Justiz Die fragwürdigen Nebenverdienste der Richter

Urteilsvermarktung, private Schiedsgerichte, Vortragshonorare, Rechtsgutachten: Wie deutsche Richter mit diskreten Privatgeschäften nebenbei Kasse machen.

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Richter Quelle: dpa

Ein wenig wortkarg sitzt der Star des Tages auf dem Podium, auf dem eigentlich eine Diskussionsrunde stattfinden soll. Dietmar Gosch wartet, bis er um eine Einschätzung gebeten wird. Spricht leise, weil ihm ohnehin jeder zuhört. Für die jährliche „Hamburger Tagung zur internationalen Besteuerung“ hat die Hamburger Handelskammer ihre prachtvollen Räume in der alten Börse zur Verfügung gestellt, der große Bankettsaal im Renaissancestil ist festlich geschmückt. Doch ihre Teilnahmegebühr haben die versammelten Anwälte, Unternehmensjuristen und Wissenschaftler vor allem für den Mann bezahlt, der sich so unaufdringlich gibt.

Trotzdem ist er für den Veranstalter jeden Euro Honorar wert. Dietmar Gosch ist Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof (BFH), und sein Wort ist quasi Gesetz. Wenn er und seine Kollegen Urteile fällen, werden diese im Vierteljahresrhythmus im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit für die Finanzämter verbindlich. In keinem anderen Rechtsgebiet haben Bundesrichter einen solch unmittelbaren Einfluss auf die Rechtssetzung wie im Steuerrecht. Diese Sonderstellung gibt Gosch und seinen Kollegen die Möglichkeit, auch persönlichen Profit daraus zu schlagen.

73 Prozent der Richter am BGH besserten 2012 ihr Gehalt auf

Bereitwillig treten sie auf exklusiven Tagungen auf. Seit Januar vergangenen Jahres hatte Gosch Zeit für mindestens 16 Vorträge und Diskussionsrunden bei Steuerberatern, Unternehmen und Netzwerkvereinen. Januar, Hotel Kulm, St. Moritz: Internationales Steuerseminar, Teilnehmerbeitrag 2450 Schweizer Franken, Redner: Dietmar Gosch. Im Vorjahr dort anzutreffen: BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff. September, Steuerrechtliches Seminar Westerland, Sylt, Restaurant Luzifer, Teilnehmerbeitrag 1419 Euro, Redner: Hermann-Ulrich Viskorf, BFH-Vizepräsident.

Die Finanzrichter stehen an der Spitze einer offenbar ziemlich selbstverständlichen Verquickung höchstrichterlicher und höchstpersönlicher Interessen. Im Jahr 2012 besserten nach Recherchen der WirtschaftsWoche 73 Prozent der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ihre Kasse mit Nebentätigkeiten auf, am Bundesverwaltungsgericht waren es 85 Prozent, am BFH 97 Prozent und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 Prozent.

Sie haben Lehraufträge an Universitäten und schreiben wissenschaftliche Veröffentlichungen, sie halten aber auch bezahlte Vorträge in exklusiven Seminaren, vermarkten ihre Urteile oder entscheiden in privaten Schiedsgerichten mit. Auf die können sich beispielsweise Unternehmen bei einem Vertragsschluss verständigen, um im Falle von Streitigkeiten eine schnellere Entscheidung als bei den ordentlichen Gerichten zu haben. „Ich sehe die hohen Quoten mit größter Skepsis“, sagt der frühere FDP-Bundesinnenminister und Bürgerrechtsanwalt Gerhart Baum. „Es finden Grenzüberschreitungen statt, die zu hohen Nebeneinkünften führen.“

Auch wenn es wenig Vergleichszahlen gibt, in den vergangenen Jahren sind die Nebentätigkeiten kräftig gewachsen. Als 1996 der Fall eines besonders geschäftstüchtigen Richters vom Frankfurter Oberlandesgericht für Schlagzeilen sorgte, zählte die Justizministerkonferenz zum bisher letzten Mal nach: Insgesamt gingen damals nur 15 Prozent aller Bundesrichter bezahlten Nebentätigkeiten nach.

Krösus unter den Richtern

Topmanager vor Gericht
Schon vor Weihnachten 2007 soll Georg Funke von Problemen der Hypo Real Estate gewusst haben – und sie erst einen Monat später in einer Pflichtmitteilung bekanntgegeben haben. Dadurch brach der Kurs der Bank innerhalb eines Tages um 30 Prozent ein. Schon damals reichten Aktionäre Schadensersatzklagen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden ein. Nachdem der Bund die Bank verstaatlich hatte, bekamen die Aktionäre zwar eine geringfügige Abfindung. Doch nun wird ein Prozess vor dem Landgericht München geführt, der Vorbild für die vielen verbliebenen Einzelklagen sein soll. Quelle: dpa
Die Bayerische Landesbank an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, den Freistaat Bayern um Milliarden geschädigt – die Vorwürfe gegen sieben frühere Top-Manager der BayernLB wiegen schwer. Seit vergangener Woche muss sich unter anderem der Ex-Vorstandschef der Bank, Werner Schmidt (Foto), vor dem Münchner Landesgericht verantworten. In dem Prozess geht es um den Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA), bei dem die Manager 550 Millionen Euro zu viel bezahlt haben sollen. Nach Milliardenverlusten, die die BayernLB fast in die Pleite geführt hätten, wurde die Bank für einen symbolischen Euro wieder zurück an Österreich verkauft. Quelle: dpa
Ferdinand Piëch (links) und Wolfgang Porsche müssen womöglich tief in die Taschen greifen - 1,8 Milliarden Euro fordern sieben Kläger von den beiden Managern. Anfang Februar 2014 war bekannt geworden, dass mehrere Hedgefonds, unter anderem Elliott Associates LP des US-Investors Paul E. Singer, eine Schadensersatzklage beim Landgericht Frankfurt eingereicht haben. Piëch und Porsche sollen die Übernahme durch VW heimlich vorbereitet und dadurch die übrigen Aktionäre getäuscht haben. In der Vergangenheit wurden die Autokonzerne bereits auf Schadensersatz in Höhe von 5,7 Milliarden Euro verklagt. Quelle: dpa
Es ist diese eine Äußerung in einem TV-Interview, die so hohe Wellen schlug wie nur wenige: Nachdem Rolf-Ernst Breuer 2002 die Kirch-Gruppe öffentlich für nicht kreditfähig erklärt hatte, brach das Unternehmen zusammen und verklagte den damaligen Chef der Deutschen Bank auf Schadensersatz. Daraufhin entbrannte ein Prozessmarathon, der bis heute anhält. Nachdem die Deutsche Bank 2002 einen Vergleich über eine Zahlung von 800 Millionen Euro abgelehnt hatte, sagten Anfang 2014 gleich drei ihrer Topmanager aus. Quelle: dpa
Eigentlich waren für die vier ehemaligen Gesellschafter und den einen Geschäftspartner der Privatbank Sal. Oppenheim nur 78 Prozesstermine anberaumt worden – doch läuft das Verfahren nun schon fast ein Jahr. Weil sie Sal. Oppenheim zum eigenen Vorteil bei Immobiliengeschäften um 145 Millionen Euro geschädigt haben sollen, stehen Banker wegen schwerer Untreue und Beihilfe vor Gericht. Außerdem sollen sie riskante Kredite an die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz vergeben haben, wodurch die Bank weitere 460 Millionen Euro verlor. Quelle: dpa
Schon im Sommer 2009 soll Teldafax zahlungsunfähig gewesen sein – und doch stellte die Unternehmensleitung erst knapp zwei Jahre später den Antrag auf Insolvenz. Daraufhin durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft die Büroräume des Energieanbieters. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Bankrott und Insolvenzverschleppung müssen sich nun drei Teldafax-Manager vor Gericht verantworten. Weil von der Pleite mehr als 700.000 Kunden betroffen sind, gilt der Prozess als eines der größten Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Quelle: dpa
Ende April wird Bernie Ecclestone in München erwartet – vor Gericht. Der Brite muss sich für seine Rolle beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB im Jahr 2006 verantworten. Ecclestone soll damals 66 Millionen Dollar Provision bekommen und danach wieder 44 Millionen Dollar heimlich abgegeben haben. Mit dem Geld sollte der Bankvorstand Gerhard Gribkowsky den Verkauf der Anteile im Sinne des Formel-1-Chefs regeln. Der Banker war deshalb schon 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Quelle: REUTERS

Krösus unter den Richtern sind Gosch und seine Kollegen. Mehr als 28.200 Euro Zusatzeinnahmen erzielten die BFH-Richter 2012 durchschnittlich pro Kopf. Die Erlöse der Top-Verdiener liegen noch weitaus höher, wie das Gericht gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigt. „Bei den durchschnittlichen Einnahmen aus anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten ist zu berücksichtigen, dass einige wenige Richter an sehr erfolgreichen Steuergesetzgebungskommentaren mitwirken, die einen außerordentlich hohen Ertrag abwerfen“, schreibt der BFH. Auf weitere Nachfragen will er freilich nicht genauer beziffern, wie hoch der Betrag ist, den der Top-Verdiener einstreicht.

Das juristische Prekariat sitzt hingegen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo Richter sich mit durchschnittlich 3.500 Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr begnügen müssen. Lukrativer sind da schon die durchschnittlichen Nebenverdienste am Bundessozialgericht (10 100 Euro), Bundesgerichtshof (10.500 Euro) oder am Bundesarbeitsgericht (16.400 Euro).

Ein einträgliches Team

In Hamburg taut Gosch langsam auf. Er leitet beim BFH den Ersten Senat, alle Fragen zur internationalen Besteuerung gehen über seinen Tisch – genau die Fragen, die deutsche Weltkonzerne und ihre Berater besonders brennend interessieren. „Herr Professor Gosch, wie beurteilen Sie den Kampf der OECD gegen Steuerhinterziehung?“ Man dürfe „nicht aus populistischem Eifer über das Ziel hinausschießen und gewöhnliche Geschäftsvorgänge als missbräuchlich kennzeichnen“, setzt er an. Insgesamt mache es ihm Sorge, dass „Steuerrecht nur noch als Ordnungsrecht gesehen wird“, denn: „Es ist auch Teil eines internationalen Wettbewerbs, den wir nicht verlieren dürfen.“ Applaus. Den Konzernjuristen gefällt, was sie da hören.

Nebentätigkeiten der deutschen Bundesrichter

Den Moderator dürften die Ausführungen nicht überraschen. Jürgen Lüdicke ist Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Universität Hamburg. Vor allem aber: Die privat bekannten Gosch und Lüdicke bilden beruflich ein ziemlich einträgliches Team. Gosch ist Stammgast bei Veranstaltungen von PwC, mehrmals hat er laut Programm für die Weiterbildungsakademie des Konzerns in Wien Seminare gehalten, ist auf einer Tagung in Paris aufgetreten. Neuerdings geben sie zusammen die Schriftenreihe „PwC-Studien zum Unternehmens- und Internationalen Steuerrecht“ heraus. Dem einen verhilft das zu mehr Renommee, dem anderen zu ein paar leicht verdienten Euro. Über seine Honorare für die Vorträge will Gosch zwar nicht reden, doch im Fall Hamburg macht er eine Ausnahme. „Das war so gering, das kann ich Ihnen sogar verraten“, erklärt er, „zwischen 500 und 1.000 Euro“ habe er bekommen.

Ein Richter am Landgericht gibt an, für einen 20-minütigen Vortrag eines Kollegen seiner Kragenweite seien „bis zu 2.000 Euro drin“ – und Bundesrichter sind noch weit begehrter als die Kollegen von den Landgerichten. Für besonders einträglich hält er Podiumsdiskussionen, gerade wenn es um die eigene Rechtsprechung geht: „Da geht der Vorbereitungsaufwand gegen null.“

Unabhängigkeit muss gewahrt werden

Es ist nicht so, dass Nebentätigkeiten von Richtern grundsätzlich anstößig wären. Viele Richter sind in der Nachwuchsausbildung tätig, lehren an Universitäten, korrigieren Klausuren und veröffentlichen Fachaufsätze. Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Teilnahme an Konferenzen ist sogar erwünscht: Zwar sollen Richter ihre Urteile unabhängig fällen, aber sie müssen auch die Gesellschaft kennen, über die sie befinden. Darauf beruft sich auch Gosch: „Gerade im Steuerrecht ist das unerlässlich. Woher sollen Sie denn sonst die Konstruktionen kennen, die da bei uns auf den Schreibtischen landen.“

Doch dass sie aus diesem Austausch auch persönlichen Profit schlagen, dafür gibt es kaum einen einleuchtenden Grund. Schließlich sind Bundesrichter hinter Ministern eine der bestbezahlten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Im Monat stehen den Senatsvorsitzenden rund 9.600 Euro zu, einfache Richter erhalten 8.700 Euro.

Neben dem Steuerrecht scheinen vor allem Miet- und Wohneigentumsrecht Felder zu sein, in denen die wirtschaftlichen Akteure die Nähe zu Richtern suchen. So urteilte der Fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Herbst, dass Wohnungseigentümer unter Umständen die mit ihren Mietern vereinbarten Vorkaufsrechte bei Grundstücksverkäufen nachträglich einschränken können. Einer der mitentscheidenden Richter war Jürgen Schmidt-Räntsch – zugleich häufiger Gast bei den Fachtreffen der Wohnungsbranche.

Einseitige Tagungsauswahl

Beim „Kölner Verwalterforum“ referiert er einmal im Jahr über seine Entscheidungen. Auf der Tagung „Wir Wohnungseigentümer“ berichtet der Bundesrichter über die häufigsten Konfliktfelder in seinem Fachgebiet. Auch beim „Dachverband Deutscher Immobilienverwalter“ und beim „Jahrestag des Deutschen Erbbaurechtsverbands“ trug Schmidt-Räntsch zuletzt vor. Veranstaltungen bei Mieterverbänden hingegen sind nicht überliefert. Schmidt-Räntsch sieht seine Tagungsauswahl dennoch als unkritisch an: „Ich beschränke mich darauf, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorzutragen und zu erläutern.“ Zudem sei er nur für Wohneigentumsrecht zuständig. Eine interessante Haarspalterei.

Man kann die Liste solcher Fälle lange fortsetzen. Umso erstaunlicher, wie wenig umstritten das Thema in der Richterschaft selbst ist. Der Deutsche Richterbund hat 2012 einen Ethikkodex verabschiedet, die stellvertretende Vorsitzende Andrea Titz, im Hauptberuf Richterin am Oberlandesgericht München und zuletzt als Gerichtssprecherin im Fall Uli Hoeneß bekannt geworden, hat das Werk verantwortet.

„Der ganz überwiegende Teil der Richter übt keine Nebentätigkeit aus“, sagt sie. Im Ethikkodex taucht es dann auch nur als Randaspekt auf. Zehn ethische Grundsätze hat der Richterbund erarbeitet, in Nummer fünf – „Mäßigung“ – heißt es: „Sie nutzen ihre berufliche Position nicht zu ihrem persönlichen Vorteil und versuchen, jeden Anschein eines Missbrauchs zu vermeiden. Bei öffentlichkeitswirksamem Auftreten, insbesondere mit parteipolitischem Hintergrund, reflektieren sie mögliche Konflikte mit ihrem Amt.“ Die meisten Kollegen, sagt die Ethikbeauftragte, gerieten nie in solche Konflikte. „Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Richter diese Grundsätze wirklich verinnerlicht haben.“

Bundesverfassungsgericht bleibt konsequent

Unternehmer Schwalb Quelle: Achim Kafflein für WirtschaftsWoche

Konsequent allerdings scheinen einzig die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu sein. Auf Nachfrage zu Nebentätigkeiten verweisen sie energisch auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, dort heißt es: „Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar.“

Doch selbst die höchsten deutschen Richter müssen sich derzeit mit einer delikaten Angelegenheit in eigener Sache auseinandersetzen. Es geht um eine möglicherweise illegale Praxis beim Verkauf von Verfassungsgerichtsurteilen an Datenbanken und Verlage. Christoph Schwalb heißt der Mann, der das Verfassungsgericht vor Gericht gebracht hat. Der 55-Jährige ist geschäftsführender Gesellschafter des kleinen Jura-Fachverlags LexXpress im badischen Gundelfingen nahe Freiburg. „Ein jahrzehntealtes Juristenkartell knacken“, nicht weniger als das ist sein Ziel.

"Datenbanken sind ein Millionengeschäft"

„Die Richter fällen ihre Urteile im Namen des Volkes, und dafür werden sie vom Volk auch gut bezahlt“, sagt Schwalb. „Dennoch versuchen sie, ihre Entscheidungen zusätzlich zu Geld zu machen.“ Dafür haben sie sich auf einen merkwürdigen Deal mit dem weit größeren LexXpress-Konkurrenten Juris GmbH eingelassen. Die gehört zur Hälfte der Bundesrepublik, die andere Hälfte besitzt ein französisch-niederländischer Verlag.

Was die blanken Urteilstexte für die Datenbanken erst wertvoll macht, ist die sogenannte Dokumentation. Dabei werden die Texte mit digitalen Markierungen versehen und sind dann sortiert abrufbar, etwa nach Leitsätzen, Aktenzeichen, Entscheidungsdatum. Diese Arbeit erledigen die Dokumentationsstellen der Gerichte. Als einziger Anbieter erhält Juris die dokumentierten Urteile. Im Gegenzug stellt das Unternehmen seine Datenbank den Gerichten zur Verfügung. Juris muss aber auch garantieren, die Urteile nur für seine eigene Datenbank zu verwenden und sie ohne Zustimmung nicht weiterzugeben an andere Datenbanken oder Buchverlage.

„Mit dieser Klausel werden die privaten Nebentätigkeiten der Richter geschützt“, sagt Schwalb. LexXpress und andere Datenbanken nämlich bekommen nur die undokumentierten Rohtexte, und sie müssen dafür bezahlen – je nach Gericht an den ansässigen Richterverein oder eigens gegründete Vermarktungsgesellschaften der Richter. Auch die jährlichen Entscheidungssammlungen geben nicht etwa die Gerichte heraus, sondern die Richter in privater Nebentätigkeit.

Im Kampf gegen Juris

Schwalb ärgert sich über die Ungleichbehandlung, denn „die Datenbanken sind ein Millionengeschäft“. Etliche Anwaltskanzleien, Ministerien und Behörden, juristische Fakultäten an Universitäten, aber auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brauchen Zugang zur aktuellen Rechtsprechung. Bei Juris zahlen sie bis zu 1.800 Euro für Datenbankzugänge. Juris machte 2012 bei einem Umsatz von 39,3 Millionen Euro einen Jahresüberschuss von 7,9 Millionen Euro, eine Umsatzrendite von satten 20 Prozent.

Seit einem Jahrzehnt versucht Schwalb, gegen die Juris-Privilegierung vorzugehen, im vergangenen Jahr hatte er erstmals Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verurteilte das Bundesverfassungsgericht dazu, Schwalb und LexXpress seine Urteile in derselben Form und zu denselben Konditionen zur Verfügung zu stellen wie Juris auch. Das Verfassungsgericht wie auch Juris legten Revision ein, jetzt liegt die Sache beim Bundesverwaltungsgericht.

Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter

Was Berufseinsteiger verdienen
Wer Sprach- und Kulturwissenschaften studiert hat, der verdient beim Einstieg rund 32.864 Euro. Quelle: dapd
Wer beruflich mit Farben, Rastern etc. zu tun hat, der bekommt seine Tätigkeit relativ moderat vergütet. Der Einstiegsgehalt im Bereich Grafik/Design beträgt 33.166 Euro. Quelle: Fotolia
Studenten Gesellschafts- und Sozialwissenschaften können sich auf ein Einstiegsgehalt von etwa 34.287 Euro einstellen. Quelle: dpa
Wer beruflich den Lehren des großen Psychoanalytikers Sigmund Freud nachgeht, bezieht als Psychologe ein Einstiegsgehalt von 40.099 Euro. Quelle: dpa
Studenten der Wirtschaftswissenschaften dürfen sich sogar über ein Einstiegsgehalt von 43.309 Euro freuen. Quelle: dpa
Die von vielen gefürchtete Welt der Zahlen und Formeln wird sogar noch besser vergütet. Mathematiker/Informatiker beziehen ein Einstiegsgehalt von 45.529 Euro. Quelle: dpa/dpaweb
Studenten der Rechtswissenschaften bekommen bei ihrem Berufseinstieg etwa 46.468 Euro Gehalt. Quelle: dpa

Das sieht sich mit einer pikanten Situation konfrontiert: Schwalb und seine Anwälte haben einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter am Bundesverwaltungsgericht gestellt. „Wenn sie das Urteil gegen das Verfassungsgericht bestätigen, hat das auch Auswirkungen auf ihre eigenen Nebentätigkeiten“, sagt Schwalb. Die Verwaltungsrichter haben den Antrag zurückgewiesen und werden in den nächsten Monaten entscheiden. Der Antrag sei zwar nicht offenkundig rechtsmissbräuchlich, allerdings bleibe dem Gericht gar nichts anderes übrig, als zu entscheiden: Da das Bundesverwaltungsgericht die höchste Instanz ist, steht kein Richter mehr zur Verfügung, wenn alle befangen sind. Außerdem seien die Vermarktungserlöse nicht so hoch, dass sie die Richter in ihrer Unabhängigkeit beeinflussen könnten.

So ähnlich äußern sich auf Nachfrage auch die anderen Gerichte: keine große Sache mehr. „Die Goldenen Zeiten sind vorbei“, sagt ein vor nicht allzu langer Zeit ausgeschiedener BGH-Richter, „auch die Gerichte bekommen zu spüren, dass bei Verlagen das Geld nicht mehr so locker sitzt.“ Genaue Zahlen gibt es nicht. Der Richterverein am Bundesverfassungsgericht teilt mit, dass er seinen Wirtschaftsbetrieb zum 31. Dezember 2013 sogar eingestellt hat – weil er sich nicht mehr lohnt. Die Richter am Bundesgerichtshof aber stritten sich schon mal darum, wer sich wie viele Krümel in die Tasche stecken darf.

Von Mäßigung keine Spur

Die BGH-Richter haben einen gemeinsamen Richterverein mit der Bundesanwaltschaft. Als nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zehn Sonderermittler zur Terrorbekämpfung eingestellt wurden, wollten die Altmitglieder die Neulinge nicht an ihre Pfründe lassen. Da die Sonderermittler nicht an Revisionsverfahren beteiligt sind, sollten sie auch nicht an den Ausschüttungen der Herausgebergemeinschaft aus der Urteilsvermarktung beteiligt werden, vermerkt das Protokoll der Richterverein-Mitgliedsversammlung 2003. Immerhin, für ein kleines Trostpflaster waren die Bundesrichter noch milde genug gestimmt: Wenn die Sonderermittler schon nicht mit kassieren dürfen, dann müssen sie auch nur einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag an den Verein zahlen.

Mäßigung, wie im Ethikkodex des Richterbunds gefordert, spricht jedenfalls nicht aus dem Verhalten der BGH-Richter. Intern gab es zudem immer wieder Auseinandersetzungen wegen der Nebentätigkeiten, was durchaus ein Verdienst des im Januar pensionierten BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf ist. „Tolksdorf hat versucht, die Nebentätigkeiten einzudämmen“, sagt einer, der unter dem kürzlich ausgeschiedenen Präsidenten Senatsvorsitzender war, „damit hat er sich bei vielen Richtern nicht gerade beliebt gemacht.“ Es fällt ja auch schwer, sich von lieb gewonnenen Verdienstmöglichkeiten zu trennen.

Diese Einstellung steht symptomatisch dafür, wie erstaunlich leichtfertig weite Teile der deutschen Richterschaft über die Problematik der Nebeneinkünfte hinweggehen. Verhaltensweisen, die Akteuren in Politik und Wirtschaft mindestens den Vorwurf der Kungelei, Mauschelei oder Gier einbrächten, werden vielfach gar nicht als Problem wahrgenommen. Richterbund-Vertreterin Titz jedenfalls vertraut auf die innere Einstellung ihrer Kollegen. „Richter wissen, welch große Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit zukommt. Nur im Bewusstsein dieser Verpflichtung lässt sich verhindern, dass sich eine Nebentätigkeit auf die unabhängige richterliche Entscheidung auswirkt.“

Zu Viel Nähe zu Unternehmen

Der Chef des Zweiten BGH-Zivilsenats Bergmann Quelle: dpa Picture-Alliance

Darauf, schon den Anschein von zu viel Nähe zu vermeiden, achten allerdings viele Richter kaum – selbst dann, wenn nicht einmal Geld im Spiel ist. Alfred Bergmann zum Beispiel ist Vorsitzender des Zweiten Zivilsenats am Bundesgerichtshof, in seine Zuständigkeit fällt das Gesellschaftsrecht. Zugleich ist er Vorstandsmitglied der „Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung“ (VGR), wo außer ihm und einem Rechtsprofessor Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, der Deutschen Telekom und der Kanzleien Hengeler Mueller sowie Schilling, Zutt & Anschütz vertreten sind.

Das ist nicht verboten. Die VGR will laut ihrer Satzung die „wissenschaftliche Behandlung aller das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht betreffenden Fragen“ fördern. Sie ist ein eingetragener Verein, selbstlos tätig, richtet Fachtagungen aus, gibt Publikationen heraus. Doch sie schafft auch Kontakte und exklusive Zugangsmöglichkeiten. „Ich finde das sehr merkwürdig“, sagt Gerhart Baum. Er habe zwar nichts dagegen, dass Richter die Vereinigungen als einfache Mitglieder für den fachlichen Austausch nutzen. „Aber es geht nicht, dass ein oberster Richter in einer solchen Vereinigung eine tragende Aufgabe übernimmt. Damit macht er sich zu einem exponierten Vertreter der Gesellschaft, ihrer Mitglieder und ihrer Interessen.“

Mitglied in der Vereinigung werden können nicht nur Personen, sondern auch Unternehmen. Ob Bayer, Lufthansa oder RWE, ob Deutsche Bahn, Coca-Cola oder gleich der Bundesverband der Deutschen Industrie, alle sind dabei. Sie wird geführt von Gerd Krieger, einem der Staranwälte der noblen Sozietät Hengeler Mueller, die zu den feinsten Adressen im deutschen Gesellschaftsrecht zählt. Keine andere Kanzlei berät so viele Dax-Konzerne, keine engagiert sich so stark in der VGR und pflegt dort beste Kontakte zum BGH. Gründungsmitglied war neben Krieger auch sein nicht minder prominenter Hengeler-Kollege Michael Hoffmann-Becking. Bergmanns Vorgänger auf dem Chefsessel des Zweiten Zivilsenats, Wulf Goette und Volker Röhricht, waren beide VGR-Mitglied, Röhricht mit Hoffmann-Becking zusammen im Vorstand.

Enge Beziehungen

Dass die Vereinigung auch der Landschaftspflege dient, weist Krieger allerdings zurück. Die Vereinigung VGR „hat rund 1.400 Mitglieder, die sich aus Angehörigen wohl aller juristischen Berufsgruppen, die mit Fragen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts befasst sind, zusammensetzen“, teilt er mit. „Die wesentlichen Berufsgruppen sollen auch im Vorstand vertreten sein.“

Unter Krieger allerdings ist die Beziehung zum BGH so eng wie noch nie zuvor: Richterin Gabriele Caliebe darf nicht mehr an allen Entscheidungen des Zweiten Senats mitwirken – wegen ihrer Liebschaft mit Krieger beschloss der Senat 2008, dass sie außen vor bleiben muss, wenn Hengeler Mueller an einem Verfahren beteiligt war. Bergmann und Caliebe bestätigen, dass die Regelung nach wie vor in Kraft ist. Ansonsten, so Bergmann, werden „zu Fragen der senatsinternen Geschäftsverteilung keine Erklärungen abgegeben“.

Lobbyvereinigung statt Wissenschaft

Das sind die häufigsten Nebenjobs in Deutschland
Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung hatten im Juni 2013 rund 2,61 Millionen Beschäftigte mit einer sozialversicherungspflichtigen Stelle mindestens einen Nebenjob. Das war jeder elfte Arbeitnehmer in dieser Gruppe. 2003 war es nur jeder 23. Beschäftigte. Damit hat sich die Zahl der "Multijobber" in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Das Blatt beruft sich für seine Angaben auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Anfrage der grünen Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer. Warum so viele nebenher arbeiten, geht aus der Studie nicht hervor. Für Pothmer ist die Sache aber klar: "Der Lohn aus einem Job reicht für viele ganz offensichtlich nicht zum Leben." Sie fordert deshalb, den Mindestlohn von 8,50 Euro auch auf die Minijobs zu erstrecken. Quelle: dpa
Minijobber oder geringfügig Beschäftigte dürfen monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Das Einkommen ist steuerfrei und der Arbeitnehmer muss in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen - ausgenommen die Rentenversicherung. Nur wer neben seinem Hauptberuf mehrere Minijobs ausübt oder regelmäßig über 450 Euro verdient, wird sozialversicherungspflichtig und braucht eine zweite Steuerkarte. Eine zeitliche Begrenzung für Nebenjobs gibt es nicht, solange die Gesamtarbeitszeit in Haupt- und Nebenjob zusammen 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Der Chef muss den Nebenjob allerdings erlauben. Wer beispielsweise bei der Konkurrenz etwas dazu verdienen will oder wegen des Minijobs jeden Tag zu spät zur Arbeit kommt und da auch noch einschläft, sollte nicht mit zu viel Wohlwollen seitens des Arbeitgebers rechnen. Quelle: dpa
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben Frauen häufiger einen Nebenjob als Männer. Demnach hatten im Juni 2013 rund 1,5 Millionen Frauen einen Minijob neben ihrem Hauptberuf, aber nur 1,1 Millionen Männer. Wie viele Jobs die Deutschen - unabhängig vom Geschlecht - haben, geht aus der Statistik nicht hervor. Auch welche Berufsgruppen besonders häufig nebenher arbeiten (müssen), ist nicht erfasst. Dafür aber die häufigsten Nebenbeschäftigungen.... Quelle: dpa
Kinderbetreuung und NachhilfeRund 3,9 Prozent der gemeldeten Nebenjobs entfallen auf den Bereich Bildung und Betreuung. Sei es die Nachhilfe in Mathe oder die Nachmittagsbetreuung der Nachbarskinder. Der Job des Nachhilfelehrers ist auch bei Studenten sehr beliebt. Quelle: dapd
ZustellerZeitungen oder Werbeblättchen austragen ist nicht nur ein Job für Schüler: 4,3 Prozent der gemeldeten Nebentätigkeiten entfallen auf Zusteller- und Paketdienste. Quelle: AP
Putzen4,5 Prozent sind Putzjobs. In der Regel gehen die Deutschen bei Bekannten oder in der Nachbarschaft putzen. Quelle: dpa
VerkäuferViele schlüpfen nach oder neben ihrem regulären Beruf auch in die Rolle eines Verkäufers. Rund fünf Prozent der Nebenjobs sind im Handel. Quelle: obs

Wie schnell aus legitimem Austausch fragwürdige Nähe werden kann, zeigt auch das Beispiel der Bankrechtlichen Vereinigung. Sie will ebenfalls die wissenschaftliche Beschäftigung mit ihrem Rechtsgebiet fördern – Kritiker sehen in ihr allerdings eine verkappte Lobbyvereinigung der deutschen Großbanken. In ihr treffen BGH-Richter mit Professoren, aber auch führenden Juristen von Deutscher Bank, Commerzbank, DekaBank und anderer Institute aufeinander. Mitgliedertreffen oder Bankrechtstage finden schon mal in den Räumen der Deutschen Bank statt, die Verwaltungsarbeit übernimmt der Verlag Wertpapier-Mitteilungen, der zu 50 Prozent der Interessengemeinschaft der Frankfurter Kreditinstitute gehört. Der Vorstand betont, dass man „entsprechend unserem Selbstverständnis den wissenschaftlichen Dialog über das Bankrecht unter Beteiligung aller Interessierten“ fördern wolle, deshalb seien auch Anlegeranwälte in den Gremien der Vereinigung vertreten.

Gerd Nobbe hatte jedenfalls kein Problem damit, als Vorsitzender des Elften Zivilsenats am Bundesgerichtshof, der für Bankenrecht zuständig ist, auch in der Bankrechtlichen Vereinigung mitzuarbeiten. Mittlerweile ist Nobbe im Ruhestand, sein Nachfolger im Vorstand der Vereinigung wurde Christian Grüneberg, wieder ein Richter aus dem Bankensenat des BGH.

Außergewöhnliche Freiheiten

Solche Erbhöfe repräsentieren vieles, aber sicher nicht die richterliche Unabhängigkeit, das höchste Gut der Richter. Auf diese im Grundgesetz abgesicherte Garantie stützen sie ihr besonderes Ansehen in der Gesellschaft. Anders als Staatsanwälte sind sie frei von jeglicher Staatsräson und in keine Hierarchie eingebunden. Aus ihrer Unabhängigkeit leiten sie zum Teil abstruse Sonderrechte ab, die für jeden anderen Beamten unvorstellbar sind. So hat das Dienstgericht des Bundes Richtern zugebilligt, dass sie nicht an festgesetzte Dienstzeiten gebunden werden können. Zudem dürfen Richter nicht dazu verpflichtet werden, ihre Arbeit am Dienstort Gericht zu erledigen, Sitzungen und Beratungen ausgenommen. Schließlich sollen sie frei bleiben „von äußeren Zwängen, seien sie auch nur atmosphärischer Art“.

Aus solch außergewöhnlichen Freiheiten leitet sich aber auch die besondere Pflicht ab, schon den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden. „Die Unabhängigkeit ist kein Privileg und Selbstzweck. Sie ist dem Richter gewährt, um eine gerechte, von sachfremden Einflüssen freie Rechtsprechung zu ermöglichen“, formulierte einmal der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Nebentätigkeiten jedoch seien Richtern grundsätzlich zu gewähren, solange sie dadurch nicht gehindert sind, sich „mit voller Hingabe“ ihrem Beruf zu widmen. Ob das der Fall ist, entscheiden zumeist sie selbst. Zwar kann der Gerichtspräsident sein Veto einlegen, doch das passiert selten. Viel hängt vom Bauchgefühl des einzelnen Richters ab.

Finanzrichter Gosch zum Beispiel kann sich furchtbar über die Interessenkonflikte mancher Kollegen aufregen. Serienvorträge, bei denen ein Richter an wechselnden Orten immer wieder das Gleiche referiert? „Geht gar nicht, das würde ich verbieten.“ Aus einem Gerichtssenat direkt als Anwalt in eine Kanzlei wechseln? „Schlimm!“ Schiedsverfahren leiten? „Lehne ich immer ab.“

Proteste gegen Seminar

Strumpfmodel, Schlangensteher oder Poker-Ass
Der SchlangensteherGeld verdienen mit Herumsitzen oder Stehen ist möglich. Wer keine Lust hat, für das neue iPhone vorm Apple Store zu zelten oder für Konzertkarten Schlange zu stehen, kann das andere für sich machen lassen - gegen Geld natürlich. In den USA vermittelt Robert Samuel, Gründer von Same Ole Line Dudes (SOLD Inc.), professionelle Schlangensteher. Diese "line sitters" bekommen für die erste Stunde 25 Dollar, für jede weitere halbe Stunde zehn Dollar. Pro Woche sind für die "line sitters" durchaus 1000 Dollar drin - fürs Herumstehen. Quelle: dpa
Der FahrzeugüberführerIn Hamburg steigt der Fahrer ins Auto und fährt bis zum Flughafen in Lissabon, Portugal. Dort gibt er das Auto ab und steigt in den nächsten bestellten Wagen. Ziel: Berlin, Deutschland. Nicht immer müssen es gleich 5000 Kilometer sein. In der Regel schafft ein Überführer die Wagen innerhalb Deutschlands von A nach B. Der Verdienst liegt zwischen 40 und 80 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ralf Müller, Inhaber einer Fahrzeugüberführungsagentur in Berlin, stellt nur Leute an, die mindestens 25 Jahre alt sind, ein sauberes Führungszeugnis vorweisen können und ein positives Erscheinungsbild haben. Außerdem: "Mindestens fünf Jahre Fahrpraxis sind unerlässlich." Die meisten Leute, die er beschäftigt, arbeiten auf freier Basis. Wer so etwas macht? "Arbeitslose, Polizeibeamte, Feuerwehrleute - Leute, die ab und zu genug Zeit haben, um ein Auto von Berlin nach München zu bringen." Die Kosten für die Rückfahrt übernimmt der Kunde. Auch Banken bietet Ralf Müller seine Dienste an. "Wenn jemand nicht mehr die Leasingraten zahlt, dann wollen die Häuser natürlich das Auto zurückhaben". Das verlangt Fingerspitzengefühl. Man muss die Autobesitzer informieren, bevor der Fahrer mit dem Wagen wegfährt. Das kann auch gefährlich werden: "Nicht alle Autobesitzer sind einsichtig. Manche wehren sich mit einer Axt oder einem Vorschlaghammer." Quelle: gms
Das AnprobemodellDas Modell lies ihre Beine in Strumpfhosen fotografieren. Talentscouts hatten Genevieve beim Schlendern in der Innenstadt angesprochen. Sie sollte ihre langen Beine für die Unterwäsche in Übergroßen zur Verfügung stellen. "Es war leichtverdientes Geld", erzählt die Kunststudentin aus Berlin. Dafür bekam sie einmalig 300 Euro. Ihre Beine sah sie Jahre später noch in den Vitrinen diverser Einkaufshäuser. Quelle: Reuters
Der HausaufpasserAuf das Haus Dritter aufzupassen, hat seine Vorzüge. Stephan, 27 Jahre alt, Student in Vancouver, Kanada, erzählt: "Ein luxuriöses Haus wird schnell zum Urlaubsdomizil." Besonders wohlhabende Leute sorgen sich darum, dass die vier Wände während des Urlaubs gut betreut sind. Allerdings soll sich der Hausaufpasser auch um weniger mondäne Dinge kümmern, wie etwa Unkraut jäten, den Garten in Schuss halten oder die Hunde Gassi führen. Wird die Arbeit richtig erledigt, dann ist das positiv für den Ruf. Stephan sagt: "Du willst empfohlen werden. Wenn du dich als Hausaufpasser bewährt hast, stehen die Chancen gut, dass du Angebote der Nachbarn bekommst". Eine Woche Hauswächter spielen, Hunde Gassi führen und eine Stunde Gartenarbeit pro Tag machen 245 Euro. Quelle: WirtschaftsWoche
Der SimulationspatientDas Alter der Probepatienten liegt zwischen 14 und 84 Jahren. Praktisch alle können mitmachen. "Sie sollten Interesse am Schauspiel mitbringen und die Motivation haben, die Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten zu verbessern", erklärt Jana Jünger von dem Universitätsklinikum Heidelberg. Diese Schauspielpatienten werden dann in der praktischen Ausbildung innerhalb des Medizinstudiums eingesetzt. "Die Schauspielpatienten müssen zwei bis acht verschiedene Erkrankungen gut darstellen können und die Symptome simulieren, wie etwa schwere Atemnot, Schmerzen oder tiefe Niedergeschlagenheit. Die angehenden Ärzte müssen dann herausfinden, woran der Patient leidet", sagt Jünger. Gewünscht ist auch die Fähigkeit zur Improvisation. "Wenn der Laiendarsteller etwa Bezug nimmt auf die Großmutter, die auch was mit Blutdruck hatte", erklärt Jünger, "dann soll er auch die Rolle der Großmutter bei Rückfragen gut erklären können". Wichtig ist auch, dass der Schauspielpatient fähig ist, später ein kritisch-konstruktives Feedback zu geben. "Schauspieler, die gut in verschiedene Rollen schlüpfen, aber nicht fähig sind, später auf die jungen Nachwuchsärzte einzugehen, nehmen wir nur einmal", sagt Jünger. Für eine Stunde Patientensimulation gibt es zwischen 16 und 21 Euro. In der Regel kommen die Laiendarsteller für drei bis vier Stunden in die Klinik. Bei Ärzteprüfungen können es bis zu sechs Stunden werden. Quelle: dpa
Die Promilletester In Hamburg betreibt Manuela Ganschow die Promille-Polente. Teams aus vier Personen schwärmen in die Hamburger Nacht aus, verkleidet als Polizisten. Sie gehen durch die Kneipen und bieten den Kunden einen Promilletest an. "Pro Test berechnen wir 2,50 Euro", erklärt Ganschow, "wir benutzen die gleichen Geräte wie die Polizei". Einen Euro davon bekommt der Mitarbeiter. "Am Wochenende können da schon zwischen hundert und zweihundert Tests anfallen", sagt Ganschow. Die Arbeitszeiten sind nicht für Jedermann. Wer als Promilletester arbeitet, der ist schon mal von 0 Uhr nachts bis fünf, sechs Uhr morgens unterwegs. Ein Nebenjob, für den man, neben dem Willen zur Prävention von alkoholbedingten Unfällen, viel Spaß mitbringen muss. Und bisweilen eine dicke Haut. "Das Partyvolk hat bei einem hohen Alkoholpegel eine lockere Zunge ", erzählt Ganschow, "viele wollen dann von unseren weiblichen Promille-Polenten mit den Handschellen gefesselt werden". Quelle: dpa
Der PokerspielerTagsüber paukt Simon Peters (Name geändert) in Eichstätt Katholische Theologie - nachts pokert er an fünf Rechnern parallel im Internet. Seine Gegner kommen von überall her, sie sind unterschiedlich stark. Oft heißt der Gewinner: Simon Peters. Die Einsätze sind verschieden hoch, er streut das Risiko. Im Schnitt verdient er aber genug zum Leben - etwa um die 1500 Euro im Monat oder mehr. Steuerfrei. Zum Leben reicht das allemal. Auf Turnieren lockt noch mehr Geld. "Einmal bin ich mit dem Gewinn für einen mehrwöchigen Urlaub mit meiner Freundin nach Neuseeland geflogen", sagt Peters. Kommt er nicht in moralische Konflikte mit seinem Studium? Peters, der seitdem 15. Lebensjahr zockt, fürchtet sich mehr vor der Missgunst und dem Neid anderer. Weshalb er wenigen von seiner Nebentätigkeit erzählt. Richtig Angst hat er aber nur vor dem Finanzamt. Quelle: dpa

So hat jeder seinen eigenen Kodex, doch das Ergebnis lautet fast überall: Die Nebentätigkeiten werden mehr, und die Problematik zieht sich von den obersten Bundesgerichten durch die Instanzen nach unten. Im vergangenen Jahr sorgte der Fall einer auf Mietsachen spezialisierten Richterin am Landgericht Berlin für Aufruhr. Sie leitete beim „Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“ ein Seminar. Mieteraktivisten demonstrierten gegen die Veranstaltung, im Berliner Senat folgte eine parlamentarische Anfrage zu den Nebentätigkeiten der Richter. Auch unter Richtern stoßen die Auswüchse mitunter auf Kritik: „Bezahlte Vorträge bei Unternehmen und Kanzleien halte ich grundsätzlich für problematisch“, sagt ein Richter an einem der großen Landgerichte, „wie soll ich denn unabhängig bleiben, wenn ich mit den gleichen Anwälten, die morgen bei mir im Gerichtssaal sitzen, heute für viel Geld ein paar nette Worte wechsele?“

Richter mit Geschäftssinn.

Wie eine Anfrage der WirtschaftsWoche bei allen 24 Oberlandesgerichten (OLG) ergab, halten sich die meisten Richter in Sachen Nebentätigkeiten zurück. Etliche arbeiten, wenn überhaupt, nur als Kursleiter, Korrektor oder Prüfer im Rahmen der beiden Staatsexamen, die der juristische Nachwuchs ablegen muss. Für die aufwendige Ausbildungstätigkeit kassieren sie ein besseres Trinkgeld. „Wir sind froh, dass sich überhaupt Kollegen finden, die das machen“, sagt Stephan Haberland, Sprecher des OLG Bremen. „Ohne dieses Engagement wäre die Ausbildung gar nicht möglich.“ Pro Unterrichtsstunde gibt es je nach Bundesland zwischen 18 und 40 Euro, pro korrigierter Klausur 8 bis 16 Euro.

Thema ist in der Politik nur Nebensache

Doch es gibt auch OLG-Kollegen, die über solche Summen nur lachen können. Richtig Kasse machte ein Richter am OLG Hamm, er kassierte für ein einziges Schiedsgerichtsverfahren nebenbei 51 000 Euro. In Frankfurt am Main durfte sich der Top-Verdiener an einem Nebenverdienst von 34.350 Euro erfreuen, in Köln lag der Spitzen-Nebenerlös bei 27.500 Euro (Siehe Grafik).

Neben Vorträgen und Schiedsgerichtstätigkeiten sind Richter auch als Gutachter gefragt. Aktuell etwa im Ermittlungsverfahren gegen Deutsche-Bank-Top-Manager wegen des Verdachts auf Prozessbetrug bei der Kirch-Schadensersatzklage. Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen hat zwei Gutachten verfassen lassen, die ihn entlasten. Eines davon stammt von Eberhard Stilz, seines Zeichens Präsident des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) jedoch ist das Thema Nebentätigkeiten offensichtlich Nebensache, eine Anfrage ließ er seinen Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange (SPD) beantworten. „Das differenzierte und sachgerechte Regelungswerk hat sich bewährt“, verkündete der. Denn: „Bei der überwiegenden Zahl der Nebentätigkeiten handelt es sich um schriftstellerische, wissenschaftliche oder Vortragstätigkeiten.“ Kein Wort dazu, dass gerade Letztere ein Quell von Interessenkonflikten sein können.

Finanzrichter Dietmar Gosch wird im nächsten Jahr 65 Jahre alt, dann endet seine Zeit als Bundesrichter, es beginnt der Ruhestand. Die Kontakte könnten dann erst richtig lukrativ werden, denn vielen Richtern winkt noch eine Karriere nach der Karriere. Zumindest, wenn Gosch sich an seinem Vorgänger orientiert: Franz Wassermeyer, bis 2005 Vorsitzender des Ersten Senats beim BFH, wechselte schon wenige Wochen nach Dienstende zur Großkanzlei Flick Gocke Schaumburg, wo er bis heute einer der Partner ist. Spezialisierung: Internationales Steuerrecht.

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