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Kommentar Kosten der Energiewende: Stromkunden, geht auf die Barrikaden!

von Dieter Dürand

Wenn es um die immer neuen Hilfsforderungen zur Euro-Rettung geht, wittert der CDU-Haushaltsexperte Klaus-Peter Willsch eine „Ausplünderung Deutschlands“. Das Gleiche kann man inzwischen mit Fug und Recht zu den Aktionen der Bundesregierung sagen, mit denen sie die Energiewende retten will. Nur wird hier der Stromkunde ausgeplündert.

Finger weg von Kraftwerksstilllegungen!

Die Warnung der Bundesnetzagentur ist eindeutig: „Stilllegungen weiterer konventioneller Kraftwerke ist derzeit in Deutschland nicht vertretbar.“ Bundestag und Bundesregierung müssten entsprechende Vorschriften verabschieden, um Kraftwerksstilllegungen im Bereich der konventionellen Erzeugung zu unterbinden.

Bild: dpa

Jüngstes Beispiel ist der Entwurf zum Offshore-Netzausbau, den Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Neu-Umweltminister Peter Altmaier gerade vorgelegt haben: Um endlich den Ausbau der Windparks auf dem Meer voranzubringen, sollen künftig die Stromkunden dafür gerade stehen, wenn die Anlagen verspätet ans Netz gehen oder die Stromübertragung mehr als zehn Tage gestört ist.

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Bisher mussten die Netzbetreiber den Schaden tragen. „Unkalkulierbare Risiken“, riefen sie. Und die Windparkbetreiber konnten nicht sicher sein, ob sie die entgangenen Einnahmen nicht erst nach langwierigen Rechtsstreitereien bekommen würden – wenn überhaupt. Das machte es für sie schwierig, eine Finanzierung der Banken zu erhalten. Die Folge: Die Projekte stocken. Vor der deutschen Nord- und Ostseeküste drehen sich erst wenige Windräder. Dabei sollten nach den Plänen der Bundesregierung bis 2020 schon 10.000 Megawatt (MW) dort installiert sein, um Ersatz für den wegfallenden Atomstrom zu schaffen. Realistisch sind höchstens 7.000 MW. Es könnten auch nur 3.000 MW werden, wie eine aktuelle Ausbaustudie der Marktanalysten von wind:research zeigt. Die Gefahr einer Stromlücke wächst.

Der Kunde haftet

Aber kann es sein, dafür erneut den Stromkunden zahlen zu lassen? Ich meine nein. Doch genau das sieht der Entwurf vor. Der Schadensersatz, den die Netzunternehmen den Windparkbetreibern überweisen, dürfen sie sich danach nun bei ihren Kunden über eine Haftungsumlage zurückholen. Wie stark der Einzelne zusätzlich belastet werden könnte, haben die Ministerien laut eigener Auskunft noch nicht ausgerechnet. Klar ist aber, dass Zahlungen von vielen Millionen Euro fällig werden, wenn sich der Anschluss eines Windparks um Wochen oder gar Monate verzögert.

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Die Bundesregierung nimmt Investoren Risiken ab und sichert ihnen anständige Renditen. Bei der Vergütung für Fotovoltaik-Strom sogar 20 Jahre lang.  Die Gekniffenen sind die Verbraucher. Sie bekommen alle Lasten aufgebürdet, so läuft es seit Beginn der Energiewende. Der Ökoaufschlag bei der Stromrechnung, die sogenannte EEG-Umlage könnte einer aktuellen Studie der Technischen Universität Berlin zufolge auf mehr als zehn Cent je Kilowattstunde steigen. Heute liegt er bei 3,59 Cent, versprochen hatte die Kanzlerin einst höchstens 3,5 Cent. Die Folge: Ein dreiköpfiger Privathaushalt muss nächstes Jahr voraussichtlich allein bis zu 175 Euro zusätzlich für den Ausbau der erneuerbaren Energie bezahlen. Die Haftungsumlage für den Offshore-Netzausbau käme noch oben drauf.

Die Stromkunden sollten der Regierung klar machen, dass es nach diesem Schema nicht weiter gehen kann. Darum: Rauf auf die Barrikaden!

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 04.07.2012, 12:44 UhrMaxito

    Ich kann die ganze Aufregung nicht verstehen.
    Gerade wurde eine von Greenpeace bezahlte Studie vorgelegt, nach der die Stromkosten nicht steigen werden. Ich glaube einfach ganz fest daran, dass die Studie unabhängig ist und ich keine böse Überraschung erleben werde.

  • 04.07.2012, 08:40 UhrSubventionitis

    Der Strompreis an der Börse ist in den letzten Jahren um über 10%gesunken (u. a. durch die Erneuerbaren die bei der Merit Order nach vorn rücken), der Effekt wird aber nicht an die Verbraucher weitergegeben. Seit 2002 sind die Strompreise um 10
    Cent/kWh angestiegen. Aber die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien haben sich nur um 3
    Cent/kWh erhöht. Die Vergünstigungen für viele Industriebetriebe bedeuten eine Quersubventionierung durch Normalverbaucher. Allein die Begünstigung durch die „Besondere Ausgleichsregelung“ beim EEG erhöht die EEG-Umlage für Nicht-Bevorzugte um mehr als einen Cent. Weitere Vergünstigungen bei Netzentgelten, KWK-Umlage, bei der Ökosteuer, durch das Eigenstromprivileg kommen hinzu. Die CO2 Zertifikate wurden mit ihrem Wert eingepreist, obwohl der Großteil den Unternehmen geschenkt worden war. Die in letzter Zeit um die Hälfte gesunkenen Zertifikatpreise wurden dagegen nicht an die Verbraucher weitergegeben.
    http://bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/120612_bund_klima_energie_strompreise_energie_hintergrund.pdf

  • 03.07.2012, 18:06 Uhrmathias

    @Hans-Dieter
    muß ich jetzt mein Satz ändern- die Medien wissen es nicht besser?

    Dann beim RA für Vertragsrecht nachfragen.

    Z.B. Sie sind bei mir kunden, und haben ein Liefervertrag mit der
    Klausel "Preiserhöhungen müssen von mir nachgewiesen werden"

    Ich gründe eine Tochtergesellschaft und biete Ihnen einen günstigeren
    Tarif an-oder Preisgarantie 1 Jahr. Die Tochter hat einen anderen
    Vertrag in dem Ihnen nur die Kündigung erlaubt.
    Nach einem Jahr steigen die Preise bei der Tochter um 20%
    bei mir nur 17%. Sie kommen zurück und schließen einen für Sie
    nachteiligen Vetrag.

    So wird der Kunde hin und her geschoben= Preissteigerung garantiert.

    Wenn Sie mein Beitrag immer noch nicht verstehen,dann kann ich es
    schlecht erklären.

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