Katarina Barley „Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang“

Der Schutz von Kinderrechten soll laut Bundesfamilienministerin Katarina Barley künftig eine besondere Stellung im Grundgesetz bekommen. Zwischen Deutschen und ausländischen Kindern soll dabei nicht unterschieden werden.

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Die Familienministerin wünscht sich einen verfassungsrechtlichen Rang von Kinderrechten. Quelle: Reuters

Berlin Bei einer von der Union geforderten Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz müsste sich Deutschland nach Worten von Bundesfamilienministerin Katarina Barley auch gegenüber Flüchtlingskindern künftig großzügiger verhalten. Die Pflicht zur besonderen Berücksichtigung des Kindeswohls gelte zwangsläufig auch für Flüchtlinge, sagte die Sozialdemokratin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstag). Deshalb müsse dann beim Familiennachzug „in jedem Einzelfall“ entschieden werden, ob das Kindeswohl betroffen sei, denn „Kinderrechte gelten für alle Kinder, nicht nur für deutsche“.

Vermutlich sei der CSU diese Konsequenz nicht klar gewesen, als sich die Unionsparteien auf besonderen Wunsch von CSU-Chef Horst Seehofer in ihrem „Regierungsprogramm“ auf folgende Forderung festlegten: „Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“ Barley rief die Union auf „jetzt ihre Bremserrolle beim Familiennachzug“ zu beenden.

Kinderrechte mit Verfassungsrang hätten laut Barley auch in anderen Bereichen weitreichende Folgen. So würden die Interessen von Familien gestärkt, wenn es um den Vorrang der Verkehrssicherheit von Kindern gegenüber einem möglichst schnell fließenden Verkehr gehe. Wer sich auf das Grundgesetz beziehen kann, habe im Endeffekt mehr Chancen, praktische Konsequenzen etwa auch bei Planfeststellungen durchzusetzen. „Damit wird die Durchsetzung von Ampeln, Zebrastreifen und Temporeduzierungen verbessert“, sagte Barley.

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