dass er immer die Wahrheit sagt, dass er aber nicht alles sagt was er weis.

    Er sagt also nicht immer die ganze Wahrheit. Das sollte auch das BVG bei seiner Entscheidung am 12.7.2012 berücksichtigen.

    Wir sollten unsere Politiker beim Wort nehmen und entsprechend wählen.

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