Islamistische Gefährder Nordrhein-Westfalen lässt Abschiebungen prüfen

In Nordrhein-Westfalen leben laut Innenministerium 40 Gefährder. Minister Jäger will diese Menschen ausweisen – und prüft die Zulässigkeit solcher Maßnahmen. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

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Sein Ministerium sucht nach Möglichkeiten, islamistische Gefährder abzuschieben. Quelle: dpa

Düsseldorf Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) lässt prüfen, ob islamistische Gefährder abgeschoben werden können. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Abschiebung von zwei in Niedersachsen unter Terrorverdacht festgenommenen islamistischen Gefährdern gebilligt hatte. Das niedersächsische Innenministerium hatte Abschiebungsanordnungen nach dem Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes erlassen. Inzwischen hat auch das Land Bremen angekündigt, islamistische Gefährder konsequent abzuschieben.

„Wir werden die Beschlüsse jetzt sehr sorgfältig auswerten“, sagte Jäger. „Wo sich dann aus unserer Sicht neue Möglichkeiten ergeben, werden wir die auch nutzen und versuchen eine Abschiebungsanordnung zu erwirken.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe aber klar gemacht, „dass ein bloßer Gefahrenverdacht für eine Abschiebe-Anordnung nicht ausreicht“. In Nordrhein-Westfalen leben nach Angaben des Innenministeriums derzeit rund 40 ausländische Gefährder.

Nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag war Kritik daran laut geworden, dass der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes nicht im Fall des Attentäters Anis Amri angewendet wurde. Er war als islamistischer Gefährder eingestuft und ausreisepflichtig, bevor er am 19. Dezember zwölf Menschen tötete. Jäger hatte dazu nach einer Konferenz der SPD-Innenminister am Donnerstag erklärt, anders als die beiden Männer in Niedersachsen habe Amri keine gültigen Papiere gehabt.

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