Kaiser's Tengelmann und Edeka Gericht bekräftigt Verdacht der Befangenheit gegen Gabriel

Im Streit um die Sondererlaubnis für die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann übt das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut scharfe Kritik an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

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Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel. Quelle: REUTERS

Im juristischen Streit um die Sondererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann übt das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut scharfe Kritik an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Der Kartellsenat bekräftigt in einem vorliegenden Beschluss vom 20. Juli die Besorgnis, Gabriel sei bei seiner Entscheidung für die Ministererlaubnis befangen gewesen.

Zudem hätten Gabriel und seine Beamten im vergangenen Dezember ein von Edeka-Anwälten ausgearbeitetes Papier, in dem Einwände gegen ein Übernahmeangebot des Edeka-Konkurrenten Rewe erhoben wurden, anderen Verfahrensbeteiligten nicht zur Kenntnis gegeben. Ein Gerichtssprecher wollte sich dazu nicht äußern, da es sich um einen "verfahrensinternen Vorgang" handele.

Das Oberlandesgericht hatte die Sondererlaubnis Gabriels für die Mega-Fusion im deutschen Lebensmittelhandel in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und sie zunächst außer Kraft gesetzt. Gabriel habe "über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe", hieß es damals. Gabriel hatte die Kritik entschieden zurückgewiesen und rechtliche Schritte gegen den Gerichtsentscheid angekündigt.

Der Senat habe Akten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Ministererlaubnisverfahren weiter ausgewertet, heißt es in dem neuen Beschluss weiter. Der Minister habe im Dezember 2015 "unter Ausschluss aller anderen Beteiligten des Ministererlaubnisverfahrens insgesamt zwei Gespräche mit den Verantwortlichen von Edeka und Kaiser's Tengelmann geführt", erklärten die Richter.

Ministererlaubnis

Da sich in den Akten des Ministeriums keine Vermerke über Ablauf und Inhalt der Gespräche fänden, sei unklar, ob Gabriel Einzelgespräche mit den Konzernchefs geführt habe und ob Beamte des Ministeriums zugegen gewesen seien. "Für die vom Senat angenommene Besorgnis der Befangenheit" sei es "ohne jeden Belang, ob neben dem Bundesminister auch die verfahrensführenden Beamten (...) an den Unterredungen teilgenommen haben". Denn die Besorgnis der Befangenheit resultiere schon daraus, dass Gabriel die Gespräche gegenüber Rewe und anderen Verfahrensbeteiligten geheim gehalten habe.

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