
Einmal Beamter, immer Beamter. So mancher Bürger, der in jungen Jahren in den Staatsdienst gegangen ist, kommt dort nie mehr weg. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn man die Besoldungsstufen genommen hat und – so mit vielleicht 40 Jahren – als einzige verbliebene Perspektive nur noch auf die Dienstalterszulagen hoffen kann. Das frustet. Ein beruflicher Wechsel, wie ihn fast jeder andere Arbeitnehmer dann anstreben würde, ist für den deutschen Beamten so gut wie unmöglich, jedenfalls außerhalb des Beamtendaseins.
Bild: dpaDas kosten unsere Staatsdiener
Nach strikten Regeln sollen die deutschen Beamten bezahlt werden. Sie sollen wirtschaftlich so unabhängig sind, dass sie vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.
Bild: dpaOb Geige, Gitarre und Klavier: In Musikschulen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene die verschiedensten Musikinstrumente lernen. Der Leiter einer Musikschule mit Berufserfahrung, angestellt bei einer Kommune, verdient 3958,12 Euro.
Bild: APSie sind die Mädchen für alles: Mähen Rasen, reparieren Klassenzimmer oder schlichten Streits. Ohne einen Hausmeister kommt keine Schule aus. Ein Schulhausmeister mit Berufserfahrung verdient 2288,12 Euro.
Bild: dpa/dpawebBei Kommunen angestellte Krankenschwestern verdienen je nach Berufserfahrung zwischen 2060,40 und 2801,05 Euro.
Bild: APOft mit Warnweste, selten mit Streikweste: Müllwerker sind in jeder Stadt zu sehen. Kommunen zahlen ihren Müllwerker nach zehn Jahren im Job derzeit 2158 Euro.
Bild: dpaQualifizierte Erzieher fehlen. Aus diesem Grund gibt es in ganz Deutschland gibt es zu wenig Hort- oder Betreuungsplätze für Schüler. Vielleicht liegt es auch an der Bezahlung: Nach sieben Jahren Berufserfahrung verdient ein Erzieher, angestellt bei einer Kommune, 2619 Euro.
Bild: obsDatenbankverwalter verdienen da schon deutlich besser. Sie können bei Berufserfahrung mit bis zu 3014,68 Euro rechnen.
Bild: dpaProfessoren
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Gegen sein Grundgehalt von 3.890 Euro klagte der Marburger Chemieprofessor Bernhard Roling. Er verdiene nicht mehr als ein Gymnasiallehrer. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm am 14. Februar 2012 Recht. Die Besoldung in Hessen sei verfassungswidrig. Die Entscheidung dürfte bundesweit Konsequenzen haben, da die Bezahlung von Hochschullehrern 2005 in ganz Deutschland neu geregelt wurde. Die Bundesverfassungsrichter bringen dabei eigene Expertise mit...
Bild: dapdRichter und Staatsanwälte
... denn sechs der acht zuständigen Richter sind auch gleichzeitig Professoren. Die Besoldungsordnung für ihre richterliche Ausübung unterscheidet sich allerdings nicht unerheblich. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.
Bild: dapdStaatssekretär
Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Asmussen, verdiente mit der Eingruppierung B11 schon in seinem alten Job nicht schlecht. Etwa 11.300 Euro Grundbesoldung erhielt er laut Tabelle. Als neuer Chefsvolkswirt der Europäischen Zentralbank wird er sich aber sicherlich nicht finanziell verschlechtern.
Das kosten unsere Staatsdiener
Nach strikten Regeln sollen die deutschen Beamten bezahlt werden. Sie sollen wirtschaftlich so unabhängig sind, dass sie vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.
Die ordentlichen Pensionsansprüche wirken wie eine goldene Fessel. Nicht nur, dass diese im Vergleich zum Angestellten sehr beachtlich sind – nach einem bösen Bonmot ist das eigentliche Streben eines Beamten der spätere Ruhestand -, schlimmer noch ist, dass mit einem Ausscheiden aus dem Beamtendienst sämtliche Pensionsansprüche verloren gehen.
Diese goldene Fessel will nun die schwarz-gelbe Koalition in Berlin lockern. Beamte sollen bei ihrem Wechsel in die freie Wirtschaft ihre bisherigen Pensionsansprüche behalten und in ihrem weiteren Erwerbsleben dann zusätzliche Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, den die Bundesregierung Ende Februar verabschieden möchte. Allerdings sollen die angesammelten Pensionsansprüche bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft um 15 Prozent gedrosselt werden.
Die Koalition vollführt damit eine Gratwanderung. Einerseits möchte sie die allseits gewünschte berufliche Mobilität vergrößern und auch etwas für den Wechsel zwischen Behörden und Wirtschaft tun. Andererseits besteht aber auch die Sorge einer Abwanderung von (möglicherweise den tüchtigsten) Beamten aus den Amtsstuben. Angesichts der demografischen Entwicklung könnte sich der öffentliche Dienst damit selbst ins Abseits stellen. Natürlich ist hier der Einwand erlaubt, der öffentliche Dienst könnte sich ja auch durch weitere innere Reformen attraktiver für Mitarbeiter machen.
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