Jobverlust Hartz IV für jeden zehnten Arbeitslosen

Jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt - und bei Jobverlust trotzdem Hartz-IV-Empfänger. Hauptgrund: Der letzte Lohn war zu gering für ein ausreichend hohes Arbeitslosengeld.

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Kurzzeit-Arbeitslose in Deutschland sind oft zusätzlich auf Hart IV angewiesen. Quelle: dpa

Nürnberg/ Saarbrücken Jeder zehnte Kurzzeit-Arbeitslose in Deutschland bezieht so wenig Arbeitslosengeld, dass er zusätzlich auf Hartz IV angewiesen ist. Insgesamt hätten im Oktober vergangenen Jahres 83 115 Arbeitslosengeld-Empfänger auch noch finanzielle Unterstützung vom örtlichen Jobcenter erhalten. Das seien knapp 14 Prozent mehr als im Oktober 2011, berichtete die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag in Nürnberg. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag). Aktuellere Daten lägen der Bundesagentur derzeit nicht vor.

Trotz der absoluten Zunahme hat sich nach den Bundesagentur-Zahlen der Anteil der sogenannten aufstockenden Arbeitslosen binnen Jahresfrist allerdings nicht verändert: Weiterhin liegt der Anteil der Hartz IV beziehenden Kurzzeit-Arbeitslosen bei rund zehn Prozent. Das liegt nach BA-Einschätzung auch daran, dass binnen Jahresfrist die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Empfänger spürbar gestiegen ist.

2010 und 2011 hatten die BA-Zahlen zudem eine sinkende Tendenz: von im Jahresschnitt knapp 103 000 aufstockenden Arbeitslosen auf knapp 82 000. Die Entwicklung in den ersten zehn Monaten 2012 weist allerdings wieder auf einen leichten Anstieg im Jahresschnitt hin.

Die Bundestagsfraktion der Linken macht dafür laut „Saarbrücker Zeitung“ vor allem die wachsende Zahl von Beschäftigten im Niedriglohnsektor verantwortlich. Auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung spiegele sich wider. „Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für die man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Arbeitslose keine Garantie mehr, um damit im Bedarfsfall über die Runden zu kommen“, zitiert das Blatt die Linken-Abgeordnete, Sabine Zimmermann.

Arbeitslosengeld-Empfänger haben immer dann einen Anspruch auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes I niedriger ist als der durchschnittliche Hartz-IV-Satz samt Miete und Heizung. Dieser lag für einen Single-Haushalt im vergangenen Jahr nach Bundesagentur-Berechnungen bei 581 Euro. Um im Falle eines Jobverlustes beim Arbeitslosengeld I nicht unter diese Hartz-IV-Schwelle zu rutschen, muss ein Jobsucher zuletzt etwa 1350 Euro verdient haben. Lag sein Monatsverdienst darüber, hat er Anspruch allein auf das reguläre Arbeitslosengeld I, das aber in der Regel nur im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit gezahlt wird.


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