Spekulationssteuer
Noch eine verbotene Steuer, deren Wiedereinführung seit der Abschaffung immer wieder ins Gespräch kommt: 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen und Wertpapiergeschäften für unzulässig, die zumindest für die Jahre 1997 und 1998 gegolten hatte. Doch das lag weniger an der Steuer selbst, als an ihrer stümperhaften Ausführung. Denn dem Staat lagen nur unvollständige Informationen und Daten zu den Finanzgeschäften vor, somit mussten sich die Behörden auf die Steuererklärungen der Bürger verlassen um die Steuer zu erheben. Kein Wunder, dass die Steuer schnell den Beinamen „Dummensteuer“ erhielt.
Die Richter kreideten der Steuer deshalb ein sogenanntes „strukturelles Vollzugsdefizit“ an, da die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit schon im Gesetz selbst angelegt war. Eine Renaissance erlebt die Idee der Spekulationssteuer seit der Finanzkrise in Form einer europäischen Finanztransaktionssteuer.

Die Vermögenssteuer entspricht dem Witz, den man sich schon vor über hundert Jahren über Kommunisten erzählte:
Bürger: "Ja, du redest immer von Gleichheit und Güterteilen, allein ich setze den Fall, wir haben geteilt und ich, ich spare meinen Teil doch du verschwendest den Deinigen, was dann?" Kommunist: "Ganz einfach, dann teilen wir wieder!"