Kopftuch-Verbot Islam-Verbände kritisieren EuGH-Urteil

Mit scharfer Kritik haben islamische Verbände in Deutschland auf das Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz reagiert. Die Richter hätten das Tor für eine weitere Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa geöffnet.

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Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Quelle: dpa

Berlin Die islamischen Verbände in Deutschland haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz scharf kritisiert. Das Urteil stelle „in seinem Kern eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten dar“, erklärte der Zentralrat der Muslime in Deutschland am Dienstag. Die Richter hätten das Tor für eine weitere Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa geöffnet.

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt.

Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union (Ditib), Bekir Alboga, sagte am Rande einer Sitzung der Deutschen Islamkonferenz in Berlin, wer behaupte, Muslime könnten ihre Religion in Deutschland frei ausüben, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Alboga erklärte: „Wenn eine Frau studiert hat, ihre Selbstständigkeit aufgebaut hat, und sich für eine Arbeit mit Kopftuch entscheidet, soll man doch diese Entscheidung der Frau als Individuum akzeptieren.“

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