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Jahressteuergesetz 2013: Länder wollen Schlupfloch bei Erbschaftssteuer stopfen

von Axel Schrinner Quelle: Handelsblatt Online

Privat- in Betriebsvermögen umzuwandeln ist bisher ein gangbarer Weg, um ein Erbe vor der Besteuerung zu schützen. Dieses Schlupf soll geschlossen werden. Die Empfehlungen für das Jahressteuergesetz 2013 sehen das vor.

Eine Röntgenaufnahme eines Sparschweins mit Geldstücken. Quelle: dpa
Eine Röntgenaufnahme eines Sparschweins mit Geldstücken. Quelle: dpa

DüsseldorfDie Länderfinanzminister wollen ein beliebtes Schlupfloch bei der Erbschafsteuer stopfen. In ihren 137 Seiten dicken „Empfehlungen“ für das Jahressteuergesetz 2013 für die Bundesratssitzung am Freitag fordern sie, dass „Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist“, künftig nicht mehr zum begünstigten Betriebsvermögen zählen sollen.  Als „geringfügig“ sollen die Geldbestände nur noch dann gelten, wenn sie zehn Prozent des Unternehmenswertes nicht übersteigen.

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„Damit würden die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig verhindert“, sagt Ernst-&- Young-Partner Carl-Josef Husken.

Rheinland-Pfalz’ Finanzminister Carsten Kühl (SPD) bestätigte: „Wir wollen bei den Gestaltungsmöglichkeiten, die mit der Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen bestehen, ein Schlupfloch schließen.“

Hintergrund der Länderpläne sind die stagnierenden Erbschaftsteuereinnahmen. Außerdem scheint das teils aggressive Werben von Beratern, selbst große Vermögen erbschaftsteuerfrei völlig legal mit Hilfe einer „Cash GmbH“ auf die nächste Generation übertragen zu können, die Finanzminister zu ärgern.

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