Krankenkassen Laumann kritisiert Unterschiede bei Leistungszusagen

Erst mal die Reha ablehnen und schauen, was der Patient macht. Macht er nichts, spart die Krankenkasse Geld. Dieser Verdacht darf gar nicht erst aufkommen, meint der Patientenbeauftragte Laumann.

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Überdurchschnittlich häufig seien Hilfsmittel für chronische Wunden abgelehnt worden, sagt Laumann. Quelle: dpa

Berlin Fast jeder fünfte Antrag auf Rehabilitation und Vorsorge wird von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt – ein erheblicher Teil davon zu Unrecht. Dabei variiere die Ablehnungsquote bei den einzelnen Kassenarten stark zwischen 8,4 und 19,4 Prozent, kritisierte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), am Freitag in Berlin unter Berufung auf eine neue Studie. Bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen sei die Ablehnung am niedrigsten und bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) und Ersatzkassen besonders hoch.

Gegen jede vierte Leistungsablehnung bei Reha und Vorsorge werde Widerspruch eingelegt. Und mehr als 50 Prozent der Widersprüche hätten Erfolg. Das bedeute, dass die Leistung zunächst zu Unrecht abgelehnt worden sei, argumentierte Laumann.

Ähnlich sieht es bei den Hilfsmitteln für Patienten aus. Nach der Studie lag hier die durchschnittliche Ablehnungsquote bei 12,5 Prozent. Je nach Krankenkasse variierte sie jedoch zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent. Überdurchschnittlich häufig seien Hilfsmittel für chronische Wunden abgelehnt worden, erklärte Laumann. Die Unterschiede seien hier beachtlich: von 3,8 bis 54,7 Prozent Ablehnungsquote.

Laumann wies jedoch auch darauf hin, dass die Krankenkassen insgesamt einen Großteil der genehmigungspflichtigen Leistungen bewilligten. Nur 5,2 Prozent der beantragten Leistungen insgesamt würden abgelehnt. Doch er finde es bedenklich, dass die Krankenkassen nicht immer ausführlich und nachvollziehbar über die Gründe der Leistungsablehnungen informierten.

Die Kassen dürften nicht einmal in den Verdacht kommen, sie lehnten bestimmte Leistungen erst einmal systematisch ab, um abzuwarten, ob die Versicherten sich dagegen wehrten, warnte Laumann. Zudem müssten die Kassen besser ihrer Informationspflicht nachkommen und mehr Transparenz an den Tag legen.

Die neue Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) legte zudem ihren ersten Bericht über ihre Beratungstätigkeit vor. Demnach gab es 2016 knapp 94.000 Beratungen. Laumann geht davon aus, dass die UPD, wie von der Bundesregierung erhofft, ihre Beratungen im laufenden Jahr auf etwa das Doppelte ausweiten könne.

Beratungsschwerpunkt waren im vergangenen Jahr Fragen zum Krankengeld. Hier gebe es nach wie vor ein hohes Risiko von Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wobei es sowohl bei Versicherten als auch bei Ärzten Informationsdefizite gebe. Zudem würden die Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als wenig patientenorientiert empfunden. Laumann sagte dazu, man müsse möglicherweise nochmals über die Trägerschaft des MDK nachdenken, der bisher bei den Krankenkassen angegliedert ist.

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