Investitionen in Bildung Wie das Grundgesetz die Schulen ramponiert

Putz fällt von der Decke, Fenster sind undicht und Heizungen defekt – Alltag in deutschen Klassenzimmern. Eigentlich hat der Bund ein neues Milliardenprogramm für Schulen in petto. Nur das Grundgesetz steht noch im Weg.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Viele deutsche Schulen sind in einem schlechten Zustand: Bildungsexperten werfen der Bundesregierung Fehlinvestitionen vor. Quelle: dpa

Berlin Viele der rund 40.000 deutschen Schulen sind so gut wie baufällig. Die Bundesregierung will sie nun mit einem Fünf-Milliarden-Euro-Programm aufpäppeln – doch das Geld soll nur für digitale Klassenzimmer ausgegeben werden.

Völlig widersinnig, meinen viele Bildungsexperten und suchen nach Stellschrauben für gezielte Infrastrukturhilfen aus Berlin. Die Debatte über politische und finanzielle Zuständigkeiten in der Bildungspolitik ist neu entbrannt – im Zentrum steht das Grundgesetz.

Das „Kommunalpanel 2016“ der staatlichen Förderbank KfW geht davon aus, dass der Investitionsrückstand für Schulgebäude 34 Milliarden Euro beträgt. 2015 hätten die Kommunen hierzulande 2,9 Milliarden Euro in Schulgebäude gesteckt – zwar rund 115 Millionen mehr als ein Jahr zuvor, aber 1,3 Milliarden Euro weniger als 1995.

„Machten die baulichen Investitionen damals noch über 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen aus, waren es im Jahr 2015 nur noch 25 Prozent. Dabei zeigen sich große Unterschiede zwischen den Regionen“, resümierten die KfW-Experten. So würden „Bildungserfolge in Deutschland erschwert“.

Warum pumpt der Bund also seine Milliarden dann nicht in die Sanierung? Weil dem das sogenannte Kooperationsverbot in der Schulpolitik entgegensteht. Diese Vereinbarung wurde 2006 von der damaligen großen Koalition ins Grundgesetz eingefügt, um die Bildungshoheit der Länder abzusichern.

Dort darf der Bund seither weder finanziell noch gesetzlich eingreifen – was auch angesichts des riesigen Finanzbedarfs für die Bausubstanz der Schulen heftig umstritten ist. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) musste in der vergangenen Woche den Grundgesetz-Artikel 91c bemühen, um ihr milliardenschweres „Digitalpakt“-Angebot an die Länder zu rechtfertigen – bei „informationstechnischen Systemen“ darf Berlin nämlich helfen. Die Kultusminister überlegen noch, ob sie das gut finden sollen.


Gesetz soll geändert werden

Die am vorigen Freitag gefundene Bund-Länder-Einigung über neue Finanzbeziehungen könnte nun neue Dynamik in das Thema bringen. Die SPD empfindet den Kompromiss jedenfalls als Wasser auf ihre Mühlen. Die Partei rüttelt schon lange am Kooperationsverbot („Ein in Verfassungsrecht gegossener Irrtum“) und will das Grundgesetz erneut mit den dafür notwendigen Dreiviertel-Mehrheiten ändern.

Mit dem neuen Finanzpakt dürfe der Bund beispielsweise auch die Sanierung von Schulen in klammen Gemeinden unterstützen, sagt SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Das Kooperationsverbot sei deshalb quasi schon gekippt. Denn die teure Einigung mit den Ländern bringe der Regierung eine „grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen“.

Bis auf das grün-schwarze Baden-Württemberg, das sich in einer Protokollnotiz skeptisch zeigte, haben alle Ministerpräsidenten die mögliche Aufweichung des Kooperationsverbots abgenickt. Allerdings regt sich inzwischen auf Kultusminister-Ebene Widerstand gegen eine grundgesetzliche Rolle rückwärts.

„Feuchte Wunschträume“ nennt Bayerns CSU-Ressortchef Ludwig Spaenle Heils forschen Vorstoß und warnt vor Berliner Einmischungen in die Schulpolitik „über die Hintertür“. Die Verantwortung der Länder für schulische Bildung habe sich bewährt und gehöre „zu den Kerninhalten der föderalen Ordnung“. Bis zu einer Reform der Reform dauert es also wohl noch etwas.

Das Hauptargument von konservativer Seite: Wer viel Geld gibt, will am Ende auch die Inhalte von Schule bestimmen. Dabei seien doch „Bildungspolitiker in den Ländern und Landtage näher an den Bürgerinnen und Bürgern als Politiker auf Bundesebene“, so Spaenle. Auch die frühere Landes- und jetzige Bundesministerin Wanka sagte kürzlich, es stehe „überhaupt nicht zur Debatte, dass die Länder im Bereich Schule Kompetenzen an den Bund abgeben könnten“.

Die SPD möchte den Verdacht, sie wolle von Berlin aus in die Schulen hineinregieren, gar nicht erst aufkommen lassen. Man könne aber doch „Hand in Hand im Rahmen einer Bildungsallianz die Dinge anpacken“, lockt SPD-Experte Heil. Er wünscht sich „eine neue Gesamtstrategie“, die bald bei einer Art Bundesbildungsgipfel festgezurrt werden soll.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%