Identitätsüberprüfung Zugriff auf Flüchtlingshandys laut Experten problematisch

Die Bundesregierung will die Identitätsklärung von Asylbewerbern vereinfachen. Doch der dafür vorgesehene Zugriff auf Handys ohne Richterbeschluss verstößt einem Strafrechtsexperten nach gegen das Grundgesetz.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Mann hält in einem Wohncontainer für Flüchtlinge sein Smartphone aus dem Fenster: Nach Plänen der Bundesregierung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Quelle: dpa

Berlin Die Pläne der Bundesregierung, Daten der Handys von Asylbewerbern zur Klärung der Identität auslesen zu lassen, verstoßen nach Einschätzung eines Strafrechtsexperten gegen das Grundgesetz. „Ein so massiver Eingriff zur Identitätsüberprüfung ist absolut unverhältnismäßig“, sagte der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas „Zeit Online“.

Aus Sicht des Juristen wäre die Maßnahme höchstens zu rechtfertigen, wenn es einen konkreten Verdacht auf falsche Angaben des Flüchtlings und damit einhergehende Straftaten gebe. Dieser Vorbehalt fehle im Gesetzentwurf allerdings. Aber auch dann müsse ein Richter den Zugriff auf das Handy erlauben.

Nach Plänen der Bundesregierung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sei auch diese Regelung auf den Weg gebracht worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Die Pläne hatte eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Februar beschlossen - zusammen mit weiteren Punkten.

Nach Einschätzung des Juristen Gazeas würden beim erzwungenen Auslesen von Handys zwei Grundrechte verletzt: Zum einen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes jedem Menschen in Deutschland den Schutz seiner privaten Kommunikation garantiert. Zum anderen das sogenannte Recht auf informelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht 1984 angesichts der geplanten Volkszählung aufgestellt und seitdem immer wieder gestärkt habe.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%