Integrationsgesetz Die Einwanderer "schaffen das" - vielleicht

Die Fähigkeit des Staates für die Integration von Einwanderern zu sorgen, wird überschätzt. Statt Integrationsaktionismus und "Wir schaffen das"-Positivismus bräuchten wir ein konsequent durchgesetztes Einwanderungsrecht - hin zu "Die schaffen das".

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Integration: Mehrere minderjährige Flüchtlinge nehmen am 11.04.2016 in der Karl-Arnold-Schule im Kreis-Berufsschulzentrum in Biberach an der Riß am Unterricht teil. Quelle: dpa Picture-Alliance

Ein Wort kann die Hoffnungen eines ganzen Zeitalters in sich tragen. „Integration“ ist so eines. Kein Tag vergeht mehr ohne Fernseh-Debatte oder neue Studie zur Integration der Einwanderer. Es besteht ein weitgehender Konsens: Wenn die Integration scheitert, dann sieht die Zukunft unseres Landes dunkel aus. 

Nun sollen wir also nach dem Willen der Bundesregierung bald ein Integrationsgesetz erhalten. Da kann natürlich schwerlich jemand etwas dagegen sagen. Darum eignet sich dieses Vorhaben auch so gut, um trotz allen Streits über die Einwanderung endlich mal wieder Arbeitsfähigkeit zu demonstrieren. Die Frage, welchen Sinn jenseits des Koalitionsfriedens so ein Gesetz haben kann, vergisst man da leicht. 

Vergessen scheint auch bei manchem Regierungspolitiker, dass es nun wahrlich schon bisher nicht an integrationspolitischem Eifer mangelte. Und zwar auf allen Ebenen. Schon seit 2007 gibt es einen „nationalen Integrationsplan“, der auf einem „Integrationsgipfel“ beschlossen wurde.  Darin legte die Bundesregierung die Leitlinien ihrer Integrationspolitik fest. Neben Floskeln wie: „Erfolgreiche Integrationspolitik weckt und nutzt Potenziale“ und „muss zielgerichtet erfolgen“, forderte sie auch, Integration als „Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen“ zu betrachten.

Die wichtigsten Antworten zum neuen Integrationsgesetz

Solch eine Aufforderung lassen Verwaltungsbeamte sich nicht zweimal sagen. Integration ist zum Anlass eines munteren Regierungs-Aktionismus auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geworden. Da gibt es zunächst Staatsministerin Aydan Özuguz, die „Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration“. Ihre Vorgängerin ließ sich auch von einer „Arbeitsgruppe Medien und Integration“ zuarbeiten. Dazu kommen entsprechende Beauftragte für die Bundesländer. In Baden-Württemberg gibt es sogar ein eigenes „Ministerium für Integration“. Neben diesen staatlichen gibt es noch eine unübersehbare Anzahl privater, oft staatlich geförderter Einrichtungen wie den „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ oder das „Zentrum für Bildungsintegration“. 

Man kann also wirklich schon lange nicht mehr sagen, dass die deutsche Politik oder die deutsche Gesellschaft sich nicht viel Mühe geben mit der Integration. Und trotzdem muss man immer wieder feststellen, dass selbst beim besten Willen und mit vereinten Kräften öffentlicher Behörden und privater Arbeitgeber oft nicht das erreicht wird, was man als gelungene Integration ansieht. Selbst wenn man bescheidener Weise nur die Integration in das deutsche Arbeitsleben betrachtet.

Ein Beispiel sind die Erfahrungen der Asklepios-Kliniken in Hamburg. In der Euphorie nach dem arabischen Frühling und mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes und des Goethe-Instituts begann 2013 ein Projekt, bei dem junge Tunesier in Hamburg zu Pflegern ausgebildet werden sollten. Doch von 50 Tunesiern, die kamen, werden wohl nur rund die Hälfte ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, wie es bei Asklepios heißt.

Es gab „gewisse kulturelle Probleme“: Einige Tunesier, die meisten hatten einen Schulabschluss auf Abitur-Niveau, ,,wollten auf Station nicht die kurzärmlige Kleidung tragen, die aber aus Gründen der Hygiene und Patientensicherheit wichtig ist. Andere kamen des Öfteren nicht pünktlich zu Arbeitsschichten oder zum Unterricht, so dass bald klar war, dass sie ihre Prüfungen nicht bestehen würden. Fazit von Asklepios-Sprecher Mathias Eberenz: „Einige Tunesier haben bei uns sehr erfolgreich die Ausbildung bestanden und sind wertvolle Mitarbeiter. Aber insgesamt war das Projekt nicht so erfolgreich, wie viele gehofft hatten.“ Es wird nicht fortgeführt.

Wäre die Geschichte der tunesischen Pflege-Azubis von Hamburg anders gelaufen, wenn es 2013 schon ein Integrationsgesetz gegeben hätte? Waren die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Goethe-Instituts oder des Klinik-Konzerns nicht integrativ genug? Waren sie möglicherweise voreingenommen gegenüber den jungen Tunesiern, diskriminierten sie diese gar?

Möglich, aber doch wenig wahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass die Integration der jungen Tunesier ins deutsche Arbeitsleben an Gründen scheiterte, auf die weder die Arbeitgeber noch die Hamburger Behörden und schon gar nicht die Bundesregierung irgendeinen Einfluss haben. An individuellen Voraussetzungen vielleicht, wie übertriebenen Hoffnungen, die schnell enttäuscht werden. Eher aber an kulturellen Prägungen, die man aus allzu menschlichen Gründen nicht so leicht ablegt. In Tunesien ist es vielleicht kein Kündigungsgrund, eine Stunde zu spät zum Dienst zu erscheinen, in Deutschland ist die Toleranz eines Arbeitgebers in dieser Hinsicht sehr begrenzt, gerade bei Auszubildenden.

Was kann ein Gesetz ausrichten?

Wer religiöse Regeln für wichtiger nimmt als staatliche Gesetze, wie 65 Prozent der muslimischen Einwanderer es laut einer Umfrage von 2013 unter 7000 Einwanderern in sechs europäischen Ländern tun, der wird fast zwangsläufig starke Reibungen im europäischen Arbeitsleben erfahren. Dem verschließen sich fast zwangsläufig die meisten Möglichkeiten, sich in die Gesellschaften Europas zu integrieren.

Solche kulturellen Friktionen können schnell zu Frust führen, der sich dann in das Empfinden steigert, von der deutschen Gesellschaft diskriminiert zu werden. Diese Wahrnehmung wird außerdem von einer ganzen Industrie an NGOs und Antidiskriminierungsinitiativen gefüttert, die ihre Existenz immer wieder mit der Feststellung von latentem Rassismus und allgegenwärtiger Diskriminierung in Deutschland rechtfertigen müssen. 

Was will ein Gesetz da ausrichten? Welche Abschreckungswirkung sollte die Androhung der Kürzung von Leistungen bei Verletzung der „Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen“ schon haben? Die Erfahrungen der Einwanderer mit staatlichen Sanktionen sind schließlich bislang nicht besonders schmerzhaft.

Asylanträge nach Bundesländern 2017

„Das findet alles in der Praxis nicht statt“, stellte neulich Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, über schon jetzt mögliche Strafen fest. Man kann sich tatsächlich fragen, wie ein Staat, der sich selbst für unfähig erklärt hat, seine Grenzen zu sichern und abgelehnte Asylbewerber in den seltensten Fällen abschiebt, den Hierbleibenden glaubhaft machen will, dass er im Inneren die Einhaltung der Grenzen des Erlaubten durchsetzen will.

Die bisherigen, historischen Erfahrungen von Einwanderungsländern – inklusive unserer eigenen – und die Erkenntnisse der Migrationsforschung legen nahe, dass der ganze staatliche „Wir schaffen das“-Aktionismus nur sehr wenig Einfluss auf die langfristige Integration von Einwanderern hat. Es dürfte zum Beispiel völlig aussichtslos sein, Einwanderer dazu zu bewegen, sich gleichmäßig über Deutschland verteilt anzusiedeln. Gerade in der Fremde bleiben die allermeisten Menschen nun einmal gerne unter ihresgleichen. Ein paar Euro weniger werden sie davon nicht abbringen.

Einwanderer sind nicht nur Objekte politischen Managements, sondern freie Menschen, und die lassen sich entgegen eines offenbar nicht tot zu kriegenden, falschen Menschenbildes nicht beliebig durch staatliche Maßnahmen erziehen. Wer nicht in der Lage oder unwillig ist, sich den Wünschen deutscher Behörden oder Arbeitgeber anzupassen, wird auch durch ein Gesetz nicht integriert werden. Und wer sich integrieren will und kann, der braucht dafür weder ein Gesetz noch die Hilfe von Aydan Özoğuz oder Andrea Nahles. Realisten müssen die von der Bundeskanzlerin demonstrierte Zuversicht – „Wir schaffen das“ – abwandeln: „Die schaffen das – vielleicht.“

Die beste Integrationspolitik ist eine konsequent an den Interessen der deutschen Gesellschaft und des Arbeitsmarktes orientierte Einwanderungspolitik. Daher wäre statt eines Integrationsgesetzes zweierlei notwendig: ein Einwanderungsgesetz, das im deutschen Interesse eindeutige Kriterien für legale Einwanderung von Menschen mit guten Integrationsaussichten festlegt, und eine konsequente Anwendung mithilfe eines – möglichst europäischen, zur Not aber auch nationalen – Grenz- und Abschiebungsregimes. Um ein gewisses Maß an „wohltemperierter Grausamkeit“ werden wir dabei, wie Peter Sloterdijk feststellt, nicht herumkommen.

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