Justizminister Heiko Maas Polizisten sollen im Dienst besser geschützt werden

Im Jahr 2015 wurden über 60.000 Polizisten Opfer von Straftaten. Doch bislang konnten Angriffe gegen Polizisten nur geahndet werden, wenn dieser jemanden festnimmt oder Personalien feststellt. Das soll sich ändern.

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Künftig sollen Polizisten während der Dienstausübung insgesamt geschützt sein. Quelle: dpa

Berlin Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sollen strenger geahndet werden. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, mit dem ein neuer Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeführt werden soll. Bisher kann ein Angriff auf Polizisten nur gesondert geahndet werden, wenn ein „Bezug zur Vollstreckungshandlung“ vorlag. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Polizist jemanden festnimmt oder Personalien feststellt. Künftig sollen Polizisten während der Dienstausübung insgesamt geschützt sein, also auch wenn sie sich auf Streife befinden, Unfälle aufnehmen, Beschuldigte vernehmen oder auf der Wache ihren Dienst verrichten.

Auch der Strafrahmen wird verschärft. Er soll bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. In einem weiteren Paragrafen werden Angriffe auf Rettungsdienste, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte mit denselben Strafen belegt. Im Jahr 2015 wurden dem Entwurf zufolge 64.371 Polizisten Opfer von Straftaten.

Maas sagte, die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steige. „Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel.“ Alle Einsatzkräfte riskierten Gesundheit und Leben, um den Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. „Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen.“

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