Krankenkassen Säumige Beitragszahler werden rückwirkend entlastet

60 Prozent Jahreszins auf Beitragsrückstände bei der Krankenkasse - das hat viele säumige Versicherte erdrückt. Ein Weg aus der Schuldenfalle war so nicht in Sicht. Jetzt sollen Betroffene rückwirkend entlastet werden

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Streichpotenzial der Krankenkassen
Karten von Krankenversicherungen Quelle: AP
Ein Mund Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com
Bonusheft Quelle: dpa
Gymnastik Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com
Akupunktur Quelle: gms
Eine Impfdosis des Mittels Pandemrix gegen Schweinegrippe Quelle: dpa
Geschientes Bein Quelle: Peter Atkins - Fotolia.com

Die von der Koalition geplante Reduzierung der Zinsen für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung soll rückwirkend gelten. „Wir wollen den Menschen helfen, die erdrückend große Schuldenberge bei ihrer Kasse oder Versicherung angehäuft haben“, teilte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr am Sonntag in Berlin mit. „Sie müssen wieder eine Perspektive bekommen, dass sie die Schulden und ihre laufenden Beiträge in den Griff bekommen.“

Entscheidungshilfe: Gesetzlich oder privat versichern?

Die bereits beschlossene Senkung des Säumniszinses von fünf auf ein Prozent im Monat solle daher auch rückwirkend gelten, sagte der FDP-Politiker. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett Anfang April hatte Bahr noch erklärt, bereits bestehende Schulden blieben weiter mit dem alten Säumniszuschlag belegt. Der gesenkte Zinssatz gelte nur für neu hinzukommende Beitragsrückstände.

Bei den gesetzlichen Kassen belaufen sich die Zahlungsrückstände auf fast 2,2 Milliarden Euro. Bei den privaten Kassen haben sich die Zahlungsrückstände auf geschätzte 500 Millionen Euro angehäuft. Für ihre Versicherten ist ein sogenannter Notlagentarif vorgesehen.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir wollen den Versicherten mit hohen Beitragsrückständen die Chance geben, endlich aus der sich immer schneller drehenden Beitragsspirale rauszukommen.“ Wer sich bisher aus Angst vor den nachzuzahlenden Beiträgen nicht versichert habe, könne nach Verabschiedung des Gesetzes einen einfachen Weg zurück in die Krankenversicherung wählen.

„Damit korrigieren wir im Sinne der Betroffenen einige zu scharfe Regelungen der letzten Jahre“, sagte Spahn.

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