Kritik des CDU-Wirtschaftsrats Neue Baupfusch-Regeln sorgen für Unmut

Die SPD will das Bauvertragsrecht verbraucherfreundlicher gestalten. Doch aus Sicht des CDU-Wirtschaftsrats schießt der zuständige Minister Heiko Maas mit seinen Plänen weit über das Ziel hinaus.

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Nicht allen privaten Bauherren gelingt es, den Vertrag mit der Baufirma rechtssicher zu formulieren. Deshalb will die Bundesregierung jetzt den Verbraucherschutz stärker als bisher im Bauvertragsrecht verankern. Quelle: dpa

Berlin Pfusch am Bau ist ein Ärgernis, das viele Bauherren kennen. Noch größer ist der Ärger, wenn Baumängel später auftauchen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will deshalb den Verbrauchern mit einem neuen Gesetz helfen und damit das Bauvertragsrechts und die Mängelhaftung verbessern. Sein Entwurf für ein „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ überzeugt den CDU-Wirtschaftsrat jedoch nicht.

Der Generalsekretär des Unternehmerverbands, Wolfgang Steiger, wirft dem Ministerium vor, erneut deutlich über das Ziel hinauszuschießen und eine EU-Vorgabe über zu erfüllen. „Wenn das so umgesetzt wird, sorgt dies für erhebliche Belastungen in den Geschäftsbeziehungen in der Wirtschaft“, sagte Steiger dem Handelsblatt.

Das Gesetz sieht vor, dass der Verkäufer eines fehlerhaften Produktes verschuldensunabhängig auch für Aus- und Einbauleistungen zur Beseitigung des Mangels haftet. Bei seiner Gesetzesinitiative beruft sich das Ministerium auf die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2011, bei dem das oberste europäische Gericht eine solche Garantiehaftung des Verkäufers gegenüber Verbrauchern bejaht hat.

Der Wirtschaftsrat weist indes in einer dem Handelsblatt vorliegenden Bewertung darauf hin, dass sich das EuGH-Urteil lediglich auf Geschäftsbeziehungen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern, sogenannte B-2-C-Geschäfte, und nicht auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen untereinander – B-2-B-Geschäfte – bezogen habe. Das von Maas geplante Gesetz werde damit „zu einer Verkomplizierung und Bürokratisierung von Geschäftsbeziehungen im Wirtschaftsverkehr führen“.

Von der Regelung würde nach Einschätzung des Wirtschaftsrats insbesondere der Großhandel über Gebühr betroffen sein, da er naturgemäß weder auf die Herstellung der Ware noch auf deren Verwendung durch den Käufer Einfluss hat.

Beispiel: Liefert ein Großhändler eine Schraube an einen Maschinenbauer und erweist sich diese als fehlerhaft, muss der Händler fehlerfreie Schrauben nachliefern. Trifft ihn ein Verschulden für die mangelhafte Lieferung, hat er den Ausbau der fehlerhaften und den Einbau der Ersatzware zu tragen. Diese nachvollziehbare wie in der Praxis bewährte Rechtslage soll sich nun aber mit dem vorliegenden Gesetz ändern: Künftig müsste der Großhändler als Verkäufer auch ohne eigenes Verschulden für die Aus- und Einbaukosten haften.


Verstoß gegen den Koalitionsvertrag?

Der Wirtschaftsrat fürchtet vor diesem Hintergrund weitreichende negative Folgen für die Wirtschaft, etwa einen unkalkulierbaren Kostenaufwand. Denn häufig überstiegen Aus- und Einbaukosten den Warenwert um ein Vielfaches, heißt es in der Bewertung.

Beispiel: Ein Stahlträger kann für den Bau einer außenliegenden Treppenanlage oder für den Bau von Leichtbauhallen verwendet werden. Derselbe Stahlträger könnte aber auch in einem Mehrfamilienhaus verbaut werden. Soweit sich bei diesem Stahlträger nachträglich ein versteckter Mangel herausstellen würde, müsste der Großhändler je nach Einsatzort höchst unterschiedliche Kosten für den Aus- und Einbau aufwenden.

Der Wirtschafstart befürchtet überdies, dass Regressansprüche des Großhändlers gegenüber dem Hersteller ins Leere laufen könnten: So trage der Großhändler das alleinige Risiko, sollte der Hersteller nicht mehr solvent sein oder wegen Geschäftsaufgabe nicht mehr in Haftung genommen werden können.

Zudem trage der Großhändler bei der Durchsetzung von Regressansprüchen auch die Beweislast gegenüber dem Hersteller, denn er müsse beispielsweise darlegen, dass der geltend gemachte Mangel vorgelegen habe und der von ihm für den Ein- und Ausbau aufgewandte Betrag erforderlich gewesen war.

Nach Einschätzung des Wirtschaftsrats bedroht die Garantiehaftung vor allem den mittelständischen Großhandel: „Eine derart überzogene Garantiehaftung im B2B-Geschäft führt zwangsläufig zu einer Polarisierung zwischen Groß und Klein, denn nur noch Großunternehmen wären in der Lage, die massiven Haftungsrisiken finanziell zu schultern“, heißt es in der Bewertung des CDU-nahen Unternehmerverbands.

Der Wirtschaftsrat fordert daher, das bewährte Haftungsprinzip beizubehalten und EU-Recht eins zu eins umzusetzen. Abgesehen davon, gibt der Verband zu bedenken, würde die gesetzliche Neuregelung „auch gegen die Vereinbarung des Koalitionsvertrages verstoßen, nach der im Bereich des Wirtschaftsrechts europäische Vorgaben stets nur eins zu eins umgesetzt werden sollen“.

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