Juristisches Nachspiel droht Özdemirs „Dusseligkeit“ mit der Hanfpflanze

Grünen-Chef Cem Özdemir kippt sich wie viele andere für eine Kampagne Wasser über den Kopf. In dem Video-Clip posiert er auf seinem Balkon – neben einer Hanfpflanze. Das könnte Folgen für den Politiker haben.

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Video mit Folgen: Özdemir schüttet sich neben einer Hanfpflanze kaltes Wasser über den Kopf. Quelle: Screenshot Youtube

Berlin Der lockere Video-Auftritt von Grünen-Chef Cem Özdemir auf seinem Balkon für eine Spendenaktion könnte noch ein juristisches Nachspiel haben - weil er ausgerechnet neben einer Hanfpflanze posierte. Nach Darstellung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verstößt der Politiker mit dem Besitz einer Hanfpflanze - aus der Haschisch und Marihuana gewonnen werden kann - gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sprach am Donnerstag in Berlin von einer „leichten Dusseligkeit“.

Offenbar habe Özdemir nicht bemerkt, dass auf dem Video eine Hanfpflanze stehe, und dann charmant versucht, es als Akt für die Drogenliberalisierung zu rechtfertigen. „Aber die Rechtslage ist relativ eindeutig“, sagte Schulz der Deutschen Presse-Agentur.

Özdemir sprach dagegen von einem „bewusst gesetzten“ politischen Statement: „Das ist mir offensichtlich gelungen“, sagte er am Rande eines Parteitermins in Berlin. „Glückwunsch an die, die es zuerst gemerkt haben.“ Er kündigte weitere politische Schritte an.

Özdemir hatte an der sogenannten Ice-Bucket-Challenge teilgenommen, bei der sich auch Prominente weltweit einen Eimer kaltes Wasser über den Kopf gießen und danach weitere Personen auffordern, es ihnen gleichzutun und Geld zu spenden. Mit der Kampagne soll auf die Nervenkrankheit ALS aufmerksam gemacht werden.

Dem Online-Portal der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (waz.de) hatte Özdemir gesagt: „Ob jemand Cannabis konsumieren möchte und die damit verbundenen Risiken eingeht, sollte in einer freien Gesellschaft der Bürger selbst entscheiden.“

In Deutschland ist der Anbau und Besitz von Hanf illegal. Erlaubt ist nur das Pflanzen von Nutzhanf - aber nur für Landwirte. Auch dafür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich. Von Amts wegen müsste die Polizei ermitteln und auch dem Anfangsverdacht nachgehen, ob es sich um eine oder mehrere Pflanzen handelt. Die Grünen setzen sich für eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ein. Auch der BDK plädiert für eine Liberalisierung und eine Entkriminalisierung von Konsumenten.

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