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Investivlohn: Mitarbeiterbeteiligung soll zum Erfolgsmodell werden

von Noch Fragen? christian.ramthun@wiwo.de (Berlin) und konrad handschuch

Die große Koalition will die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg stärker forcieren. Bis Jahresmitte soll der Gesetzesentwurf für den so genannten Investivlohn fertig sein und ihn aus seinem Nischendasein holen. Erste Grundzüge zeichnen sich aber schon ab.

Mitarbeiter bei BMW: Das Unternehmen bietet jährlich Aktien zum Sonderpreis an,  AP
Mitarbeiter bei BMW: Das Unternehmen bietet jährlich Aktien zum Sonderpreis an, Foto: AP

Es war ein riskanter Schachzug von Helmut Claas. Der Mähdrescherhersteller aus dem westfälischen Harsewinkel rutschte gerade tief in die Krise, da bot der Familienunternehmer seinen Mitarbeitern an, sich am Unternehmen zu beteiligen. Das war 1984. Zwei Jahre später musste Claas 900 Mitarbeiter – rund 20 Prozent der Belegschaft – entlassen. Doch ausgerechnet die Mitarbeiterbeteiligung half damals, den Personalabbau „ohne rote Fahnen und Protesten von Gewerkschaftern und Betriebsräten zu vollziehen“, erinnert sich Hajo Reicherts, Geschäftsführer der Claas MitarbeiterbeteiligungsGesellschaft GmbH (CMG). Warum? „Die Leute identifizierten sich mit dem Unternehmen und dachten als Miteigentümer einfach unternehmerisch“, sagt Reicherts. Heute ist Claas wieder Weltspitze – und die Beschäftigten kassieren eine durchschnittliche Verzinsung von 17 Prozent auf ihre Unternehmensbeteiligung. Erfolgsstorys wie diese soll es künftig häufiger geben. Die große Koalition will die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital und Gewinn ihres Unternehmens künftig mehr als bisher fördern und bis Jahresmitte einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Dann soll der Investivlohn aus seinem Nischendasein geholt werden: Gerade einmal 3600 Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens. Und dies trotz aller Bekenntnisse, die bis zu den Zeiten von Ludwig Erhard zurückreichen. Doch die Gewerkschaften wollten stets lieber Mitbestimmung statt Mitbeteiligung, die Arbeitgeber fürchteten sich vor zu viel Mitsprache der Arbeitnehmer. Und die Politik kam nicht über rudimentäre Anreize hinaus, etwa einem Steuerfreibetrag für den Erwerb von Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteilen von jährlich 135 Euro. „Kleckerkram!“, kritisiert Steuerberater Josef Schlarmann. Als Bundesvorsitzender der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) sitzt er in der Unions-Arbeitsgruppe, die konkrete Vorschläge zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung erarbeiten soll. Auf SPD-Seite sind die Parlamentarier Klaus Brandner, Joachim Poß und Josef Stiegler damit befasst. Dass die Zeit für eine großzügigere Förderung reif ist, glaubt der bayrische Wirtschaftsminister Erwin Huber, der neben dem nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die CDU/CSU-Arbeitsgruppe leitet. Ein „echter Anreiz für die Beschäftigten, der über die Miniförderung hinaus geht“, so Huber, „würde hervorragend mit der Unternehmenssteuerreform in diesem Jahr einhergehen“. Eine steuerliche Entlastung der Unternehmen um rund fünf Milliarden Euro, so der gewiefte Bayer, würde eben besser in der Öffentlichkeit ankommen, wenn auch Arbeitnehmer profitierten. Inzwischen zeichnet sich ab, wie die Mitarbeiterbeteiligung stärker gefördert werden soll. Und zwar nicht über zusätzliche Subventionen. Vielmehr richtet sich der Fokus auf eine nachgelagerte Besteuerung: Die Teile des Lohns, die im Unternehmen bleiben, würden zunächst nicht besteuert. Der Fiskus griffe erst dann zu, wenn Erträge und Anteile dem Arbeitnehmer tatsächlich in die Tasche fließen. Wie teuer das den Staat kommt, lässt der hessische Ministerpräsident Roland Koch in seinem Landesfinanzministerium derzeit berechnen. Im Bundeswirtschaftsministerium haben die Fachreferenten ihrem Minister Michael Glos bereits in einem Entwurf empfohlen, den steuerlichen Freibetrag von 135 Euro auf 1200 Euro zu erhöhen. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hat eine andere Variante parat. Er plädiert dafür, in einem ersten Schritt nur Investivlöhne in Höhe von 300 Euro, dafür später aber unbeschränkt nachgelagert zu besteuern.

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