Kampf gegen Terrorismus Speicherung von Fluggastdaten beschlossen

Mit dem Gesetzentwurf zur Speicherung von Fluggastdaten setzt die Regierung eine EU-Richtlinie aus dem Frühjahr um. Für die Sicherheit in Europa. Neben Namen und Kreditkartennummern sind so auch Essenswünsche bekannt.

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Jeder Fluggast wird künftig allen europäischen Ministerien bekannt sein. Quelle: dpa

Berlin Im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen hat die Bundesregierung die Speicherung von Fluggastdaten beschlossen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Er dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Frühjahr. Diese verpflichtet Fluggesellschaften, den 28 EU-Ländern ihre Passagier-Datensätze – etwa Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche – zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen.

„Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt“, erklärte Minister Thomas de Maizière. „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist.“ Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdatenspeicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren für die Pläne.

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