Klage gegen Finanzausgleich Nehmerländer sehen wenig Chancen für Bayern und Hessen

Die Geberländer werden nach Auffassung der Nehmerländer mit ihrer Verfassungsbeschwerde nicht weit kommen. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wirft Bayern und Hessen Wahlkampfwerbung vor.

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Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Verfassungsbeschwerde gegen den Länderfinanzausgleich habe laut Nehmerländer kaum Chancen. Quelle: dpa

Berlin Die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich hat nach Auffassung der Profiteure des milliardenschweren innerdeutschen Umverteilungssystems kaum Aussicht auf Erfolg. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sagte am Dienstag dem NDR, er könne sich nicht vorstellen, dass die Verfassungsbeschwerde, die Hessen und Bayern am Nachmittag auf den Weg bringen wollten, erfolgreich sein werde. Die Basis für den geltenden Finanzausgleich sei von allen Ländern gemeinsam gelegt worden. Außerdem werde mit dem System das Gebot im Grundgesetz umgesetzt, die Lebensverhältnisse anzugleichen.

Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) sagte, die Erfolgschancen der Klage seien „ausgesprochen gering“. In einem föderalen Staats sei ein System notwendig, um die gemeinsamen Steuereinnahmen zu verteilen: „Das ist nicht ungerecht, sondern das gute Recht der Bürgerinnen und Bürger ein und desselben Staates.“ Sein nordrhein-westfälische Kollege Norbert Walter-Borjans (SPD), sagte dem Sender Phoenix, die Klage sei Wahlkampf. In Hessen und Bayern wird im Herbst gewählt.

Diese beiden Länder und Baden-Württemberg sind die drei einzigen Geberländer in dem komplizierten Ausgleichsmechanismus. Zusammen hatten sie 2012 fast acht Milliarden Euro in den Finanztopf eingezahlt. Mit der Verfassungsklage wollen sie ihren Beitrag verringern und außerdem mehr Steuerautonomie erreichen. Hauptprofiteur des Ausgleichs ist Berlin mit 3,3 Milliarden Euro.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) übte ebenfalls Kritik an der angekündigten Verfassungsklage. Allerdings räumte er ein, dass es beim Thema Berlin eine „Unwucht in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund auf der einen und der Ländergesamtheit und Kommunen auf der anderen Seite“ gebe. Bayern und Hessen wollen erreichen, dass der Bund die Länder bei der Finanzierung der Hauptstadtfunktionen Berlins entlastet.

Der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II laufen 2019 aus und sollen in der kommenden Wahlperiode neu verhandelt werden. Hessen und Bayern erhoffen sich für die schwierigen Gespräche Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht. Das jetzige System geht auf ein Urteil des Gerichts aus dem Jahr 1999 zurück. Bis zu seiner Umsetzung vergingen sechs Jahre.

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