Kindertagesstätte Was Eltern zum Kita-Streik wissen sollten

Ab heute werden Kindertagesstätten und andere Einrichtungen bestreikt. Für viele Eltern dürfte das ein großes Problem sein. Welche Rechte sie gegenüber dem Arbeitgeber haben und wo genau die Kitas geschlossen bleiben.

Nicht nur Kitas und Horte werden geschlossen bleiben, weil Erzieherinnen streiken. Auch Behindertenwerkstätten und -einrichtungen, offene Ganztagsschulen, Jugendzentren und -heime können betroffen sein. Zum Streik im Sozial- und Erziehungsdienst haben drei Gewerkschaften aufgerufen: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die im Beamtenbund zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften. In Urabstimmungen hatten jeweils zwischen gut 93 und knapp 97 Prozent ihrer Mitglieder für den Ausstand gestimmt. Quelle: dpa
Betroffen sind allein kommunale Einrichtungen, nicht aber Kitas von kirchlichen oder anderen freien Trägern wie Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz oder private Eigner. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland knapp 17.700 Kindertagespflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, in denen knapp 1,2 Millionen Kinder betreut werden. In den meisten Bundesländern beginnen die Streiks bereits an diesem Freitag, in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern erst am Montag. Allein in Nordrhein-Westfalen will Verdi 10.000 Beschäftigte in rund 1000 kommunalen Kitas mobilisieren. Quelle: dpa
Das entscheiden nach Angaben von Verdi-Chef Frank Bsirske die Arbeitgeber. Nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden liege der Schlüssel zur Lösung des Konflikts in ihrer Hand. Deshalb haben die Gewerkschaften zum unbefristeten Streik aufgerufen, bis ein aus ihrer Sicht zufriedenstellendes Angebot der Kommunen vorliegt. Quelle: dpa
Die Gewerkschaften wollen Sozial- und Erziehungsberufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Gelingen soll dies durch eine höhere Eingruppierung in den Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes. So wollen die Gewerkschaften etwa eine berufserfahrene Erzieherin, die in der Tarifgruppe S6 auf maximal 3289 Euro im Monat kommen kann, in die Tarifgruppe S 8 einstufen. Hier liegt das mögliche Endgehalt bei 3974 Euro, was einem Plus von rund 21 Prozent entspricht. Im Schnitt soll die höhere Eingruppierung den Beschäftigten nach Verdi-Angaben zehn Prozent mehr Geld bringen. Quelle: imago images
In jedem Fall muss der Arbeitgeber informiert werden. „Bei sehr kurzfristigen Streiks – ein bis zwei Tage – haben die Eltern Anspruch auf Gehaltsfortzahlung nach Paragraf 616 BGB“, sagt Marc Repey, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Abeln. Das gilt allerdings nur für kurze Zeit. Im Arbeitsvertrag kann die Gehaltsfortzahlung nach Paragraf 616 BGB jedoch ausgeschlossen sein. „Zuvor müssen Eltern sich um eine Ersatzbetreuung bemühen – etwa im Bekannten- und Verwandtenkreis“, sagt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Komme es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber, müssten Eltern diese Bemühungen auch nachweisen. Quelle: imago images
Im Gesetz gibt es dazu keine klare Regelung. „Aus dem Pflegezeitgesetz lässt sich womöglich ableiten, dass Eltern pro Monat zehn Tage für die Betreuung ihrer Kinder freigestellt sind, dazu gibt es aber noch keine Rechtsprechung“, sagt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Wenn ein Streik schon längere Zeit vorher angekündigt wurde, können Eltern sich nicht mehr auf eine plötzliche Verhinderung berufen und müssen Urlaub beantragen. Quelle: dpa
„Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur verweigern, wenn ein wichtiger betrieblicher Grund dagegen spricht“, sagt Anwalt Repey. Bei einem Streik spreche aber viel dafür, dass die Waage zugunsten des Arbeitnehmers ausschlage. „Der Arbeitgeber wird also grundsätzlich Urlaub gewähren müssen, es sei denn, es geht gar nicht anders im Unternehmen.“ Als Auffangnetz könne dann immer noch unbezahlter Urlaub vereinbart werden, so Repey. „Das ist sehr ungünstig für die Arbeitnehmer, aber immer noch besser als eine Abmahnung oder Kündigung zu riskieren, wenn man der Arbeit fernbleibt.“ Quelle: imago images
Wer zu Hause bleibt, weil er keine alternative Betreuung für das Kind gefunden hat, muss den Chef umgehend informieren und gegebenenfalls auf zeitkritische Aufgaben hinweisen. „Im Streitfall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er den Arbeitgeber informiert hat“, so Anwalt Schütte. Quelle: imago images
Grundsätzlichen haben Eltern keinen Anspruch darauf, ihre Kinder mit zur Arbeit zu nehmen. „Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und darf das Mitbringen des Kindes verbieten“, sagt Schütte. „Streit gibt es ja auch immer wieder um die Frage, ob Haustiere mitgebracht werden dürfen. Auch hier liegt die Entscheidung im Ermessen des Arbeitgebers.“ Quelle: imago images
„Denkbar wäre höchstens, den finanziellen Schaden gegenüber der Kita einzuklagen, der Arbeitgeber muss dafür nicht aufkommen“, sagt Schütte. Allerdings wäre eine Ersatzbetreuung ein guter Service des Arbeitgebers. „Das wäre eine schlaue Idee, um den Mitarbeiter zufrieden zu halten und gleichzeitig die Firma ohne Reibungsverlust weiterlaufen zu lassen“, sagt Repey. Wer Schadensersatz von der Kommunen verlangen möchte, muss darauf achten, ob der Besuch einer Kindertagesstätte in dieser Gemeinde überhaupt etwas kostet. Denn oft können Kinder bestimmter Altersgruppen dort kostenlos in Betreuung gegeben werden. Dort wo Eltern zahlen müssen, ist in der Regel in der Gebührensatzung oder im Betreuungsvertrag mit der Kita geregelt, was im Streikfall passiert. Wo das nicht der Fall ist, kann laut Städte- und Gemeindebund jede kommune selbst entscheiden, ob sie Gebühren zurückerstattet. Nach einem Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2009 gibt es aber keine rechtliche Pflicht für die Rückerstattung, sondern sie kann nur als freiwillige Leistung gewährt werden. Dies ist aber allen Kommunen, die einem Nothaushalt unterliegen, untersagt. Für das Verpflegungsgeld, das Eltern zahlen, besteht dagegen in den meisten Fällen wohl ein Anspruch auf Rückerstattung. Quelle: imago images
Es gibt kein „Sonderrecht“ für Führungskräfte. „Allenfalls bei der Abwägung, ob Urlaub gewährt werden muss, könnten Argumente zugunsten des Arbeitgebers ausschlagen“, sagt Repey. Aber auch nur dann, wenn die Führungskraft absolut unabkömmlich ist. Quelle: imago images
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) argumentiert, dass Erzieherinnen innerhalb des öffentlichen Dienstes ohnehin schon besser gestellt seien, seit die Tarifparteien 2009 eine gesonderte Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart haben. Seither sei etwa das Monatsgehalt einer Erzieherin in der am häufigsten besetzten Tarifgruppe (EG S6, Stufe 6) um 33 Prozent auf 3.289 Euro gestiegen – doppelt so stark wie Gehälter in der Metallindustrie. Verdi-Chef Frank Bsirske argumentiert aber, dass 2009 nach zwölf Wochen Streik jüngere Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst auf das Gehaltsniveau ihrer älteren Kollegen gehoben wurden, die bis 2005 noch von Bewährungs- und Zeitaufstiegen profitieren konnten. „Jetzt wird so getan, als sei der Schritt, der den Status quo ante von 1991 wieder hergestellt hat, ein Riesensprung“, sagte Bsirske kürzlich im Handelsblatt-Interview. „Von dem hat aber das Gros der Beschäftigten gar nicht profitiert.“ Laut geltender Gehaltstabelle verdienen Erzieherinnen je nach Tätigkeit und Berufserfahrung zwischen 2590 und 3750 Euro im Monat – in Leitungsfunktionen oder mit besonderen Aufgaben auch deutlich mehr. Andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit dreijähriger Ausbildung kommen dagegen nach Angaben des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) nur auf 2146 bis 3097 Euro. Quelle: imago images
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