Historiker-Kommission Wie Alt-Nazis das Justizministerium prägten

Nach vier Jahren Recherche durch einen Historiker und einen Juristen kommt heraus: Ausgerechnet im Justizministerium arbeiteten nach 1945 viele Alt-Nazis in Führungspositionen. Das wirkt sich bis heute aus.

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Das macht nachdenklich: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellte am Montag den Abschlussbericht einer Historiker-Kommission über den Umgang seines Hauses mit der NS-Vergangenheit vor. Quelle: AP

Berlin Über den „Schatz der Juden von Thessaloniki“ wird in Griechenland seit Jahrzehnten gerätselt. Der Deutsche Max Merten soll ihn der jüdischen Gemeinde der Stadt 1943 mit dem Versprechen abgenommen haben, die Deportation von rund 50.000 Menschen zu verhindern. Doch es ist ein falsches Versprechen. Die Menschen werden in Vernichtungslager abtransportiert, die meisten von ihnen sterben.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hebt den Fall Merten am Montag besonders hervor. Er stellt in Berlin den Abschlussbericht einer Historiker-Kommission über den Umgang seines Hauses mit der NS-Vergangenheit vor. Und spricht von bedrückenden Ergebnissen.

„Dieser Jurist war vor 45 im Reichsjustizministerium und später im Bundesjustizministerium tätig“, sagt Maas. „Dazwischen hatte er in Griechenland 45.000 Juden erst ausgeplündert und dann deren Deportation nach Auschwitz organisiert. Der Bericht zeigt: Das BMJ legte ein bemerkenswertes Engagement an den Tag, diesen Mann zu schützen und ihn seiner gerechten Strafe zu entziehen.“

Was war passiert? Merten wird Anfang 1952 im Bundesjustizministerium (BMJ) eingestellt, auf seine Beteiligung an den Deportationen von Thessaloniki wird man jedoch erst Ende September 1952 aufmerksam - nach Hinweisen aus Griechenland. Kurz darauf wird er entlassen.

Fünf Jahre später reist Merten nach Griechenland, um dort in einem Gerichtsprozess auszusagen. Der Kommission zufolge hatte ihm die deutsche Botschaft versichert, dass die Fahndung nach Kriegsverbrechern dort ausgesetzt sei. Doch er wird festgenommen und 1959 von einem Sondermilitärgericht zu 25 Jahren Haft verurteilt.

Ausgerechnet ein hoher BMJ-Mitarbeiter reist anschließend nach Athen und setzt sich für Merten ein - obwohl dieser seit Jahren nicht mehr für das BMJ arbeitet. Im November 1959 wird Merten nach Deutschland überstellt, wenige Tage später aus der Haft entlassen.

Die Experten liefern zwei Erklärungsansätze für den Einsatz des BMJ im Fall Merten: Entweder man wollte die Kriegsverbrecherfrage mit Athen endgültig klären, oder man fürchtete, Merten könnte „unangenehme biographische Details“ von Ex-Kollegen aus Reichs- und damit auch Bundesjustizministerium ausplaudern.

Denn den Wissenschaftlern zufolge war Merten keineswegs eine Ausnahme, sondern nur einer von mehreren stark belasteten ehemaligen Mitarbeitern des Reichsjustizministeriums im BMJ. Vier Jahre lang haben sich der Historiker Manfred Görtemaker und der Jurist Christoph Safferling durch die Archive gewühlt. Als Türöffner bezeichnen sie eine ähnliche Untersuchung des Auswärtigen Amtes. Das BMJ gewährt ihnen sogar Zugang zu den sensiblen Personalakten.

Heraus kommt: Von den 170 im Zeitraum von etwa 1949/1950 bis 1973 untersuchten BMJ-Führungskräften waren 53 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder, jeder fünfte war SA-Mann, und 16 Prozent kamen aus dem früheren Reichsjustizministerium. Görtemaker spricht von einem hohen Belastungsgrad im Vergleich zu anderen Ministerien.

Doch wieso war das so? Schwer zu beantworten, sagen die Wissenschaftler. Sie verweisen etwa auf fachliche Kompetenz und ministerielle Erfahrung als Auswahlkriterien, die die Arbeitsfähigkeit des Hauses garantieren sollten. Die „Gründungsväter“ des Ministeriums, der damalige Ressortchef Thomas Dehler und sein Staatssekretär Walter Strauß, hätten daran großes Interesse gehabt.

Maas spricht von fatalen Folgen: Neben der systematischen Verhinderung der Strafverfolgung von Völkermördern und Kriegsverbrechern seien viele Gesetze nur oberflächlich entnazifiziert worden. Viele Nazi-Opfer seien zudem auch in der jungen Bundesrepublik weiter diskriminiert worden.

Der Justizminister hat mit den Folgen noch heute zu tun: Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 übernommen. Zwischen 1945 und 1969 wurden nach ihm rund 50.000 Männer verurteilt. Der Paragraf stellte in der Bundesrepublik sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe - 1969 wurde er entschärft und 1994 abgeschafft. Maas hatte am Wochenende angekündigt, für Entschädigungszahlungen 30 Millionen Euro bereitzustellen.

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