Integration und Beschäftigung Flüchtlinge können sich auch ehrenamtlich engagieren

Der Bund finanziert 10.000 zusätzliche ehrenamtliche Stellen, um die Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Betroffene selbst können diese besetzen. Indes lehnt der DGB eine Ausweitung von Mindestlohn-Ausnahmen ab.

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Ein junger Mann kümmert sich um einen Senioren: Der Bund finanziert bis zu 10.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst. Auch Flüchtlinge können eingesetzt werden. Quelle: dpa

Berlin Um den vielen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe unter die Arme zu greifen, finanziert der Bund ab Dezember bis zu 10.000 zusätzliche Plätze im Bundesfreiwilligendienst. Das Programm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ läuft bis zum 31. Dezember 2018 und kostet 50 Millionen Euro.

Kommunen und Verbände könnten die Stellen mit einheimischen Freiwilligen besetzen oder mit Flüchtlingen, die dann anderen Flüchtlingen helfen, teilte das Bundesfamilienministerium mit. Ministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte: „Im Hinblick auf den Zuzug der vielen von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unserem Land ist es wichtig, dass wir die Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen.“

Derzeit gibt es bereits 35.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen, die ihren Dienst im Regelfall zwölf Monate leisten, sind unter anderem im Naturschutz, in der Altenpflege oder in der Jugendarbeit beschäftigt.

Sie erhalten ein Taschengeld von maximal 363 Euro pro Monat und einen Zuschuss zur Sozialversicherung. Unterkunft und Verpflegung können gestellt werden. Nicht nur bei Flüchtlingen, sondern auch bei einheimischen Beziehern staatlicher Leistungen wird das Taschengeld auf den jeweiligen Betrag angerechnet.

Zur einer anderen Form der Beschäftigung von Flüchtlingen hat sich indes auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu Wort gemeldet: Der lässt verlauten, dass er Forderungen nach einer Ausweitung von Mindestlohn-Ausnahmen zurückweist.

Einige Arbeitgeberverbände versuchten, mit solchen Vorschlägen für eine Aufweichung bei der Lohnuntergrenze Kapital aus der Flüchtlingssituation zu schlagen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur in Berlin aus Anlass des Arbeitgebertages. Die Veranstaltung mit Spitzenvertretern von Wirtschaft und Bundesregierung findet an diesem Dienstag in Berlin statt.

Körzell bezog sich damit auf Forderungen des Hauptgeschäftsführers des Arbeitgeberverbands BDA, Reinhard Göhner. Der hatte im „Tagesspiegel“ gesagt, um junge Flüchtlinge ausbildungsfähig zu machen, seien zwölfmonatige Praktika in den Unternehmen nötig. In dieser Zeit sollte es den Firmen erlaubt werden, einen Stundenlohn unterhalb der gesetzlichen 8,50 Euro zu zahlen.

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