Krankenkassen beklagen Mängel So könnten Patienten vor schlechten OPs geschützt werden

Während nach Ansicht der Union bei der Gesundheitspolitik alles rund läuft, beklagen Krankenkassen Qualitätsmängel und Verschwendung. Schlechte Leistungen in Krankenhäusern sollten einfach nicht mehr finanziert werden.

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Auf die Frage, wie man Patienten vor schlechter Behandlungsqualität im Krankenhaus schützen kann, antworten Experten: „Indem man die schlechten Leistungen einfach nicht mehr finanziert.“ Quelle: dpa

Berlin Die Union hat sich gerade erst ein Wahlprogramm gegeben, in dem für zwei Politikfelder keinerlei drängender politischer Handlungsbedarf gesehen wird: die Renten und die Gesundheitspolitik. Auf beiden Feldern geben sich die Parteioberen von CDU und CSU überzeugt, sei in den vergangenen vier Jahren eine gute Politik gemacht worden.

Nun melden sich die Ortskrankenkassen mit einer ganz anderen Sicht der Dinge zu Wort. Sie konstatieren, dass unter der großen Koalition zwar sehr viel Geld ins System gepumpt worden sei. Doch die Milliarden drohten zu versickern, ohne dass es das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versprochene Mehr an Qualität und eine Verbesserung der Versorgung am Ende geben wird, so Martin Litsch, der Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes – der Kassen mit dem zweithöchsten Marktanteil in Deutschland nach den Ersatzkrankenkassen.

„Den Wettbewerb um die beste Versorgung gewinnt man nicht mit Trippelschritten, sondern mit umfassenden und tiefgreifenden Reformen“, sagte Litsch am Dienstag bei der Vorstellung des gesundheitspolitischen Forderungskatalogs der Ortskrankenkassen. Er fordert, den Krankenkassen in Zukunft bei der Auswahl der Leistungsanbietern und der Gestaltung der Verträge Kliniken und Ärzten mehr Kompetenzen zu geben.

Vor allem im Krankenhausbereich sieht der AOK-Chef weiteren Handlungsbedarf. Litsch verweist auf die rund zehn Milliarden Euro, die die Kliniken bis 2020 zusätzlich als Folge der Reformen in der zu Ende gehenden Legislaturperiode erhalten. „Dieses Geld stammt von den Beitragszahlern und muss in besserer Versorgung der Patienten ankommen“, fordert Litsch.

Auf die Frage, wie man Patienten vor schlechter Behandlungsqualität im Krankenhaus schützen kann, gebe es aber nur eine Antwort. „Und die lautet, dass die Krankenkassen diese schlechten Leistungen gar nicht mehr finanzieren“, so Litsch. „Um bessere Qualität umsetzen zu können, brauchen wir mehr Vertragsmöglichkeiten außerhalb der kollektiven Regelversorgung.“ Bisher haben die Krankenkassen diese Möglichkeit nicht. Sie müssen im Gegenteil alles bezahlen, was in Krankenhäusern gemacht wird, die über die Krankenhausplanung der Länder zur Versorgung zugelassen sind.

Und das nutzen manche Kliniken nicht nur aus, indem sie medizinisch nicht notwendige Leistungen erbringen. Auch die Qualität des Angebots leidet, wenn etwa Kliniken aus rein monetären Gründen Hüft oder Herz-Operationen machen, ohne über ausreichend qualifiziertes Personal zu verfügen.

Konkret fordert die AOK hier, dass nachgewiesene Qualitätsmängel im betroffenen Krankenhaus zu Konsequenzen führen, bis hin zum Entzug des Versorgungsauftrags. Zudem sollten bestimmte Operationen nur Kliniken durchführen dürfen, die diese oft genug machen. Bereits bestehende Vorgaben für Mindestmengen müssten daher konsequent umgesetzt werden. Weitere seien notwendig etwa für andere medizinische Behandlungen, zum Beispiel bei der Hüftendoprothetik, der Brustkrebs-, Herz- und Schilddrüsenchirurgie sowie in der Geburtshilfe.

Dabei müssen nicht nur die Anzahl der Behandlungen je Krankenhaus, sondern auch die Anzahl der Behandlungen je verantwortlichem Behandler vorgegeben werden. Diese Kombination sichert am besten die Ergebnisqualität für die Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus gewährleisten Mindestmengen auch routiniertere Abläufe, weil alle an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter über ein höheres Maß an Erfahrung verfügen. Bisher bestehende Ausnahmen müssten weitgehend abgeschafft werden.

Qualität im Krankenhaus gibt es aber nach Ansicht der Ortskrankenkassen nur, wenn die Länder endlich in angemessenem Umfang ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, Geld für bessere Krankenhausstrukturen bereit zu stellen. Bislang sei das sei das Gegenteil der Fall. Es gebe einen erheblichen Investitionsstau bei den Kliniken entstanden, den viele Träger beheben, indem sie Gelder der Krankenkassen umleiten. Um diese Fehlentwicklung zu beenden, müssen die Bundesländer ihrer Finanzierungsverpflichtung vollumfänglich nachkommen. Zukunftsfähige Strukturen und höchste Versorgungsqualität kann es nur mit einer Spezialisierung der medizinischen und pflegerischen Kompetenzen geben.

Mehr Spielraum fordern die Krankenkassen auch bei der Arzneimittelversorgung. Litsch: „Weil Leistungserbringer um ihre Margen fürchteten, wurden die kassenindividuellen Verträge für Krebsmedikamente und Impfstoffe aufgehoben und damit die Chance auf eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Arzneimittelversorgung vertan. Diese Einschränkungen sollten rückgängig gemacht werden.“ Erst mit regionalen Verträgen könne der Versorgungsbedarf bestmöglich ausgefüllt werden.

Für die nächste Wahlperiode müsse es ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Wettbewerb um die beste Versorgung geben, fordert auch Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Voraussetzung dafür sei die systematische Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), mit der sich die Politik ebenfalls auseinandersetzen müsse. „Eine wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen ist der beste Weg, denn viele der zur Zeit vorliegenden Änderungswünsche sind zwar kassenarten- und kassenindividuell nachvollziehbar, ordnungspolitisch aber Unfug“, so Hoyer. Hier sind die Krankenkassen aber hoffnungslos untereinander zerstritten.


AOK hat sich Wettbewerbsvorteile erarbeitet

Hauptprofiteur des Ausgleichs scheint derzeit die AOK zu sein. Obwohl sie mit 0,9 Prozent einen geringeren Zusatzbeitrags als alle anderen Kassenarten von ihren Versicherten fordert, hat sie seit Jahren höhere Einnahmen über den Finanzausgleich als alle anderen Kassenarten. Keine Kassenart verfügt daher derzeit über so hohe Rücklagen wie die AOK. Die sieht sich freilich zu Unrecht am Pranger. „Die Überschüsse der AOK sind nicht auf den Morbi-RSA zurückzuführen, sondern in erster Linie auf einen effizienten Mitteleinsatz“, sagt Hoyer.

Über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg habe die AOK Anstrengungen unternommen und sich Wettbewerbsvorteile erarbeitet. Die Leistungsausgaben der AOK hätten sich daher seit 2010 kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt entwickelt. Allein 2016 entspreche das 1,1 Milliarden Euro weniger Ausgaben als bei der Konkurrenz. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Trotz dieser guten Entwicklung haben die Ortskrankenkassen immer noch die höchsten Ausgaben pro Kopf unter allen Kassenarten.

Für die nächste Legislatur gesetzt sei auch das Thema Digitalisierung, so Litsch. Allein mit dem E-Health-Gesetz, das Gesundheitsminister Gröhe in dieser Legislaturperiode verabschiedet hat, werde die zugesagte umfassende Vernetzung von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern 2018 nicht gelingen. Wichtige Anwendungen wie die Patientenakte blieben weiter auf der Strecke, weil die Entscheidungsstrukturen der Telematik nicht funktionierten und falsche Richtungsentscheidungen getroffen würden.

„Der Gesetzgeber setzt nicht auf Patientensouveränität. Medizinische Daten der Behandlungsdokumentation dürfen nur in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken eingesehen werden. Nach unserer Ansicht sollten Versicherte aber einen direkten und einfachen Zugriff auf die geplante Patientenakte bekommen, sodass sie ihre Daten am Ort ihrer Wahl lesen und kommentieren können.“ Das geplante Patientenfach sei hierfür keine geeignete Lösung.

Patienten vor den eigenen Daten „schützen“ zu wollen, zeuge zudem von einem seltsamen Verständnis von Datenschutz. Litsch verweist auf das digitale Gesundheitsnetzwerk, das die AOK entwickelt und im ersten Schritt eine digitale Patientenakte vorsieht. Auch andere Kassen arbeiten an dem Thema. So hat die TK das Unternehmen IBM damit beauftragt, eine elektronische Patientenakte zu erstellen.

Bei den jetzt schon möglichen digitalen telemedizinischen Anwendungen wünscht sich die AOK ein schnelleres Tempo: „Mit ihrem Einsatz können wir der bestehenden Über- und Unterversorgung im Gesundheitswesen entgegenwirken. Das derzeit geltende Fernbehandlungsverbot ohne ärztlichen Erstkontakt hemmt aber den Ausbau telemedizinischer Leistungen und lässt viel von diesem Potenzial ungenutzt. Wir plädieren daher für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots“, so Litsch.

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