Bonn Gewerkschaften sollen in katholischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten künftig mehr zu sagen haben. Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss nach eigenen Angaben vom Mittwoch eine entsprechende Änderung ihres Arbeitsrechts. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012. Insgesamt sind etwa 700.000 Arbeitnehmer betroffen.
Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Kirchen die Gewerkschaften einbinden müssen, auch wenn sie bei der Aushandlung von Tarifen und Arbeitsbedingungen einen Sonderweg – den sogenannten Dritten Weg – beschreiten. Diesem Modell liegt das kirchliche Selbstverständnis zugrunde, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umgang miteinander auf Konsens statt auf Konfrontation setzen sollten.