Immobilien Rettet das private Eigentum!

Die Zwangsvermietung von Immobilien an Flüchtlinge gefährdet den sozialen Frieden und die Freiheit.

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Feldbetten in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Quelle: dpa

Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland sprengt alle Dimensionen. Das gilt für die Zahl der Neuankömmlinge ebenso wie für die Dreistigkeit, mit der der Staat die Zuwanderung zum Anlass nimmt, in die Rechte seiner Bürger einzugreifen. In Berlin hat der Senat jüngst mehrere Immobilien von privaten Eigentümern beschlagnahmt, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Nun wird in der Hauptstadt erwogen, sogar leer stehende Luxuswohnungen mit Flüchtlingen zu belegen. Die Eigentümer will man durch eine ortsübliche Miete entschädigen.

In Hamburg und Bremen wollen Politiker die Besitzer von leer stehenden Gewerbeimmobilien zwingen, ihre Gemäuer an Flüchtlinge zu vermieten. Spätestens wenn der Winter naht und der Flüchtlingszustrom anhält, werden sich die Unterbringungsprobleme zuspitzen. Nicht auszuschließen, dass dann private Immobilienbesitzer in großem Stil gezwungen werden, ungenutzte Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Ältere Mitbürger dürften sich an die Zwangseinquartierungen von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg erinnert fühlen.

Wo Flüchtlinge in Deutschland wohnen
Autobahnmeisterei Quelle: dpa
Deutschlands höchstgelegene Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Alpenvorland Quelle: dpa
Container Quelle: dpa
Bischofswohnung und Priesterseminar Quelle: dpa
Eissporthalle Quelle: Screenshot
Ehemaliger Nachtclub als Flüchtlingsunterkunft Quelle: dpa
Jugendherberge Quelle: dpa

Wer bisher geglaubt hat, solche Eingriffe in das Privateigentum seien dank der Eigentumsgarantie des 1949 verabschiedeten Grundgesetzes heute nicht mehr möglich, hat sich gründlich geirrt. Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes stellt fest, dass „Eigentum verpflichtet“. Sein „Gebrauch“ soll dem „Wohle der Allgemeinheit dienen“. Artikel 14, Absatz 3 erlaubt dem Staat sogar, seine Bürger zu enteignen – wenn dies „zum Wohle der Allgemeinheit“ geschieht und eine „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ gezahlt wird.

Die Zwangseinquartierung von Flüchtlingen mag damit verfassungsrechtlich gedeckt sein. Doch der Relativismus, mit dem das Grundgesetz das Privateigentum zum Spielball staatsopportunistischer Gemeinwohl-Überlegungen macht, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch brandgefährlich. Denn das Privateigentum ist der unveräußerliche Kern jeder freiheitlichen Gesellschaft und zugleich die Conditio sine qua non für das friedliche Zusammenleben der Menschen. Weil alle Güter auf Erden knapp sind, sind Konflikte über ihre Verwendung programmiert.

Um sie zu verhindern, bedarf es einer eindeutigen Zuordnung der Verfügungsrechte durch das private Eigentum an Gütern. Das Privateigentum ist daher keine Erfindung kapitalistischer Egomanen, sondern das einzige Mittel der Konfliktlösung in einer zivilisierten Gesellschaft. Es gibt den Menschen die Freiheit, sich wirtschaftlich zu entfalten. Jede Aggression gegen das Privateigentum ist daher ein Angriff auf die Freiheit und den Frieden. Das gilt auch für die Zwangsvermietung von Wohnungen an Flüchtlinge.

Soll die Zuwanderung keine irreparablen Schäden an unserem Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell hinterlassen, muss sie eingedämmt und gesteuert werden. Niemand hat das Recht, in ein anderes Land zu wandern und dort unter Mithilfe der Politiker das Privatvermögen der heimischen Bevölkerung für sich zu beanspruchen – es sei denn, er ist von den Einwohnern dazu eingeladen worden. Davon kann aber derzeit keine Rede sein. Unsere Volksvertreter sollten daher den Mut aufbringen, die Zuwanderung quantitativ und qualitativ zu steuern – statt Enteignung voranzutreiben und gesellschaftliche Konflikte zu verschärfen.

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