Koalition Keine Einigung bei Erbschaftsteuer und Lohngleichheit

Das Treffen der Koalitionsspitzen ist beendet: Beim Thema Erbschaftssteuer und Lohngleichheit sind die Fronten weiter verhärtet. Einen Durchbruch gab es aber scheinbar zum Ökostrom und der Reform für Behinderte.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel. Quelle: dpa

Berlin Die Spitzen der großen Koalition haben die Reform der Erbschaftsteuer erneut verschoben. Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD konnte sich nach stundenlangen Verhandlungen am Mittwochabend im Kanzleramt in Berlin nach Angaben aus Teilnehmerkreisen noch nicht auf eine Reform einigen. Aber man sei in den Beratungen vorangekommen, hieß es am Donnerstagmorgen aus Teilnehmerkreisen. Dafür habe sich der Koalitionsausschuss aber auf die künftige Ökostromförderung aus Biomasse und das Teilhabegesetz geeinigt. Auch beim Thema Lohngleichheit sind die Fronten verhärtet.

Union und SPD haben sich nach Angaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf Grundzüge für das geplante Gesetzespaket verständigt, das die Lebensbedingungen für Millionen Menschen mit Behinderung verbessern soll. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz solle bis Ende Juni ins Kabinett gebracht werden, teilte die SPD-Politikerin nach den Beratungen mit. Angesichts der erwarteten Mehrkosten ab 2017 sollen die Kommunen entlastet werden - im Umfang von fünf Milliarden Euro.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für viele, viele Menschen mit Behinderungen“, sagte Nahles. Diese große sozialpolitische Reform werde von den Koalitionspartner gemeinsam getragen. „Wir setzen damit um, was wir versprochen haben.“ Die Weichen für eine echte Teilhabe und wesentliche Fortschritte seien gestellt.

Unter anderem ist geplant, dass Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen, deutlich mehr Vermögen als heute behalten dürfen. Heute sind es nur 2600 Euro. Die Leistungen für Betroffene sollen verbessert, die Bereitstellung weniger kompliziert werden. Behinderte, die in speziellen Werkstätten arbeiten, sollen leichter in den regulären Arbeitsmarkt kommen. In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung.

Nach dem bisherigen Entwurf sind ab 2017 steigende Mehrkosten für den Bund von bis zu 693 Millionen Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Auf Länder und Gemeinden sollen in den kommenden vier Jahren Mehrkosten zwischen 30 und 154 Millionen Euro pro Jahr entfallen.

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