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Jahresabschluss: Warum der Staat wie ein Unternehmen bilanzieren sollte

von Mark Fehr

Als erstes Flächenland liefert Hessen einen Geschäftsbericht in Form einer Konzernbilanz. Trotz schwer zu bewertender Positionen wie Bildung und Sicherheit bietet die "Staatsinventur" gravierende Vorteile gegenüber der verzerrenden Kameralistik.

Deutliche Differenzen Quelle: Destatis
Deutliche Differenzen Quelle: Destatis

Wenn Politiker Bilanz ziehen, blicken sie meist auf die Ereignisse vergangener Legislaturperioden zurück. Kaum ein Staatsmann denkt beim Stichwort „Bilanz“ an einen Jahresabschluss, den private Unternehmen und Kaufleute regelmäßig aufstellen müssen. Das könnte sich bald ändern.

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Einzelne Landesregierungen haben damit begonnen, Vermögen und Schulden zu bilanzieren, um traditionelle staatliche Haushaltsmodelle zu ergänzen. Der Stadtstaat Hamburg lieferte erstmals für das Jahr 2007 einen Geschäftsbericht in Form einer Konzernbilanz; im November hat Hessen nun als erstes Flächenland nachgezogen. Auch viele deutsche Kommunen nutzen bereits die doppelte Buchführung – in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seit 2009 sogar flächendeckend.

Abkehr vom Prinzip der Kameralistik

Solche Reformen machen angesichts explodierender staatlicher Defizite durchaus Sinn. Noch rechnen die meisten öffentlichen Haushalte nach dem Prinzip der Kameralistik, erfassen also vor allem Ein- und Auszahlungen.

Das Problem: Finanzminister und Kämmerer starren auf ihre Kassenstände und verlieren andere Vermögensposten aus den Augen – von Schulden ganz zu schweigen. Eine öffentliche Rechnungslegung nach kaufmännischen Prinzipien schafft dieses kurzfristige Denken ab. Bilanzierung erfordert zunächst eine stichtagsbezogene Liste aller Vermögensteile und Schulden. Diese „Staatsinventur“ beantwortet wichtige Haushaltsfragen: Welche Aktivposten gehören der Regierung, bei welchen Gläubigern steht sie mit wie viel in der Kreide, und wann muss sie ihre Verbindlichkeiten tilgen?

Hessen hat als erstes großes Bundesland diese Fragen konkret beantwortet und eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2009 aufgestellt. Die Haushälter richteten sich dabei nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, die für Kaufleute und Unternehmen gelten. Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) untersuchten im Auftrag des hessischen Rechnungshofs, ob das geltende Bilanzrecht eingehalten wurde.

„Die meisten staatlichen Bilanzposten begegnen uns auch regelmäßig in Jahresabschlüssen von Industrieunternehmen“, sagt Raimund Kleine, der mit seinem Kollegen Dirk Fischer den Abschluss testiert hat. „Doch bei der Prüfung eines Bundeslands stellen sich noch viele andere Fragen als bei Mandanten aus der Privatwirtschaft.“

8 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 05.12.2009, 14:35 UhrAnonymer Benutzer: Hans P.

    Der Herr Kämmerer bringt es auf den Punkt: es geht doch gar nicht um den Wechel des buchführungssystems. Es geht darum, die Zielsetzung der öffentlichen Haushalte von Gemeinwohl (wie, ganz nebenbei, aus der Verfassung abzuleiten) auf Gewinnorientierung umzustellen - was absurd ist, da diese Haushalte ja nie Gewinne erzielen dürfen. Das neue Ziel aber führt zu privatwirtschaftlich orientiertem Umbau der öffentlichen Leistungen. Das hört sich für manche toll an - bis sie eines Tages notwendig bemerken, dass Privatwirtschaft eben nicht das Gemeinwohl im Sinn hat. So wird ein Staat in Gewinner und Almosenempfänger aufgeteilt. Demokratie? Unter Profitgesichtspunkten ist das doch ineffizienter Luxus. Und in der Tat gibt es ja einen großen Konzern der Deutschland, der über gemeinnützige institutionen und ihre in der Politik hoch angesehenen berater genau diese eEntwicklung vorantreibt, um am Umbau wiederum die eigenen beratungsunternehmen verdienen zu lassen. Wenn das geschafft wird, wird der gleiche Konzern vermutlich den Umbau in eine Gemeinwirtshaft befürworten. So wie Unternehmensberatungen vor zehn Jahren erst überall modernste Ad-hoc-jetzt-und-gleich-Kommuniaktionstechnik empfohlen haben, um jetzt, zehn Jahre später, teure Ratschläge zu erteilen, wie man den Kram am besten fast den ganzen Tag ausschaltet, um noch zum konzentrierten Arbeiten zu kommen.
    Selber denken! (wenn ihr euch dafür noch die völlig unprofitable Zeit nehmt)

  • 02.12.2009, 14:58 UhrAnonymer Benutzer: www.combifinanz.de

    Sicher liegt ein gewichtiger Grund für die Einführung der Doppik in öffentlichen Haushalten im steigenden beratungsbedarf im Umfeld der buchhaltung und Software.
    Man kann nur erahnen, wie die gut gedressten Smart-Guys von den grossen beratungsunternehmen den meist etwas denkfaulen und unselbstständigen beamten aus den Ministerien die Doppik als Heilmittel gegen uneffizientes Wirtschaften in öffentlichen Haushalten verkauft haben.
    bis vor wenigen Jahren hatten grosse beratungsunternehmen nur in den Ministerien eigene, permanent besetzte büros - die mit Mitarbeitern besetzt sind, die den Steuerzahler 1200 bis 1800 Euro pro Tag kosten- , in Zukuft wohl auch in kleineren Einrichtung.

    Eine blosse Umstellung von Kameralistik auf Doppik bringt nichts Neues, das war schon im Vorfeld abzusehen, doch nicht jedem klar. Der eigentliche Grund für die Einführung der Doppik war, dass die von den beratungsunternehmen in den Ministerien betreute und präferierte Software Software SAP R3 nur auf basis der Doppik arbeitet. Und weil die Software nicht zu den Anforderungen passte, wurden eben die Anforderungen angepasst. Sinnvoll in öffentlichen Haushalten ist jedoch dir Durchführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR). Dies wurde von manchen beteiligten relativ schnell erkannt. Für eine KLR braucht man keine Doppik, dies wird bis heute geflissentlich verschwiegen. Nun ja, nun muss eben kameralistisch, doppisch UND in der KLR gebucht werden, das ist nicht trivial und meist ohne intensive beteiligung von beratungsunternehmen nicht zu schaffen. Die bestimmen dann meist gleich auch den Einsatz der Software vom Vertriebsparter, mit dem eine Provisionsvereinbarung besteht.

    So kommt es, wenn man den bock zum Gärtner macht.

    www.combifinanz.de

  • 01.12.2009, 18:46 UhrAnonymer Benutzer: Kämmerer

    ich bin als Kämmerer einer kleinen Gemeinde mittlerweile ein großer befürworter der Kameralistik, obwohl mir als Diplom-betriebswirt (FH) auch die Doppik geläufig ist.

    Das Argument mit den beamtenpensionen ist ja an Populismus nicht mehr zu überbieten - hätten die Länder nach dem Krieg schön fleißig in die eigentlich geplanten Versorgungskassen eingezahlt (wie es z.b. die Gemeinden getan haben), gäbe es jetzt kein Problem.
    Hätten die Politiker gleich welcher Couleur das StabWG (immerhin bereits von 1967!) beachtet, gäbe es jetzt ebenfalls kein Problem

    Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, dass nicht irgend ein Politiker die milliardenschweren Pensionsrückstellungen längst verfrühstückt hätte?

    Die Kameralistik ist ein sehr einfaches, für unsere Zwecke voll ausreichendes buchführungssystem. Damit lassen sich auf einfachste Weise die Ausgaben steuern, was in absehbarer Zeit auch weiterhin erforderlich sein wird.
    Dagegen ist die Doppik viel umständlicher und umfangreicher, die Zielsetzung (Ausweis von Gewinn und Vermögen) eine ganz andere.
    Wie sollte ich mit diesen Zielen eine Kommune steuern?

    im übrigen lebe ich zwar von der bürokratie, aber auch ich bin der Meinung, dass wir uns diese Auswüchse nicht mehr lange leisten können.

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