Die von der Koalition geplante Reduzierung der Zinsen für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung soll rückwirkend gelten. „Wir wollen den Menschen helfen, die erdrückend große Schuldenberge bei ihrer Kasse oder Versicherung angehäuft haben“, teilte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr am Sonntag in Berlin mit. „Sie müssen wieder eine Perspektive bekommen, dass sie die Schulden und ihre laufenden Beiträge in den Griff bekommen.“
Entscheidungshilfe: Gesetzlich oder privat versichern?
Ja: PKV geht
Nein: Sie dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht in die PKV
Ja: spricht für die PKV,
Nein: überlegen Sie es sich zwei Mal - Drin gefangen, drin gehangen
Ja: in der GKV sind ihre Kinder kostenlos mitversichert, in der PKV kosten sie im Schnitt 120 Euro pro Kind und Monat extra
Nein: dann ist die PKV für Sie vermutlich günstiger als die GKV
Ja: GKV übernimmt sie unter Voraussetzungen
Nein: spricht für die PKV, in der Kinderbetreuung nicht als Standardleistung gilt
Ja: diese Leistung übernimmt nur die GKV
Nein: dann kann eine private Krankenversicherung günstiger sein
Ja: davon zahlt die GKV nichts, nur die PKV
Nein: spräche für GKV
Ja: die GKV spart daran, dort bräuchten Sie eine private Zahnzusatzversicherung, bei der PKV brauchen Sie diese in der Regel nicht
Nein: dann reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus
Ja: achten Sie auf die Wahl des GKV-Anbieters, einige erstatten auch Akupunktur und andere Verfahren. Oft ist die PKV aber kulanter
Nein: GKV reicht aus
Ja: die GKV zahlt. Die PKV zahlt Krankentagegeld nur, wenn diese Leistung zusätzlich vereinbart und über höhere Beiträge bezahlt wird
Nein: dann spielt dieser Aspekt bei der Entscheidung GKV oder PKV keine Rolle
Ja: das spricht für eine Privatversicherung
Nein: dann genügen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Ja: Dann ist die PKV kein Problem
Nein: dann ist der Abrechnungsmodus der GKV besser. Sie zahlt sofort.
Die bereits beschlossene Senkung des Säumniszinses von fünf auf ein Prozent im Monat solle daher auch rückwirkend gelten, sagte der FDP-Politiker. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett Anfang April hatte Bahr noch erklärt, bereits bestehende Schulden blieben weiter mit dem alten Säumniszuschlag belegt. Der gesenkte Zinssatz gelte nur für neu hinzukommende Beitragsrückstände.
Bei den gesetzlichen Kassen belaufen sich die Zahlungsrückstände auf fast 2,2 Milliarden Euro. Bei den privaten Kassen haben sich die Zahlungsrückstände auf geschätzte 500 Millionen Euro angehäuft. Für ihre Versicherten ist ein sogenannter Notlagentarif vorgesehen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir wollen den Versicherten mit hohen Beitragsrückständen die Chance geben, endlich aus der sich immer schneller drehenden Beitragsspirale rauszukommen.“ Wer sich bisher aus Angst vor den nachzuzahlenden Beiträgen nicht versichert habe, könne nach Verabschiedung des Gesetzes einen einfachen Weg zurück in die Krankenversicherung wählen.
„Damit korrigieren wir im Sinne der Betroffenen einige zu scharfe Regelungen der letzten Jahre“, sagte Spahn.