Negatives Stimmgewicht
Manche Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht nur bis heute relevant, sondern werden wohl noch weit in die Zukunft hineinwirken – weil die Politik sich weigert, die Auflagen des Gerichts vollständig umzusetzen. So ist es bei den Hartz-IV-Sätzen und auch beim Wahlrecht: Schon 2008 erklärten die Karlsruher Richter das geltende Wahlgesetz für ungültig. Sie mahnten eine Veränderung der Wahlregeln an, da diese in Ausnahmen paradoxe Ergebnisse zur Folge haben können. Denn der Effekt des „negativen Stimmgewichts“ bewirkt, dass weniger Stimmen zu mehr Sitzen führen können.
Das Gericht verordnete den Regierungsparteien im Anschluss an das Urteil eine zeitliche Frist, in der Korrekturen vorgenommen werden sollen. Da die geltenden Regeln für die großen Parteien, insbesondere die CDU, jedoch durchaus angenehme Folgen haben, wurde eine grundlegende Änderung aufgeschoben, schwarz-gelb begnügte sich mit kosmetischen Korrekturen. Gegen die klagten SPD und Grüne erneut, 2012 bekamen sie erneut Recht: Auch das geänderte Bundestagswahlrecht verstoße „gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien“, urteilten die Richter. Jetzt läuft die nächste Runde.

Die Vermögenssteuer entspricht dem Witz, den man sich schon vor über hundert Jahren über Kommunisten erzählte:
Bürger: "Ja, du redest immer von Gleichheit und Güterteilen, allein ich setze den Fall, wir haben geteilt und ich, ich spare meinen Teil doch du verschwendest den Deinigen, was dann?" Kommunist: "Ganz einfach, dann teilen wir wieder!"