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Interview zu GEZ-Klage: "Rundfunkbeitrag ist rechtlich fragwürdig"

von Jan Mallien Quelle: Handelsblatt Online

Ab Januar muss jeder Haushalt pauschal 17,98 Euro an die GEZ zahlen. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt dagegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Im Interview erläutert er seine Kritikpunkte.

Auch nach der Reform der Finanzierung des Rundfunks bleibt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhalten. Hier die Zentrale in Köln. Quelle: dpa
Auch nach der Reform der Finanzierung des Rundfunks bleibt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhalten. Hier die Zentrale in Köln. Quelle: dpa

Handelsblatt: Herr Geuer, ab Januar 2013 soll jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro zahlen. Sie klagen dagegen. Warum?
Ermano Geuer: Ich sehe nicht, dass sich durch die Reform irgendwas verbessert. Das System sollte einfacher und fairer werden und die GEZ abgeschafft werden.  Jetzt wird die GEZ sogar noch aufgestockt.  Viele Freunde und Bekannte haben sich über die neue Regelung geärgert. Da habe ich mir das Gesetz mal genauer angeschaut und mit meinen Kollegen an der Uni diskutiert.  Ich halte mehrere Punkte für rechtlich fragwürdig.

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Welche?

Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr  zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem gibt es ein kompetenzrechtliches Problem.

Rundfunkgebühren GEZ: Neuer Name, alte Gebühr

Die GEZ heißt künftig ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. An den Rundfunkgebühren ändert sich dafür nicht viel. Jedenfalls nicht vor 2013. Unternehmen profitieren von der Lösung.

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Warum?

Weil der Rundfunkbeitrag kein Beitrag ist, sondern eine Steuer. Im Unterschied zur Steuer ist ein Beitrag an eine Gegenleistung geknüpft. Das ist beim Rundfunkbeitrag aber nicht der Fall. Jeder muss ihn zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht. Auch wenn zum Beispiel ein Unternehmen aus den Firmenwagen die Radios ausbaut, muss es trotzdem für jeden Wagen Gebühren zahlen. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer. Die Länder haben aber nicht das Recht dazu, eine Steuer zu beschließen.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 24.08.2012, 15:10 UhrRittner

    Winfried Rittner
    Alle Achtung ein Jurist nimmt die Zügel für die Gesamten Bürger Deutschland in die Hand. Der Staatsvertrag ist vom Gesetzgeber ohne Rücksicht der sozialen Gesichtspunkte im Sinne der Gebühreneintreiber abgesegnet worden. Die Gutverdiener in den Länderparlamenten haben damit keinen Skrupel. Selbst dem Bundesverfassungsgericht sind Zweifel an dem Staatsvertrag aufgefallen welches zum Grundgesetz nicht vereinbar ist.

  • 19.08.2012, 12:32 UhrGavin.Rode

    Jeder Haushaltsvorstand sollte sich zuerst fragen: Habe ich einen
    VERTRAG mit der GEZ geschlossen? Dies wird er mit "Nein" zu beant-
    worten haben. Nächste Frage:WER hat hier einen VERTRAG geschlossen?
    Antwort:Der sog."Rundfunk-Staatsvertrag" wurde lediglich von den
    Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet.WER ist die andere Partei? Antwort:Niemand.Kann auch nicht sein, da weder die GEZ noch
    die Rundfunkanstalten selbst und noch nicht einmal die BRD einen
    rechtswirksamen "Staatsvertrag" schließen können! Es ist alles
    illegal, alles Täuschung und Betrug. "Sie beschließen etwas und
    warten ab, ob sich jemand auflehnt, wenn nicht, machen sie einfach weiter..sagte schon Juncker.
    Leute habt MUT und rebelliert alle. Denkt an die Geschichte des
    "Zauberers von Oz" (The Wizard of Oz), lasst es einfach nicht zu!

  • 19.08.2012, 02:12 UhrStrange

    Nachrichten und Unterhaltung ist keine Regierungsangelegenheit. Oder sind wir noch unter Goebbels? Für mich ein Überbleibsel aus der Hitler-Stalin Ära.

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