Kriminalität Maas offen für breitere DNA-Auswertung

Bundesjustizminister Heiko Maas zeigt sich offen für ein Gespräch über die Ausweitung der Auswertung von DNA-Spuren. Bisher darf DNA von einem vermutlichen Täter nicht auf Augen- oder Hautfarbe analysiert werden.

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Zuletzt gab es Nachfragen wegen einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren im Fall der getöteten Freiburger Studentin. Quelle: dpa

Berlin Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich offen gezeigt für eine Diskussion über eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren. Losgelöst vom konkreten Einzelfall beobachte sein Ministerium wissenschaftliche Entwicklungen sehr genau und prüfe insofern auch, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, teilte der SPD-Politiker am Dienstag mit. Es sei sinnvoll, das Thema auf der nächsten Justizministerkonferenz zu thematisieren.

Zuletzt sind Rufe nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren im Fall der getöteten Freiburger Studentin laut geworden. Bislang darf DNA, die an einem Tatort gefunden wird und wahrscheinlich vom Täter stammt, laut Gesetz nicht auf Merkmale wie Augen-, Haar- oder Hautfarbe analysiert werden, auch wenn sich damit die Suche eingrenzen ließe.

Maas wies darauf hin, dass in einem Referentenentwurf für eine Reform der Strafprozessordnung bereits eine Ausweitung der Analysen vorgeschlagen ist. „So soll sichergestellt werden, dass aus dem Abgleich der DNA-Identifizierungsmuster künftig auch solche Erkenntnisse zur Erforschung des Sachverhalts verwertet werden dürfen, die auf ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Spurenverursacher und dem Probengeber hindeuten.“

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