Benetton-Entscheidung
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Satz galt lange Zeit als zwar eleganteste, aber auch irrelevanteste Passage des Grundgesetzes. In den Benetton-Entscheidungen 2000 und 2003 zeigte sich jedoch, dass auch über diese Klausel zumindest trefflich diskutiert werden kann. Zuvor hatte das italienische Modeunternehmen Benetton mit den Bildern von Kinderarbeit und HIV-Patienten für die Marke geworben, das deutsche Magazin „stern“ hatte die Werbung veröffentlicht. Der Bundesgerichtshof hatte die Werbung verboten, sie verletze die Menschenwürde. Die Karlsruher Richter veränderten die Abwägung zugunsten der Presse: Sie widersprachen den Vorinstanzen und erklärten die umstrittene Werbung für zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil mit der Meinungs- und Pressefreiheit, dessen essentieller Teil auch Werbung sei. Der Beschluss führte bei Tierschützern und Menschenrechtsaktivisten zu großen Protesten.

Die Vermögenssteuer entspricht dem Witz, den man sich schon vor über hundert Jahren über Kommunisten erzählte:
Bürger: "Ja, du redest immer von Gleichheit und Güterteilen, allein ich setze den Fall, wir haben geteilt und ich, ich spare meinen Teil doch du verschwendest den Deinigen, was dann?" Kommunist: "Ganz einfach, dann teilen wir wieder!"