Internetfähiger Roboter „I-Que“ Grüne fordern Verbot von Spionage-Spielzeug

Internetfähige Spielzeuge bergen ungeahnte Risiken. Verbraucherschützer warnen derzeit vor einem Roboter, der auch als Abhörgerät eingesetzt werden kann. Die Grünen fordern die zuständige Behörde zum Handeln auf.

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Der Roboter steht in der Kritik, weil er mittels Bluetooth als Wanze eingesetzt werden kann.

Berlin Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, hat die Bundesnetzagentur scharf dafür kritisiert, dass sie trotz massiver Sicherheitsprobleme nicht gegen den internetfähigen Roboter „I-Que“ vorgeht. Dass die Bundesnetzagentur nicht einschreite, obwohl das entsprechende Produkt noch immer im Internet gekauft werden könne, sei „grob fahrlässig“, sagte Maisch dem Handelsblatt. „I-Que muss vom Markt genommen werden und die Händler müssen einen Rückruf starten, denn die bereits verkauften Roboter sind ja noch immer in Benutzung.“ Die hessische Firma Vivid vertreibt das Spielgerät indes seit anderthalb Jahren nicht mehr, wie eine Unternehmenssprecherin dem Handelsblatt sagte.

Maisch wies auf eine aktuelle Bewertung der Stiftung Warentest hin. Mit Blick auf den Roboter „I-Que“ warnen die Tester, dass die Verbindung zwischen einem Smartphone und dem Spielzeug nicht gesichert sei.

„Jeder Smartphone-Besitzer kann den Roboter kontrollieren, ihn als Wanze einsetzen, Fragen, Einladungen oder Drohungen“ senden, heißt es in dem in dieser Woche veröffentlichten Testbericht. Dazu sei nur eine Bluetooth-Verbindung notwendig, für die man bei dem betreffenden Spielzeug weder ein Passwort noch einen PIN-Code eingeben müsse. Theoretisch könnten demnach mit „I-Que“ Fremde aus der Nachbarwohnung dem Kind Anweisungen geben. Und auch die Antworten des Kindes lassen sich abhören.

Die Bundesnetzagentur sieht bei dem Roboter „derzeit noch keinen Bedarf, diesen in einem Verwaltungsverfahren zu überprüfen, da er mittlerweile bei den großen Händlern nicht mehr im Sortiment zu finden ist“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagfraktion. Die Behörde werde die Sortimente aber weiterhin beobachten. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor.

Das Spielzeuggerät kann man indes weiter erwerben. So wird der Roboter nach Recherchen des Handelsblatts etwa bei Ebay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten.

Maisch kritisierte vor diesem Hintergrund die Einschätzung der Bundesregierung scharf. Dass die Regierung „die Auffassung der Bundesnetzagentur mitträgt und Kinder nicht ausreichend schützt, ist ein erneutes Beispiel dafür, wie wenig SPD und CDU/CSU für den Datenschutz und die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher tun. Das ist ein Armutszeugnis“, sagte die Grünen-Politikerin.


Bundesnetzagentur sucht nach verbotenen Sendeanlagen

Die Untersuchung der Stiftung Warentest habe erneut gezeigt, wie problematisch viele vernetzte Spielgeräte für Kinder und Eltern seien. „Kinder müssen vor Spionen und Werbebotschaften besser geschützt werden.“ Bereits bei der ursprünglich ebenfalls von der hessischen Firma Vivid vertriebenen Spielzeugpuppe „My friend Cayla“ habe die Reaktion der Bundesnetzagentur lange auf sich warten lassen, kritisierte Maisch, „obwohl wir wie auch andere Akteure längst darauf hingewiesen hatten, welche Gefahren von der Puppe ausgehen“. Im Februar zog die Bundesnetzagentur die Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr, weil sie als Spionagegerät missbraucht werden konnte.

In Deutschland ist Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist, nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage betont, recherchiert die Bundesnetzagentur ständig nach verbotenen Sendeanlagen. „Sie sichtet regelmäßig verschiedene Internet-Plattformen und fordert zur Löschung von Angeboten auf, die gegen § 90 TKG verstoßen.“ Außerdem gehe sie Hinweisen von Verbrauchern oder Wettbewerbern auf mögliche verbotene Sendeanlagen nach und überprüfe die Angebote, auf die hingewiesen wurde. „Bis Mitte August 2017 wurden circa 160 Verfahren eingeleitet und circa 400 Angebote gelöscht“, teilte die Bundesregierung mit.

Maisch sieht indes grundsätzlichen Handlungsbedarf. Auch abseits „getarnter Sendeanlagen“ müsse für mehr Sicherheit und Datenschutz bei Kinderspielzeug wie bei vernetzten Geräten im Allgemeinen gesorgt werden. „Verpflichtende und regelmäßige Sicherheitsupdates durch die Hersteller und voreingestellter Datenschutz sollten beispielsweise selbstverständlich sein“, sagte die Grünen-Politikerin.

Die Forderung von Maisch kommt nicht von ungefähr. Denn Experten schätzen, dass es allein in Deutschland in drei Jahren mindestens 23 Millionen Smart-Home-Geräte geben wird, die mit eigener IP-Adresse aus dem Internet gesteuert werden können.

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