Maastricht-Urteil
Angesichts der Dimension des anstehenden ESM-Urteils ist es kaum zu glauben: Schon um den Maastricht-Vertrag wurde 1993 vor dem Bundesverfassungsgericht eifrig gerungen. Unter den Klägern, die sich um zu weitreichende Kompetenzübertragungen sorgten, war damals auch Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele. Das Abkommen war aus ihrer Sicht nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar. Der Kompetenzzuwachs der Europäischen Union sei mit einer Entmachtung des Bundestages in seinen Kernbereichen gleichzusetzen und daher nicht verfassungskonform. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten die Klagen im Dezember mit der Begründung ab, dass weder die parlamentarische Demokratie, noch andere Verfassungsnormen durch den Vertrag von Maastricht in Gefahr gebracht würden. Das Urteil ermöglichte in Folge die Gründung der Währungsunion, die letztlich zum Euro führte. Dennoch blieb die Bevölkerung gespalten. Einige der Kläger, die heute gegen den ESM opponieren, standen schon damals auf der Klägerseite.

Die Vermögenssteuer entspricht dem Witz, den man sich schon vor über hundert Jahren über Kommunisten erzählte:
Bürger: "Ja, du redest immer von Gleichheit und Güterteilen, allein ich setze den Fall, wir haben geteilt und ich, ich spare meinen Teil doch du verschwendest den Deinigen, was dann?" Kommunist: "Ganz einfach, dann teilen wir wieder!"