Jahresabschluss Warum der Staat wie ein Unternehmen bilanzieren sollte

Als erstes Flächenland liefert Hessen einen Geschäftsbericht in Form einer Konzernbilanz. Trotz schwer zu bewertender Positionen wie Bildung und Sicherheit bietet die "Staatsinventur" gravierende Vorteile gegenüber der verzerrenden Kameralistik.

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Deutliche Differenzen Quelle: Destatis

Wenn Politiker Bilanz ziehen, blicken sie meist auf die Ereignisse vergangener Legislaturperioden zurück. Kaum ein Staatsmann denkt beim Stichwort „Bilanz“ an einen Jahresabschluss, den private Unternehmen und Kaufleute regelmäßig aufstellen müssen. Das könnte sich bald ändern.

Einzelne Landesregierungen haben damit begonnen, Vermögen und Schulden zu bilanzieren, um traditionelle staatliche Haushaltsmodelle zu ergänzen. Der Stadtstaat Hamburg lieferte erstmals für das Jahr 2007 einen Geschäftsbericht in Form einer Konzernbilanz; im November hat Hessen nun als erstes Flächenland nachgezogen. Auch viele deutsche Kommunen nutzen bereits die doppelte Buchführung – in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seit 2009 sogar flächendeckend.

Abkehr vom Prinzip der Kameralistik

Solche Reformen machen angesichts explodierender staatlicher Defizite durchaus Sinn. Noch rechnen die meisten öffentlichen Haushalte nach dem Prinzip der Kameralistik, erfassen also vor allem Ein- und Auszahlungen.

Das Problem: Finanzminister und Kämmerer starren auf ihre Kassenstände und verlieren andere Vermögensposten aus den Augen – von Schulden ganz zu schweigen. Eine öffentliche Rechnungslegung nach kaufmännischen Prinzipien schafft dieses kurzfristige Denken ab. Bilanzierung erfordert zunächst eine stichtagsbezogene Liste aller Vermögensteile und Schulden. Diese „Staatsinventur“ beantwortet wichtige Haushaltsfragen: Welche Aktivposten gehören der Regierung, bei welchen Gläubigern steht sie mit wie viel in der Kreide, und wann muss sie ihre Verbindlichkeiten tilgen?

Hessen hat als erstes großes Bundesland diese Fragen konkret beantwortet und eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2009 aufgestellt. Die Haushälter richteten sich dabei nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, die für Kaufleute und Unternehmen gelten. Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) untersuchten im Auftrag des hessischen Rechnungshofs, ob das geltende Bilanzrecht eingehalten wurde.

„Die meisten staatlichen Bilanzposten begegnen uns auch regelmäßig in Jahresabschlüssen von Industrieunternehmen“, sagt Raimund Kleine, der mit seinem Kollegen Dirk Fischer den Abschluss testiert hat. „Doch bei der Prüfung eines Bundeslands stellen sich noch viele andere Fragen als bei Mandanten aus der Privatwirtschaft.“

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