Köln und die Folgen De Maizière kennt die Lösung, aber nicht das Problem

Noch gibt es keine Gewissheiten über die Silvester-Täter von Köln. Trotzdem wird über Folgen schwadroniert und über Strafverschärfung gemunkelt. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière macht da leider keine Ausnahme. Ein Kommentar.

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Die wichtigsten Sexismus-Urteile
Urteil wegen Brust-Belästigung IEin Chef eines städtischen Personalamtes wollte von Beamtenanwärterinnen die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie "anmachen dürfe" und schlug Treffen zur "gemeinsamen Entspannung" vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier. Quelle: REUTERS
Urteil wegen Brust-Belästigung IIIm Einzelhandel fasste ein Verkäufer einer taubstummen Kollegin an den Busen. Er wurde gefeuert. Er wollte auf Wiedereinstellung klagen. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Quelle: REUTERS
Machtausübung und BelästigungEin Firmenchef fasste den Körper seiner Mitarbeiterinnen wiederholt ohne erkennbaren Grund an und drängte sich nah an sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage ab. Am Arbeitsplatz müsse man die allgemein übliche körperliche Distanz wahren. Wer dies nicht tut, der begeht eine sexuelle Belästigung, so die Urteilsbegründung. Quelle: dpa
SMS INoch so ein Beispiel, bei dem Machtausübung und sexuelle Belästigung einhergehen: Ein Vorgesetzter bedrängte eine Auszubildende per SMS und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte: Weil sich Azubis in einer besonderen Abhängigkeit befinden, ist die fristlose Entlassung des Vorgesetzten gerechtfertigt. Quelle: dpa
SMS IIDie Grenzen zur Belästigung per SMS sind nicht immer eindeutig. Ein Bankangestellter flirtete mit einer Kundin per SMS und sprach sie in der Schalterhalle an. Die Frau fühlte sich belästigt. Doch die Kündigung des Mitarbeiters war nicht gerechtfertigt, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz urteilte. Der Angestellte machte sich allerdings des Datenmissbrauchs schuldig - er hatte die Telefonnummer der Frau aus der Kundendatei entnommen. Quelle: REUTERS
Belästigung mit dem SmartphoneDas Zeigen von Bildern mit modernen Handys hat seine Grenzen: Ein Krankenpfleger schickte einer Kollegin auf dem Mobiltelefon Bilder mit nackten Frauen und belästigte sie obendrein mit anzüglichen Anrufen, während er im Alkohol-Rausch war. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Die fristlose Kündigung ist rechtens. Quelle: dpa
Sex gegen GeldManche unmoralischen Angebote können mit Geldstrafen enden. Ein Mann bot einer Frau, die er gerade kennengelernt hatte, Geld gegen Sex an. Die Frau, die keine Prostituierte war, fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt. Wegen Beleidigung verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den Mann zu einer Geldstrafe. Quelle: dpa

Es ist höchste Vorsicht geboten, wenn Selbstverständlichkeiten zu Meldungen werden. Noch mehr, wenn Banalitäten den Rang von Sensationen erhalten. All das erleben wir gerade. Es begann gestern mit der Einlassung nicht von irgendwem, sondern immerhin der Bundeskanzlerin, die nach den Kölner Gewaltexzessen der Silvesternacht die „harte Antwort des Rechtsstaates“ einforderte.

Da möchte man nur entgegnen: Ja, was denn sonst? Und vielleicht noch hinzufügen: Wie kümmerlich denn ein Rechtsstaat aussähe, dem Härte – juristische wie physische – nicht zur Verfügung stünde?

Schon lange nicht mehr kamen so viele Zuwanderer nach Deutschland. Aber nicht nur Flüchtlinge sorgen für den starken Zustrom.

Der offizielle Hinweis auf Männer, die „dem Aussehen nach aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum“ stammen könnten,  hat ausgereicht, um einen gewaltigen Resonanzboden zum Beben zu bringen. Es könnte sich bei den Tätern um Flüchtlinge handeln. Wohl gemerkt: Es könnte. An der Bewertung, Verfolgung und Bestrafung der Taten selbst darf dieser Konjunktiv rein gar nichts ändern, am polit-medial-gesellschaftlichen Diskurs hingegen ändert er – alles. Denn dieser zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er den Fakten längst davongelaufen ist. Auf Gewissheiten, um gar nicht von so etwas Altmodischem wie „Wahrheit“ zu reden, wird nicht gewartet.

Leider hat auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière diese Geduld nicht gehabt. De Maizière, üblicherweise einer der unaufgeregten, besonnenen Politiker der Hauptstadt, sagte heute in Bezug auf Köln einen schönen, eben doch altmodischen Satz („Die Wahrheit ist der beste Maßstab“), nur um sich gleich darauf ungerührt an die vorauseilende Bearbeitung von Problemen zu machen, die noch gar nicht recht umrissen werden können. So wurde der eigentliche Anlass seines Auftritts, die Vorstellung des trockenen „Migrationsbericht 2014“ der Bundesregierung, zur Nebensache.

Hintergründe zu den Übergriffen in Köln

Nehmen wir also zuerst an, die Täter von Köln wären allesamt oder in ihrer Mehrzahl Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Ohne diese Voraussetzung zu benennen, referierte der Innenminister in Berlin also über die strafrechtlichen Bedingungen, die vorliegen müssten, um Asylbewerber abzuschieben: eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Und dann fügte er ungefragt an, dass man „darüber zu reden habe, ob das ändern ist“. Im Klartext: Ob nicht schon bei kleineren Vergehen die Ausweisungen folgen muss.

Nehmen wir nun an, die Täter wären hingegen Deutsche mit Migrationshintergrund oder Ausländer, die schon mehrere Jahre hier leben. Auch für diese Eventualität war de Maiziere gedanklich präpariert: „Wir wollen keine Parallelgesellschaften in Deutschland“, sagte er. Und: Eine „vollständige Anerkennung unsere Werteordnung“ sei unerlässlich. Dafür müsse Integrationspolitik fördern und fordern.

Halten wir also fest: Noch weiß niemand sicher, ob die Gewaltnacht von Köln ein Ausbruch von Flüchtlingsgewalt war, ein grauenhafter Ausdruck von Integrationsversagen, vielleicht gar beides. Möglicherweise ist alles sogar noch viel komplizierter. Auch de Maizière weiß darüber noch nicht mehr. Von Politikern seines Schlages dürfte man dann eigentlich erwarten, dass sie sich zurückhalten und nicht spekulieren. Dass sie keine Lösungen anbieten für Herausforderungen, die sich (noch) nicht stellen und erst recht keine Stimmungen befeuern, die keiner weiteren Nahrung bedürfen.

Den Innenminister hat das gerade nicht abgehalten. Er räsonierte lieber über Verschärfungen des Abschieberechts und platzierte Ach-was-Banalitäten über die deutsche Integrationspolitik, über die so mancher Streetworker in, sagen wir, Duisburg-Marxloh oder Berlin-Neukölln nicht mal wird müde lächeln können. Er hätte besser geschwiegen.

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