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exklusiv Kfz-Haftpflichtversicherung: Schäuble plant Versicherungssteuer auf den Selbstbehalt

von Christian Ramthun

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beschäftigt offenbar eine Kreativabteilung, die sich ungewöhnliche Maßnahmen zur Steigerung der Steuereinnahmen ausdenkt.

Wer eine Reise nach Berlin plant, sollte sich beeilen. Ab 2013 gilt eine City-Tax. Pro Übernachtung sollen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises entrichten. Die Berliner Regierung erhofft sich Einnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro.

Bild: dpa

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Diesen Verdacht legt eine Gesetzesänderung zur Besteuerung der Kfz-Haftpflichtversicherung nahe, die das Kabinett bereits abgesegnet hat und die nun in der parlamentarischen Beratung ist. Danach soll die Versicherungssteuer von 19 Prozent nicht mehr nur auf die Versicherungsprämien erhoben werden, sondern im Schadensfall auch auf die Selbstbeteiligung, die der Versicherte aus der eigenen Tasche berappen muss.

Betroffen wären Betreiber von Fahrzeugflotten, die anders als Otto Normalfahrer einen Haftpflichttarif mit Selbstbehalt wählen dürfen. Weil hier die Prämien niedriger sind, kassiert der Fiskus auch weniger Versicherungssteuer. Davon haben die Unternehmen so rege Gebrauch gemacht, dass Schäubles Leute mit Ausfällen in Höhe von rund 100 Millionen Euro rechnen.

Steuer für Freiwillige

Noch müssen Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst keine Steuern zahlen. Doch das möchte Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) jetzt ändern – wegen des „Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit“, heißt es in der Begründung des entsprechenden Gesetzes. Aufgrund des hohen Steuerfreibetrags würde die Steuer allerdings nur wenige Wehrdienstleistende treffen. Die Wohlfahrtsverbände protestieren.

Bild: dpa

Auch das Kfz-Handwerk fürchtet durch Schäubles Vorstoß Nachteile. Flottenbetreiber könnten die Mehrkosten statt auf ihre Kunden auf die Werkstätten abwälzen, heißt es beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Die acht Spitzenverbände der Wirtschaft haben ebenso Bedenken. Sie wollen Regierung und Parteien in einer Eingabe von der Novelle abbringen.

Das Finanzministerium verteidigt derweil die Pläne. „Die tatsächlich verwirklichten Selbstbehalte als Versicherungsentgelt der Versicherungssteuer zu unterwerfen“, heißt es nicht ganz einfach, „ist steuersystematisch richtig.“

Nach dieser Logik wären aber auch 19 Prozent auf Selbstbehalte bei freiwilligen Voll- und Teilkaskoversicherungen oder bei der Krankenversicherung fällig. Manch Steuerexperte der Regierung hält Schäubles Vorstoß deshalb für einen Testballon, dem weitere Verschärfungen folgen könnten.

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6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.10.2012, 20:50 Uhrmax

    Ihr geht den Lobbyisten auf dem Leim:
    Selbstbehalt bekommen nur Großunternehmen die in Geld schwimmen. Keiner zahlt die Selbstbeteiligung direkt, alles macht der Versicherer. Am Ende des Jahres wird per Liste abgerechnet und das nennt man dann Eigenverantwortung tragen ?! Dem Fiskus gehen durch diese Betrugsmasche viele Millionen verloren, die die Großspediteure in Yachten investieren. Der Mittelstand mit 30 PKW erhält diese Boni nicht. Und die Machenschaften in dem Milieu sind noch weitaus perfider als Ihr je zu Denken wagtet. (Vorschussbonifikation/RG der Geschädigten in der Vorsteuer berücksichtigen, etc)

  • 24.07.2012, 13:34 UhrPeter

    ..."steuersystematisch" richtig. D.h. wer gar keine Kaskoversicherung für seinen PKW abschließt (das wäre "steuersystematisch" ein Selbstbehalt von 100%) zahlt dann auch 19% auf die fiktive Versicherungsprämie...und wer gar kein Auto besitzt soll wohl auch noch zahlen.

    Ich glaube die Kameraden im Finanzministerium kiffen zu viel.

  • 23.07.2012, 18:26 UhrBeo

    Ja, der Steuerappetit und die klammen Kassen in Krisenzeiten machen erfinderisch. Ich hätte da eine weitere Anregung:
    Wie wäre es denn mit einer "Steuer wegen Ablebens", die selbstredend von den Hinterbliebenen zu leisten wäre! Begründen ließe sich ein solches Ansinnen damit, dass dem Gemeinwesen durch den Tod Steuern und Sozialabgaben entgehen und die kommunalen Aufwendungen für Landschafts- und Friedhofspflege selbstverständlich auch den Toten zugute kommen. Welch prächtige Einnahmequelle auf Jahrzehnte hinaus!

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