
Herr Gauweiler, wie fühlt man sich als Euro-Rebell, wenn man - isoliert in der eigenen Fraktion - gegen die Euro-Rettung zu Felde zieht und damit die wirtschaftliche Stabilität Europas gefährdet?
Erstens stehe ich nicht allein - namhafte Abgeordnete aus meiner Fraktion sowie von FDP, SPD und Grünen unterstützen mein Vorgehen gegen eine „Euro-Rettung“, deren Kosten uferlos sind und die zentrale Prinzipien demokratischer Kontrolle aushebelt. Zweitens ist es auch diese Art von erfolgloser Dauerrettung, welche die wirtschaftliche Stabilität Europas in den letzten Jahren gefährdet hat. Die Verhinderung des griechischen Austritts aus dem Euro ist dafür das beste Beispiel. Wird die Euro-Rettung für Griechenland weiter so überdehnt, dann wären die Kosten für einen Ausstieg Kleinigkeiten gewesen im Vergleich zu den künftig auf unser Land zukommenden Belastungen.
Dann werden Sie also morgen eine Verfassungsbeschwerde gegen den dauerhaften Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt einreichen?
Das Grundgesetz geht von einer repräsentativen Demokratie aus, in der alle Ausgaben zulasten der Staatskasse vom Deutschen Bundestag bestimmt werden. Der ESM höhlt dieses souveräne Haushaltsrecht vollständig aus. Zugleich greift dieser neue supranationale Mechanismus tief in die demokratische Staatlichkeit Deutschlands und der anderen Mitgliedsländer ein. Wer ein ESM-Europa will, muss eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung durchsetzen. Mit dem Grundgesetz geht das nicht.
Was meinen Sie konkret damit?
Der ESM sieht ein anderes Entscheidungssystem für die Verteilung deutscher Steuergelder in Europa vor als die bisherige Verfassungsordnung. Ausgaben und staatliche Belastungen sollen nicht mehr von den - abwählbaren - Volksvertretern in Berlin bestimmt werden, sondern werden in die Hände von zwei Gremien gelegt, die alles andere als demokratisch organisiert sind.
Sie meinen den Gouverneursrat und das Direktorium.
Ja. In Einzelfällen können diese ESM-Organe Entscheidungen über dreistellige Euro-Milliardenbeträge treffen, ohne dass der deutsche Bundestag dem konstitutiv zugestimmt haben müsste. Zwar sitzen im Gouverneursrat wenigstens noch die von den Staaten entsandten Finanzminister. Im operativen Führungsorgan des ESM, dem Direktorium, handeln von den Regierungen vorgeschlagene, „unabhängige“ Einzelpersonen, die sich vor keinem Parlament zu verantworten haben, obwohl sie über unvorstellbare Summen entscheiden. Sie sollen sich gegenüber den Mitgliedstaaten sogar auf ein organschaftliches Schweigerecht berufen können, sind strafrechtlich immun und können auch nicht auf Schadensersatz verklagt werden.
Gehen Sie davon aus, dass Herr Regling, der derzeit EFSF-Chef ist, sich in Zukunft strafrechtlich verantworten muss?
Das muss in einem Rechtsstaat jedermann, sogar der Bundespräsident. Man nennt das Gleichheit vor dem Gesetz. Das Prinzip der strafrechtlichen Verantwortlichkeit existiert aber beim ESM nicht. Haben die Verantwortlichen alle Bankenskandale der letzten Jahre vergessen? Ein straf- und zivilrechtlicher Persilschein für europäische Spitzenbanker als Antwort der Euro-Mächtigen auf Gribkowsky und Bernie Madoff?
„Haushaltsautonomie des Bundestages wird minimalisiert“
Bauen Sie hier nicht ein Phantom auf? Über das Direktorium wacht doch der Gouverneursrat, der aus den Finanzministern besteht. Und die sind parlamentarisch verantwortlich.
Was ändert das an der faktischen Nichtverantwortlichkeit der ESM-Direktoren, deren Unabhängigkeit die ESM-Staaten auch noch völkerrechtlich festgeschrieben haben? Da wird ein erdteil-zuständiges Zentralkomitee ins Leben gerufen, das die Haushaltssouveränität der Bundesrepublik und die dauerhafte Haushaltsautonomie des Bundestages minimalisiert beziehungsweise entleert. Der Berliner Haushaltsausschuss steht gegenüber einem solchen supranationalen Konstrukt auf verlorenem Posten. Natürlich werden die nationalen Parlamentarier auch in Zukunft versuchen, bei Zahlungsverpflichtungen ein bisschen dagegenzuhalten - aber das ist wie der Versuch, Schneebälle zu rösten.
Sie sagen, das Haushaltsrecht wird ausgehöhlt. Welche verfassungsrechtlichen Defizite enthält der ESM-Vertrag noch?
Der Vertrag ist, im Gegensatz zum ersten Rettungsschirm, nicht befristet, sondern läuft unbegrenzt. In alle Ewigkeit. Der Vertrag lässt zu, dass Deutschland seine gegenwärtige Sperrminorität verliert und Stabilitätshilfen von den ESM-Organen auch gegen unsere Stimme beschlossen werden können. Wenn sich Problemstaaten nicht mehr refinanzieren können, kann der ESM den Kapitalabruf zulasten Deutschlands innerhalb einer Woche dramatisch erhöhen. Die sofort fällige Bareinzahlung Deutschlands in den ESM wird 22 Milliarden Euro betragen. Das ist das Doppelte unseres Bildungshaushalts.
Portugal, Spanien, Italien oder Irland sparen doch...
Aber bei der Beteiligung der Gläubiger von Staatsanleihen und der Entwicklung von Restrukturierungsregeln für Staaten der Euro-Zone ist nichts geschehen. Im Gegenteil: Wir machen uns immer abhängiger. Fallen zusätzlich zu Griechenland die von Ihnen erwähnten Staaten aus, erhöht sich der deutsche Anteil auf 43 Prozent - zahlt auch Frankreich nicht, sind wir sogar für 63 Prozent des abgerufenen Kapitals verantwortlich. Ein solcher Haftungsautomatismus für eine Summe, die noch dazu im Falle des Risikoeintritts für den Bundesfinanzminister nicht mehr refinanzierbar sein kann, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Aber ist das nicht realitätsfern? Sie werten notwendige politische Kompromisse als Umgehung des Parlamentswillens.
So möchten es die ESM-Befürworter gern darstellen - ein notwendiger Kompromiss. Doch unser Grundgesetz verbietet, sich so zu verschulden, dass der Staat handlungsunfähig wird. Das würde auf Schleifung der Demokratie hinauslaufen.
Moment, Sie unterstellen der Kanzlerin, die Demokratie zu schleifen?
Ich unterstelle gar nichts. Aber der von Bundeskanzlerin Merkel genannte Zweck - die Rettung des Euros - heiligt nicht alle Mittel! Unser Grundgesetz verbietet, Haushaltsrisiken in Kauf zu nehmen, die den Maßstab der Verfassung sprengen.
„Unkontrollierte Macht des ESM-Direktoriums“
Berlin kann nach Artikel 23 Grundgesetz doch jetzt schon Kompetenzen an Brüssel übertragen.
Ja, unter der Voraussetzung, dass dies unter anderem rechtsstaatlichen und föderativen Grundsätzen entspricht und einen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Das wollte die Regierung bis letzte Woche in Sachen ESM nicht wahrhaben und musste vom Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Urteil darauf hingewiesen werden. Gerade der Prüfungsmaßstab des Europa-Artikels des Grundgesetzes macht deutlich, dass die Eingriffe durch den ESM so tiefgehend sind, dass eine neue Verfassungsregelung notwendig wäre.
Ist das nicht überzogen?
Nein, aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass wir eine Volksabstimmung brauchen, wenn es um die Substanz geht. Es heißt dort ausdrücklich, dass das Volk seinen Willen in „Wahlen“ und eben auch in „Abstimmungen“ kundtut. Diese Verfassungsbestimmung wurde bei uns bisher nur nicht vollzogen.
Was ist denn mit dem Neuner-Gremium des Bundestags, das über Haushaltsfragen entscheiden muss und über einen Parlamentsvorbehalt verfügt?
Über was wir reden, betrifft dieses parlamentarische Minigremium gar nicht. Es geht um die unkontrollierte Macht des ESM-Direktoriums.
Sind wir schon an einem Punkt, bei dem Sie sagen würden: Jedes weitere Krisenmanagement der Politik sprengt die Grenzen des Grundgesetzes?
Meiner Meinung nach hätte schon der Maastricht-Vertrag nicht ohne Volksabstimmung beschlossen werden dürfen. Es war nicht in Ordnung, dass die Deutschen nicht über die Abschaffung ihrer Währung entscheiden durften, anders als die Franzosen.
Da müssten Sie mit der Prophezeiung von Finanzminister Schäuble, dass es bald ein Referendum in Europa geben dürfte, sehr zufrieden sein.
Das war sicher ein Durchbruch. Hoffentlich ohne Hintergedanken.
Welche?
Alle reden von Bürgerbeteiligung. Morgen oder übermorgen. Nur eben jetzt und heute nicht. Am Freitag, beim ESM, dieses eine Mal sollte doch der Bürger bitte noch mal zurückstehen und die politische Klasse entscheiden lassen. Wenn unter fragwürdigen Umständen ein - Hans Magnus Enzensberger würde sagen - sanftes Finanzmonster namens ESM die parlamentarische Weihe erhält. In nur zwei Stunden, wenn die Abgeordneten wegen der beginnenden Sommerpause auf gepackten Koffern sitzen. Die Aushöhlung unserer Demokratie mal eben kurz vorm Wochenende beschließen? Das geht so nicht mehr.
„Nicht auf den guten Gläubiger Deutschland verzichten“
Letztlich gibt es doch immer Ausstiegsmöglichkeiten aus Verträgen, oder?
Aus diesem Vertrag aussteigen wäre nur mit einem Aufhebungsvertrag möglich. Aber welcher Schuldner, der bei Sinnen ist, soll uns da herauslassen? Die Griechen, die Spanier, die Portugiesen werden auf Deutschland als guten Gläubiger bestimmt nicht verzichten wollen.
Peter Gauweiler kämpft also allein gegen Europa, verhindert am Ende notwendige Rettungsmaßnahmen und fällt der Kanzlerin, die einen einsamen Kampf in Europa führt, noch in den Rücken?
Das ist nicht richtig. Auf nationaler Ebene gibt es doch den Banken-Rettungsfonds und auf europäischer Ebene den EFSF, der noch lange nicht ausgeschöpft ist. Beide Fonds stehen für Rettungsaktivitäten zur Verfügung.
Den EFSF halten Sie also juristisch für unbedenklich?
Da wurden mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts gerade die parlamentarischen Informations- und Beteiligungsrechte gestärkt. Der EFSF ist auch nicht für immer, sondern für einen begrenzten Zeitraum verabredet. Der Haftungszuwachs geht folglich nicht ins Uferlose.
Eine andere Sache ist die No-Bail-out-Klausel, die die Haftung der EU sowie aller Euro-Länder für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Wie ist das zu bewerten?
Vom Grundgesetz her waren die Stabilitätskriterien Voraussetzung für die Euro-Einführung: die Verschuldungsgrenzen, die Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot des Herauskaufens anderer Länder. Aus dem Zahlungsverbot wird jetzt ein Zahlungsgebot. Damit wird der Schutzmechanismus des Euros gedreht, der bisher die nationalen Parlamente vor jedem internationalen Druck auf die nationale Haushaltskasse bewahrt hat.
Das ist doch eine Frage der Auslegung: Gemeint war doch nur eine automatische Haftung. Nun haben wir aber eine freiwillige Übernahme von Schulden durch andere Staaten.
Nach der Rettungslogik „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ soll den Parlamenten keine Wahl gelassen werden, als immer mehr Finanzmittel zu mobilisieren. Jeder weiß, dass es für „die Märkte“ und für die sie bestimmenden Investmentbanken immer zu wenig sein wird. Die Politik ist also nie in der Lage, irgendeine Begrenzung einzuführen und durchzuhalten. Ein Dackel kann keinen Wurstvorrat anlegen.
„Ich will ein guter Bayer sein“
Nun kommt es bei der Euro-Rettung zum Pingpong-Spiel zwischen Politik und Verfassungsgericht. Wird Regierungshandeln damit nicht unmöglich?
Wir haben eine funktionierende Gerichtsbarkeit, die sich nicht einschüchtern lässt. Das - und das Engagement aus der Mitte des Parlaments - macht der Regierung auf den ersten Blick mehr Mühe, aber am Ende wird sie dadurch stärker.
Ist der nationale unangreifbare Kern, wie ihn die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verspricht, noch sicher?
Die Gliederung des Bundes in handlungsfähige Länder, die parlamentarische Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtsweggarantie. Wer von diesen Begriffen heute einmal das nur Redensartige wegnimmt, der sieht doch, wie stark dieser Kern unseres Verfassungslebens durch Brüssel schon eingeschmolzen ist.
Sind Sie Antieuropäer und Nationalist?
Als Erstes bemühe ich mich, ein guter Bayer zu sein. Für Bayern ist es eher relativ, ob uns die Vorschriften der anderen, wie wir unser Leben zu gestalten haben, aus Berlin oder aus Brüssel erreichen. Beide zusammen als Vorschriftenmacher sind eindeutig zu viel - das schaffen wir nervlich nicht. Bei der Klage gegen den ESM wird es im Negativen um die Verhinderung einer kontinentalen Finanzdiktatur gehen, im Positiven um die Stärkung der Demokratie durch ein Referendum. Ich bin optimistisch, dass wir Erfolg haben.
Haben wir in fünf Jahren noch den Euro?
Ja, wenn wir eine Regelung treffen, dass zahlungsunfähige Mitglieder den Euro verlassen und gleichzeitig Mitglied in der Europäischen Union und ihrem Solidaritätsverbund bleiben.
Herr Gauweiler, vielen Dank für das Interview.















