Kampf gegen Terroristen Die Hürden für eine Ausbürgerung sind hoch

Frankreichs Präsident Francois Hollande will Terroristen die Staatsbürgerschaft entziehen. Dem stehen in Deutschland erhebliche rechtliche Widerstände entgegen.

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Folgen des Terrorismus: Ausbürgerung per Gesetz. Quelle: imago images

Nach den Anschlägen in Paris im November 2015 - 130 Menschen wurden ermordet – wollte die französische Regierung Härte zeigen und die Anti-Terror-Gesetze verschärfen. Allerdings hat Staatspräsident Francois Hollande mit dem Vorschlag, Terroristen die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen, einen heftigen Streit ausgelöst. Vor allem in seiner eigenen Sozialistischen Partei ist die Empörung groß.

Die Bevölkerung ist aber Umfragen zufolge mit großer Mehrheit dafür. Die geplante Maßnahme beträfe allerdings ohnehin nur gebürtige Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Die französische Staatsbürgerschaft soll nur dann entzogen werden können, wenn der „Verurteilte“ dadurch nicht staatenlos wird.

Eine Weltneuheit wäre Hollandes Plan keineswegs: In Ländern wie Großbritannien, Kanada und den Niederlanden ist es schon jetzt möglich, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft auszubürgern - und zwar unabhängig davon, ob die Person im Land geboren oder erst im Laufe des Lebens eingebürgert wurde.

Frankreich und der Terror

Staatenlosigkeit ist an sich eine Absurdität, doch eine die ganz real existiert: Millionen Menschen haben keine Staatsangehörigkeit und daher auch keinen staatlichen Schutz von Bürgerrechten. Durch den Besitz einer Staatsbürgerschaft entsteht immer ein besonderes Rechtsverhältnis einer Person zum jeweiligen Staat. Ein Verhältnis, das durch besondere Rechte und Pflichten gekennzeichnet ist. „Staatenlosigkeit macht die Betroffenen glauben, dass bereits ihre Existenz ein Verbrechen ist,“ sagt António Guterres, der von 2005 bis 2015 Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen war.

Staatenlosigkeit hat viele Gründe

Dass ein Mensch staatenlos ist, kann viele Ursachen haben – und ist oft das Ergebnis des Zusammenspiels verschiedener Faktoren. Ursprüngliche Gründe sind meist Staatsauflösungen oder die Abtretung eines Teils des ehemaligen Staatsgebietes. So kann schon ein neugeborenes Kind staatenlos sein, wenn die Herkunft der Eltern nicht eindeutig geklärt ist. Den Verlust der Staatsbürgerschaft bestimmt dabei die jeweilige nationale Gesetzgebung.

Staatenlosigkeit kommt deshalb weltweit vor: „Seit dem Zerfall der UdSSR und des früheren Jugoslawien gibt es auf beiden Territorien ebenfalls zahlreiche Staatenlose“, sagt Holger Hoffmann, Professor für Staatsrecht an der FH Bielefeld. Die damals neu entstandenen Staaten erklärten nur Menschen zu Staatsangehörigen, die bereits zur Zeit der Staatsgründung dort  lebten oder – wenn im Ausland ansässig - sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Botschaft meldeten und die Einbürgerung beantragte. „Viele Minderheitsangehörige taten das nicht – und wurden so staatenlos“, erklärt Hoffmann.

In Deutschland gibt es derzeit knapp 14.000 Staatenlose – oft Menschen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. Die vergleichsweise geringe Zahl liegt nicht zuletzt auch daran, dass in der Bundesrepublik schon seit den Siebzigerjahren „erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen“ gelten, um die Staatenlosigkeit ganz zu beenden.

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